In Zukunft werden Gewerkschaften noch stärker um Mitglieder buhlen: Nach dem Tarifeinheitsgesetz zählt im Streitfall nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft. Die Länder haben es am Freitag gebilligt.
Artikel lesen
Anfang Mai hatte der Journalist Norbert Häring mit seinem Experiment, die Rundfunkgebühren bar bezahlen zu wollen, Erfolg: Die Behörde meldete sich nicht mehr. Das hat sich geändert, wie er jetzt in seinem Blog berichtet.
Artikel lesen
Mehr Kompetenzen, Straffreiheit für V-Leute und ein umfassender Datenverbund der Behörden – die Bundesregierung will den Verfassungsschutz stärken. Experten bezweifeln, dass dies die richtigen Lehren aus dem NSU-Skandal sind.
Artikel lesen
Ein Gutachten hält den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Fracking für verfassungswidrig. Der Expertenkommission würden zu viele Entscheidungskompetenzen gegeben, die eigentlich bei staatlichen Akteuren verbleiben müssten.
Artikel lesen
Der Bundestag hat gegenüber der Bundesregierung einen weiten Informationsanspruch zu Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei. Das BVerfG gab am Dienstag der Linksfraktion des Bundestags teilweise Recht.
Artikel lesen
Parteien vor Gericht müssen grundsätzlich miteinander kommunizieren können, auch wenn eine der beiden das nicht möchte. So muss die einmalige Kontaktaufnahme per Brief laut OLG Celle nicht gleich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sein.
Artikel lesen
Bei der Einstellung von Beamten können Altershöchstgrenzen festgelegt werden - aber nicht durch die bisher in NRW geltenden Regelungen. Die sind in der aktuellen Formulierung verfassungswidrig, entschied das BVerfG.
Artikel lesen
Bürgerrechtsgruppen haben die digitale Überwachung durch BND und NSA als massiven Eingriff in die Grundrechte verurteilt. Bei der Vorstellung des "Grundrechte-Reports" mahnt die Sprecherin des CCC an, dass Nachrichtendienste kaum kontrolliert würden.
Artikel lesen
Anzeige
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.