Dem umstrittenen Handelsabkommen CETA steht aus deutscher Sicht zunächst nichts mehr im Wege. Das BVerfG sieht weder einen Ultra-vires-Akt noch andere Verletzungen des Grundgesetzes.
Dürfen Behörden zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Patientenakten schauen? Damit hatte sich jetzt in dritter Instanz das BVerwG zu beschäftigen.
In Niedersachsen müssen nach einem Beschluss des OVG in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel keine Masken mehr getragen werden.
Die AfD bleibt im Blickpunkt der Verfassungschutzer: Das VG Magdeburg hat jetzt die Einstufung der Partei als Verdachtsfall in Sachsen-Anhalt bestätigt. Es gebe Hinweise auf Bestrebungen gegen Demokratie und Menschenwürde.
Bei der AfD sind besonders viele Bundestagsabgeordnete ungeimpft. Werden sie deshalb durch die 2Gplus-Regel im Bundestag diskriminiert? Das BVerfG findet: Nein.
Das BVerfG lehnt erneut eine Verfassungsbeschwerde zum Umgang mit IT-Sicherheitslücken bei Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen ab. Der Subsidiaritätsgrundsatz sei nicht gewahrt, eine mögliche Rechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt.
Nach dem Auslaufen der bisherigen Rechtsgrundlage am 19. März sollen weitere Corona-Maßnahmen möglich sein – aber nur auf Landesebene und für "konkret zu benennende Gebietskörperschaften". Das sieht ein Kabinettsentwurf vor.
Der Verfassungsschutz will die AfD beobachten. Das VG Köln muss entscheiden, ob seine Funde dafür ausreichen. Das Urteil wird Folgen für die Parteienlandschaft haben - und schon der Anlauf zum Prozess war alles andere als störungsfrei.