Wenn Schulen oder Theater ihre Veranstaltungen live streamen, könnten sie dafür eine Rundfunkzulassung benötigen. Frederik Ferreau begrüßt ein pragmatisches Vorgehen der Medienaufsicht. Für ihn liegt das Problem im gesetzlichen Rundfunkbegriff.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast war mit ihrer Beschwerde gegen die "Drecks Fotze"-Entscheidung des LG Berlin teilweise erfolgreich. Das KG stufte nun sechs weitere Kommentare als Beleidigung ein. Facebook darf nun Nutzerdaten herausgeben.
Katy Perry erringt einen Sieg im Urheberrechtsstreit um den Song "Dark Horse": Ein Urteil, das die US-Sängerin und ihr Team letztes Jahr dazu verurteilt hatte, 2,8 Million US-Dollar zu zahlen, wurde aufgehoben.
US-Präsident Trump scheut sich nicht davor, öffentlich gegen Medien zu wettern - ganz nach seinem persönlichen Gusto. Er hat den Begriff der "Fake News" wie kaum ein anderer geprägt. Nun geht sein Wahlkampfteam gegen die New York Times vor.
Die identifizierende Berichterstattung der Bild über zwei Männer, die jahrelang untersagte Geschäfte mit Immobilien in München machten, war zulässig. Das Öffentlichkeitsinteresse wiege schwerer als das Recht am eigenen Bild, so der BGH.
Auf Instagram rechtfertigt die Umweltaktivistin ihre Markenanmeldung für "Fridays for Future" mit vielen Possessivpronomen. Dahinter könnte eine markenrechtlich durchdachte Strategie stehen, erklärt David Ziegelmayer.