Hoffnung für den angespannten Berliner Wohnungsmarkt? In der Hauptstadt wird offenbar ein neues Mietendeckel-Gesetz auf den Weg gebracht. Erste Details zeigt nun ein geleaktes Papier aus der Senatsverwaltung.
Vor allem in Großstädten nehmen Eigenbedarfskündigungen zu. Wann Eigenbedarf besteht und ob der Mieter trotzdem bleiben kann, dafür gibt es keine Fallgruppen, so der BGH. Und macht doch Vorgaben für die Gerichte.
Ein Vermieter kann das Zurückbehaltungsrecht seines Mieters nicht zu Fall bringen, indem er lediglich behauptet, er habe den Mangel in der Wohnung beseitigt, entschied der BGH.
Darf einem Vermieter das Eigentumsrecht an der Wohnung so stark beschränkt werden, dass er kaum noch etwas von ihr hat? Heute vor 70 Jahren billigte der Staatsgerichtshof Hessen Eingriffe, die sogar über jene der NS-Zeit hinausgingen.
Die eigene Wohnung zwischendurch mal an Touristen vermieten - das wollten die übrigen Wohnungseigentümer einem Mitglied verbieten. In dieses "mehrheitsfeste" Recht darf die Eigentümerversammlung ohne dessen Zustimmung aber nicht eingreifen.
Darf eine Immobilienfirma eine Modernisierung Jahre vorher ankündigen, um noch altes Recht zu nutzen? Der Münchner Mieterverein glaubt das nicht. Er hat eine MFK eingereicht - ein Novum im deutschen Mietrecht, wie er sagt.
Die nötigen Unterschriften werden wohl schnell gesammelt sein. Aber könnte die Hauptstadt, um steigende Mieten einzudämmen, große Wohnungsunternehmen überhaupt vergesellschaften? Drei Gutachten kommen zum selben Ergebnis.
Eine Berliner Eigentümergemeinschaft wollte verhindern, dass auf der als "Laden" deklarierten Fläche eines Mitglieds Obdachlose untergebracht werden. Der Begriff schließe aber nicht aus, dass jemand darin haust, so der BGH.