Die VG Bild-Kunst muss der Deutschen Digitalen Bibliothek Nutzungsrechte an Vorschaubildern einräumen, auch wenn diese Dritten das Framing der Beiträge nicht technisch unmöglich macht. Der Fall wird wohl bald den BGH beschäftigen.
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Die geplante Reform des europäischen Urheberrechts ist im EU-Parlament ausgebremst worden. Der hart geführte Glaubenskampf um Uploadfilter, Leistungsschutzrecht und Co. ist damit aber noch nicht beendet.
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Beat-Samples von Kraftwerk, geheime Bundeswehrberichte zu Afghanistan und Veröffentlichung von umstrittenen Beiträgen zu Sex mit Kindern eines Ex-Grünen-Abgeordneten – der EuGH verhandelt heute Grundsatzfragen zum Urheberrecht.
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Weniger Text – dieser Kompromiss soll den Streit mit den Verlagen darüber beenden, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet anbieten darf. Für Julian Fischer saß der eigentliche Gegner gar nicht mit am Verhandlungstisch.
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Die einen sehen das freie Internet bedroht, die anderen glauben an Gerechtigkeit für Urheber. Am Mittwoch hat sich der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausgesprochen.
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Auch bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung ist ein Nachrichtenmagazin verpflichtet, einen Nachtrag abzudrucken, sofern das Verfahren eingestellt wurde. Dieser muss aber nur in knapper Form erfolgen, so das BVerfG.
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Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts darf das Recht auf Achtung des Familienlebens nicht das Eigentumsrecht aushebeln. Beim Filesharing sollen Inhaber von Internetanschlüssen auch dann haften, wenn die Familie den Anschluss mitbenutzt.
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Die VG Wort hat ihre Einnahmen immer je zur Hälfte an Urheber und Verleger ausgeschüttet. Bis der BGH dieses Modell 2016 für rechtswidrig befand: Allein der Urheber darf profitieren. Zu diesem Ergebnis kam nun auch das BVerfG.
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