Tsambikakis & Partner wächst weiter und gewinnt Diana Nadeborn als Partnerin für den Standort Berlin. Die Kanzlei will mit ihr eine neue Praxis für IT- und Datenschutzstrafrecht etablieren.
Der Cyberbunker für kriminelle Geschäfte im Darknet wird die Justiz weiter beschäftigen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat gegen das Urteil des LG Trier Revision eingelegt.
Das OLG München hatte André E. im NSU-Prozess zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Von vier weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Das hat der BGH nun so bestätigt.
Das KG Berlin sprach im Tiergartenmordprozess sein Urteil: Mord und lebenslange Haft für den angeklagten Russen. Dass dieser im Auftrag staatlicher russischer Stellen handelte, sieht das KG als erwiesen an.
Weil das Ausländer- und Integrationsministerium während ihrer Amtszeit eine Mitteilung erließ, nach der alle minderjährigen asylsuchenden Paare ausnahmslos zu trennen waren, wurde die ehemalige Ministerin Inger Støjberg verurteilt.
Kurz vor Weihnachten lässt die Justiz traditionell Häftlinge frei, deren Strafe ohnehin in Kürze geendet hätte und die sich im Gefängnis einwandfrei verhalten haben. Die Bedingungen sind streng - und nicht alle Länder machen mit.
Der Cyberbunker warb damit, technisch alles möglich zu machen – außer Kinderpornografie und Terrorismus. Zigtausende Deals im Darknet liefen über die Server. Jetzt sind die Betreiber des Rechenzentrums verurteilt worden.
Nachdem ihr Lebensgefährte an Krebs gestorben war, wollte eine Frau seine eingefrorenen Samenzellen haben, um sich damit in Spanien künstlich befruchten zu lassen. Doch die Klinik weigerte sich aus Angst, sich strafbar zu machen.