Obwohl er im Vorfeld der Berichterstattung keine Stellungnahme abgeben wollte, behält Thomas Gottschalk seinen Gegendarstellungsanspruch gegen den Spiegel. Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde des Magazins nicht zur Entscheidung an.
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Dirk-Hagen Macioszek ist neuer Partner der Kanzlei Hilbrandt Rückert Ebbinghaus in Hamburg. Er verantwortet dort die Bereiche Bau- und Immobilienrecht sowie Medien- und Sportrecht.
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Das OLG Köln hat entschieden, dass sich der NDR in der Sendung "Top Flops" nicht über die Konkurrenz lustig machen darf, ohne ihr eine Lizenzgebühr zu bezahlen. Eine Pannenshow sei keine Parodie und auch nicht vom Zitatrecht gedeckt.
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Weil eines seiner Alben als jugendgefährdend eingestuft wurde, hat Rapper Bushido Berufung beim OVG NRW eingelegt. Diesmal mit Erfolg: Die Prüfstelle habe vor der Indizierung auch die anderen mitwirkenden Künstler anhören müssen.
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Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" bleibt auch weiter zu großen Teilen verboten. Der Satiriker unterlag dem türkischen Präsidenten Erdogan auch vor dem Hanseatischen OLG, das die "schweren Herabsetzungen" als ungerechtfertigt ansah.
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Facebook darf einen weiteren Hass-Post gegen Alice Weidel nicht nur für deutsche Nutzer löschen, entschied das LG Hamburg. Es ist die nächste einstweilige Verfügung, die eine zentrale Streitfrage sozialer Netzwerke beantworten könnte.
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Seit zehn Jahren wehrt ein Produzent sich gegen Musikvideos bei YouTube. Nun verhandelt der BGH darüber, ob die Plattform für Urheberrechtsverletzungen von Usern haftet. Für Marcus Nothhelfer geht es auch um einen praktikablen Rechtsrahmen.
Die Mediengesellschaft ist auch im BGH angekommen, Kameras und Mikrophone sind seit Mitte April bei der Verkündung der Urteile zugelassen. Wie sich das Gericht darauf vorbereitet hat, erklärt die Präsidentin des BGH, Bettina Limperg.
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