In einer Pressemitteilung stellt das Justizministerium seine Version der Abläufe dar, die zum Vertrauensentzug gegenüber Harald Range geführt haben. Dessen Vorgehen sei nicht nachvollziehbar und vermittele einen falschen Eindruck.
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Ein Esoteriker-Paar, das die Behandlung seines Mukoviszidose-kranken Kindes abbrach, hat dieses nach Überzeugung des BGH bedingt vorsätzlich gequält.
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Seit Dienstagmorgen stehen Justizminister Maas und Generalbundesanwalt Range im offenen Schlagabtausch. Die Netzpolitik-Ermittlungen wachsen sich zur Justizaffäre aus. Soweit hätte es nicht kommen müssen. Und daran tragen alle Beteiligten Schuld.
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Weil die Bild-Zeitung einen mutmaßlichen IS-Terroraktivisten unverpixelt abbildete und damit gegen eine richterliche Anordnung verstieß, entzog das OLG Celle den Bild-Reportern die Akkreditierung und schloss sie von der Verhandlung aus.
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Die Selbstanzeige wurde über prominente Steuersünder-Fälle selbst prominent. Häufig genügt jedoch eine bloße Berichtigung. Ein vorläufiger BMF-Entwurf soll die Abgrenzung erleichtern. Thorsten Franke-Roericht und David Roth stellen ihn vor.
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Dem Magazin Netzpolitik wird publizistischer Landesverrat vorgeworfen. Schon werden Vergleiche mit der Spiegel-Affäre von 1962 gezogen. Beides könnte Unsinn sein: die Ermittlungen ebenso wie der historische Vergleich.
Auch höchste Amtsträger machen Fehler, man sollte sie deshalb nicht gleich ans Kreuz schlagen. Aber wenn das Versagen zum System wird und Korrekturen nicht erfolgen, ist es an der Zeit für Konsequenzen, meint Constantin Baron van Lijnden.
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Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, ist erneut mit dem Antrag gescheitert, drei ihrer vier Verteidiger loszuwerden. Das Münchner OLG lehnte ihr Gesuch ab, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Justizkreisen.
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