Die im Kampf gegen die vierte Corona-Welle in Frankreich beschlossene Impfpflicht hatte vor dem dortigen Verfassungsgerichtshof Bestand. Sie gilt künftig für das Gesundheitspersonal. Doch das Gericht billigte nicht alle Regeln.
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags und ordnet die Anhebung einfach selbst an. Christian Rath analysiert den Beschluss.
Nicht nur Vertreter des öffentlichen Rundfunks, sondern auch Politiker und Politikerinnen verbuchten das Urteil des BVerfG zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags als Erfolg. Doch es gab auch Kritik.
Das Geschäftsfeld “Mining-Anlagenbau” von ThyssenKrupp wird künftig zum dänischen Unternehmen FLSmidth gehören. Die Transaktion wurde auf Seiten von ThyssenKrupp durch Freshfields beratend begleitet. Gleiss Lutz vertrat die Käuferseite.
Es geht um 86 Cent: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Neue Lärmschutzregeln sollen die Austragung von Fußballspielen in Stadien bis nach 22 Uhr erleichtern, dafür hat nun das Bundekabinett gestimmt. Zentral ist hierbei die Seltenheit des Ereignisses, die künftig definiert sein soll.
Ein Straftäter im Maßregelvollzug hat das Recht, Zwangsbehandlungen abzulehnen, es gibt eine "Freiheit zur Krankheit", so das BVerfG. Diese ende aber, wenn zum Beispiel das Personal der Anstalt geschützt werden muss.
Der ursprüngliche Plan des Bundesjustizministeriums, ab Anfang 2022 Gesetze digital zu verkünden, wird wohl nicht eingehalten. Wann die "eVerkündung" vollständig ausgebaut sein soll, ist offen.