Die Bundesregierung hat dem türkischen Staatspräsidenten Erdogan eine Absage für seinen geplanten Auftritt im Rahmen des G20-Gipfels erteilt. Auch seine Anhänger dürfen keine Mahnwache für ihn abhalten.
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Hoch her geht es zum Ende des NSA-Untersuchungsausschusses. Wer hat was falsch gemacht, so dass der BND millionenfach Daten ausspähen konnte? Die Linke bezichtigt die Geheimdienste, die Bürger weiterhin auszuspionieren.
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Nach der Entscheidung des OVG NRW in Münster aus der vergangenen Woche reagiert die Bundesnetzagentur: Die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung wird bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt.
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Ein niederländisches Gericht hat den eigenen Staat für mitverantwortlich für das Massaker von Srebrenica erklärt: Die niederländische UN-Truppe "Dutchbat" hatte tausende Flüchtlinge an serbische Truppen ausgeliefert.
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Die große Koalition ist sich offenbar einig geworden: In letzter Minute soll das WLAN-Gesetz nun doch noch verabschiedet werden. Die Abschaffung der Störerhaftung begrüßt aber lange nicht jeder.
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Die Stadt Hamburg muss das Protestcamp mit rund 3.000 Zelten zum G20-Gipfel nicht dulden. Der Fehler liegt auch bei den Veranstaltern, die zu wenig Protest und zu viel Infrastruktur bieten wollen, meint Eike Michael Frenzel.
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Das OVG Hamburg hat das geplante G20-Protestcamp zu einer nicht grundrechtlich geschützten Versammlung erklärt. Die Veranstaltung bestehe überwiegend aus Elementen, die nicht auf die Meinungskundgabe gerichtet seien.
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Das OVG NRW sieht in der im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das Unionsrecht. Die pauschale Speicherpflicht widerspreche den Anforderungen, die der EuGH bereits aufgestellt habe.
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