Das BVerfG hat zu Wahlkampfauftritten von Mitgliedern ausländischer Regierungen Stellung bezogen: Bereits auf die Einreise hätten die Politiker keinen Anspruch. Ebenso wenig wie auf die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland.
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Türkische Politiker werben in Deutschland für die umstrittene Verfassungsreform. Für ein Verbot dieser Auftritte wäre die Bundesregierung gefragt, meint Niels Petersen.
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Wer einerseits als Flüchtling anerkannt, andererseits aber Unterstützer einer terroristischen Vereinigung ist, der kann zwar ausgewiesen, aber nicht abgeschoben werden. Ein Urteil des BVerwG verdeutlicht die Trennung der beiden Instrumente.
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Interne Papiere der Bundesanwaltschaft belasten offenbar Heiko Maas. Nach Informationen der Zeit hat der Justizminister doch mehr Einfluss als offiziell verlautbart auf die Entwicklungen im Rahmen der Netzpolitik-Affäre 2015 genommen.
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Das Parlamentsbeteiligungsgesetz wird bis auf Weiteres doch nicht geändert, die Union hat die Umsetzung gestoppt. Gut so, findet Simon Gauseweg. Die Änderungen hätten mehr verschlechtert als verbessert.
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Seit Jahren kämpft ein BVB-Fan um die Löschung eines spanischen Urteils aus seinem BZR-Auszug. Er macht schwere rechtsstaatliche Verfahrensmängel geltend, denen das KG nicht ausreichend nachging, so das BVerfG. Nun muss es neu entscheiden.
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Mit Ceta werden keine Gesetzgebungskompetenzen auf die EU übertragen. Bayern muss daher kein Volksbegehren durchführen, urteilte der VerfGH München. Derweil hat das EU-Parlament dem Abkommen zugestimmt.
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Beamte und Richter dürfen nach Beförderung in eine Spitzenfunktion für die ersten zwei Jahre ihrer Amtszeit nicht nach der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe besoldet werden. Damit gibt das BVerfG einem OLG-Richter Recht, der Vizepräsident wurde.
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