Am 18. März wird das neue Gutachten zum Umgang des Bistums Köln mit sexuellem Missbrauch vorgestellt. Was es anders macht als die erste Studie und warum die nicht im Internet landen dürfe, erklären Bistumsanwalt Brennecke und Gutachter Gercke.
Aus der Maskenaffäre um die früheren Unionsabgeordneten Löbel und Nüßlein will die GroKo Konsequenzen ziehen und plant diverse Gesetzesverschärfungen – u.a. im StGB. Ob ausgerechnet diese allerdings was bringt, bezweifeln Juristen.
Das OLG Frankfurt wertet Cum-Ex-Aktiengeschäfte nicht nur als Steuerhinterziehung, sondern auch als gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Das hat das Gericht im Zusammenhang mit der Haftbeschwerde eines Angeklagten entschieden.
Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen gegen den Bonner Rechtsanwalt Mutlu Günal eingestellt. Er wurde verdächtigt, eine Terrororganisation unterstützt zu haben.
Nach deutschem Recht übernimmt das Finanzamt bei Steuerstraftaten die Funktion der Staatsanwaltschaft. Das heißt aber nicht, dass das Finanzamt eine Europäische Ermittlungsanordnung erlassen kann, so der EuGH-Generalanwalt.
Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet vorgelegt. Selten war ein Gesetzgebungsvorhaben so sinnlos, meint Mark A. Zöller.
Quedenfeld Rechtsanwälte in Stuttgart hat zum März Zuwachs erhalten: Markus Füllsack und Sebastian Bürger wechselten als Partner zu der Wirtschafts- und Steuerstrafrechtskanzlei. Die beiden waren bislang für KMZ Kullen Müller Zinser tätig.
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen beginnt am Montag der Prozess gegen den Hauptangeklagten Derek Chauvin. Ihm wird unter anderem Mord zweiten Grades vorgeworfen.