Die Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Urheberrechtsreform geeinigt und dabei den Verlegern und Urhebern nochmal Zugeständnisse gemacht. Klar ist: Uploadfilter kommen. Eine entscheidende Frage bleibt aber offen.
Ross Intelligence ist seit Sonntag nicht mehr erreichbar. Den Betreibern ging das Geld aus, nachdem sie von einem Konkurrenten verklagt wurden. Ans Aufgeben denken sie trotzdem nicht.
Lego will, dass "Klemmbausteine" anderer Hersteller nicht "Legos" heißen dürfen – und mahnt erneut einen großen Youtuber ab. Der dänische Spielzeughersteller gerät in die Bredouille, weil er nicht anders kann, zeigt David Ziegelmayer.
Die Kölner Medienrechtskanzlei LHR Lampmann Haberkamm & Rosenbaum hat Thomas Herro zum Equity-Partner ernannt. Damit wächst die Partnerschaft auf vier Personen an.
Valve und weitere Verleger von Videospielen hätten es ihren Kunden nicht möglich gemacht, ein gekauftes Spiel in einem anderen EU-Land aktivieren zu können, so die EU-Kommission. Das verstoße gegen das Geoblocking-Verbot.
Oliver B. darf weiter nur Oliver B. heißen – in der Berichterstattung. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Ex-Wirecard-Manager als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss im Bundestag aussagte. Das hat das LG München I bestätigt.
Auf Nutzer von Videoplattformen bei Urheberrechtsverstößen zuzugreifen, bleibt weiterhin schwierig: Daten wie Mail- oder IP-Adressen müssen die Plattformbetreiber nicht herausgeben, entschied der BGH, nachdem er den EuGH befragt hatte.
Nachdem Facebook zwei Konten mit Fantasienamen gesperrt hat, gingen diese Nutzer dagegen vor. In erster Instanz war wenigstens einer von ihnen erfolgreich, doch das OLG München hat nun deutlich gemacht: Facebook durfte diese Konten sperren.