Im NSU-Prozess stellen abwechselnd Pflichtverteidiger und Angeklagte Anträge auf Entlassung aus dem Mandat. Doch aus guten Gründen ist es nicht einfach, eine Pflichtverteidigung niederzulegen, erklärt Eren Basar.
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Am Mittwoch muss sich ein wegen Totschlags verurteilter Mann erneut vor Gericht verantworten: Er hatte beim Pokern eine Maschinenpistole gewonnen, mit der er später die Tat verübte.
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Seit dem Münchener Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demnjanjuk wird wieder verstärkt gegen noch lebende Helfer von Vernichtungslagern ermittelt. Das ist richtig, kommt aber zu spät, meint Christoph Safferling.
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Am Dienstamorgen wurde im NSU-Prozess erneut ein Entpflichtungsantrag gestellt. Diesmal will die Angeklagte Beate Zschäpe ihren Pflichtverteidiger Wolfgang Heer loswerden. Außerdem beantragte sie eine neue Sitzordnung.
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Frauenrechtler schätzen, dass jede siebte Frau in Deutschland mindestens einmal im Leben schwere sexuelle Gewalt erlebt. Angeblich könnten viele dieser Übergriffe derzeit nicht bestraft werden. Das Justizministerium reagiert mit einem Entwurf.
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Das OLG München hat den Antrag der drei Anwälte von Beate Zschäpe, Sturm, Heer und Stahl abgelehnt. Sie wollten von ihrer Mandantin entpflichtet werden.
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Im NSU-Prozess haben die Zschäpe-Anwälte Sturm, Heer und Stahl erklärt, ihr Mandat niederlegen zu wollen. Auch die Angeklagte selbst hatte mehrfach versucht, ihre Verteidiger los zu werden. Ein vierter Anwalt kam unlängst hinzu.
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Ein österreichischer Jugendlicher ist vom Landgericht Wien zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er sich dem IS angeschlossen hatte und wegen einer Verletzung in seine Heimat zurückgekehrt war.
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