Burgen bauen, Löcher graben, Möwen füttern - an einigen deutschen Stränden ist das verboten. Besonders strikt ist Sylt, aber auch dort sind die Urlauber bisher um Geldbußen herumgekommen.
Im Streit um ihre Kandidatenliste zur Landtagswahl in Sachsen hat die AfD vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof einen Teilerfolg erzielt: Sie darf mit 30 statt nur mit 18 Kandidaten antreten.
Die AfD sieht sich bei der kommenden Landtagswahl in Sachsen ganz vorn. Das Problem: Viele ihrer Kandidaten dürfen gar nicht antreten. Mit einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung ist die Partei nun in Karlsruhe gescheitert.
Das Land Baden-Württemberg wurde vom VG Stuttgart erneut zur Zahlung eines Zwangsgeldes verurteilt. Der Grund ist die immer noch schlechte Luft in Stuttgart. Wirklich effektiv ist das Zwangsmittel aber nicht.
Nach den Neuregelungen über verkaufsoffene Sonntage in NRW war eine Sonntagsöffnung in Mönchengladbach rechtmäßig, so das OVG in Münster. Die Regelungen stünden aber im Widerspruch zur BVerwG-Rechtsprechung, betonte der Senat.
Zur finanziellen Absicherung der Rekultivierung der Tagebaue hat das Land Brandenburg eine mehrere hundert Millionen Euro schwere Vereinbarung mit dem Energieunternehmen Lausitz Energie Bergbau abgeschlossen. Görg hat das Land beraten.
Der dem Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand in Bayerns Krankenhäusern" zugrunde liegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar. Es ist daher unzulässig, entschied der Bayerische VerfGH.
Die AfD hat für die Landtagswahl in Sachsen zwei Kandidatenlisten aufgestellt. Es konnten aber nicht beide Listen zugelassen werden, meint auch Verfassungsrechtler Robert Hotstegs. Nun wurde der Verfassungsgerichtshof des Landes angerufen.