Auf ihrer Herbstkonferenz in Lübeck haben sich die Innenminister auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket geeinigt. Besonders reagieren wollen die Ressortchefs u.a. auf Rechtsextremisten, aber auch auf Gewaltexzesse im Fußball und Kindesmissbrauch.
Die Politik will, dass Strafverfahren nicht mehr so lange dauern. Das entsprechende, kürzlich beschlossene Gesetz allein wird das aber nicht richten, meint Bundesrichter Andreas Mosbacher – und macht weitere Verbesserungsvorschläge.
Strengere Regeln für die Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten fordert ein Antrag aus der FDP-Fraktion. Das "Trennungsgebot" soll im Grundgesetz verankert werden, und das GTAZ ein eigenes Gesetz bekommen.
Keine Strafe ohne Schuld? In den Niederlanden sieht man das ein wenig lockerer und bittet bei Verkehrsverstößen den Fahrzeughalter zur Kasse. Solange diese Haftungsvermutung widerleglich ist, sieht der EuGH darin kein Problem.
Cum-Ex ist ein Reizwort: Für Investoren war es jahrelang eine Art garantierte Gewinnmaschine, für den Staat hingegen ein richtig mieses Geschäft. War es nur dreiste Abzocke oder doch eine Straftat? Wohl letzteres, heißt es nun vom LG Bonn.
Im August wurde am helligten Tag ein Georgier in einem Berliner Park von hinten erschossen. Die Mordermittlungen hat nun die Bundesanwaltschaft übernommen. Sie sieht Verbindung zu staatlichen Stellen Russlands.
Wer zu Unrecht im Gefängnis sitzt, bekommt vom Staat eine Haftentschädigung. Die soll nun von bisher mageren 25 Euro auf 75 pro Tag erhöht werden, beschloss der Rechtsausschuss im Bundesrat.
Opfer haben Anspruch auf Betreuung während des Strafverfahrens. In Stuttgart kann sie nun Watson begleiten: Der Golden Retriever ist ein Pionier, denn er ist der erste vierbeinige Begleiter für Zeugen bei Gerichtsverhandlungen in BaWü.