Die Redaktion erfuhr es aus den Medien: Der Verfassungsschutz hat Strafanzeige gegen Quellen des Online-Portals netzpolitik.org gestellt. Die Redakteure müssen mit Ermittlungen in ihrem Umfeld rechnen. Das Leben für Whistleblower wird härter.
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Ermittlungsbehörden dürfen eine Wohnungsdurchsuchung nicht deshalb selbst anordnen, weil der zuständige Richter über den Antrag nicht schnell genug entscheiden will. Der Begriff "Gefahr im Verzug" sei eng auszulegen, so das BVerfG.
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Erst Mobiltelefone, dann Kokain: Ein Rechtsanwalt in Costa Rica erledigte Schmugglerdienste für seine inhaftierten Mandanten. Wie er die Handys versteckte, steht nicht fest. Das Kokain hingegen? Nunja.
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Die Staatsanwaltschaft Köln hat gegen das Urteil des LG gegen die vier Ex-Manager von Sal. Oppenheim und den Immobilienunternehmer Josef Esch Revision Revision eingelegt. Das berichtet das Handelsblatt am Montag.
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Die Bundesregierung will Prostituierte nach eigenem Bekunden besser vor Gewalt, Ausbeutung und Krankheiten schützen. Kritiker sehen in dem nun verschärften Entwurf jedoch eher Bevormundung und Gängelung der Dienstleisterinnen.
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"Rabauken in Richter-Roben", "Schaum vor dem Mund"? Diese Formulierungen in einem Kommentar des Nordkuriers fand ein Staatsanwalt beleidigend und stellte Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft Stralsund wird jedoch nicht Anklage erheben.
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Eine Einbrecherin, die in der JVA ein Kind zur Welt brachte, muss ins Gefängnis. Allein die Mutterrolle bewegt das AG München nicht, Gnade walten zu lassen.
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Der SWR berichtet über einen Beschluss, mit dem der BGH im Mai die Verurteilung eines mutmaßlichen Terroristen aufhob. Dessen Verfahren war in der Vorinstanz wegen Überlastung von einem Senat an einen anderen abgegeben worden.
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