Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Anwohnerin des Fliegerhorsts Büchel nicht zur Entscheidung angenommen. In dem Luftwaffenstützpunkt sind US-Atomwaffen. Verfassungsrechtlich geht das aber in Ordnung, entschied das Gericht.
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Das BVerfG stellt hohe Anforderungen an bundesweite Stadionverbote: Diese müssten dem Gleichbehandlungsgebot entsprechen, ebenso seien diverse Verfahrensrechte der Betroffenen zu wahren. Fananwälte und Sportrechtler begrüßen das Urteil.
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Die NPD hat wegen der Weigerung der Stadt Wetzlar zur Vermietung der Stadthalle Fortsetzungsfeststellungsklage eingereicht. Das BVerfG spricht derweil von Überforderung und verlangt künftig strenge Kontrolle durch die Kommunalaufsicht.
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GSK Stockmann verstärkt das Hamburger Büro mit Arne Gniechwitz als neuem Partner. Er wechselt zum Juli mitsamt einem dreiköpfigen Team von KMPG Law.
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Weil sich jüngere Kollegen bei ihnen durch Aufnahmerituale beweisen mussten, müssen drei SEK-Beamte aus disziplinarischen Gründen Geldbußen bezahlen. Sie hätten jegliche Achtung und Rücksicht vermissen lassen, so das VG Düsseldorf.
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Niemand hatte die Absicht, sich rechtswidrig zu verhalten: So lässt sich die Stellungnahme des Regierungspräsidenten Gießen gegenüber dem BVerfG zum juristischen Streit um die Stadthalle Wetzlar zusammenfassen. Weitere Konsequenzen: keine.
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Die Landtagswahl in Sachsen vor mehr als dreieinhalb Jahren bleibt gültig. Ein AfD-Politiker scheitert mit seiner Beschwerde vor dem Sächsischen VerfGH. Die Richter rügen aber das Vorgehen des Wahlausschusses als Fehler.
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Die Linke kritisiert im LTO-Interview Pläne der GroKo, das Strafverfahren um jeden Preis zu beschleunigen. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Friedrich Straetmanns, setzt in der Rechtspolitik nicht auf Krawall, sondern auf Kooperation.
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