Der Chefankläger des IStGH ermittelt nun offiziell gegen Russland. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stünden im Raum. Die Ermittlungen sollen sich aber zunächst auf mögliche Verbrechen vor der Invasion beziehen.
Vor dem Internationalen Gerichtshof startet am 7. März die Verhandlung einer Klage der Ukraine gegen Russland. Die Ukraine möchte den Erlass von bestimmten Sofortmaßnahmen erreichen.
Der EGMR hat eine vorläufige Maßnahme gegen Russland im Verfahren um den Ukraine-Krieg erlassen. Demnach soll Russland Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Ziele unterlassen.
Andere Staaten dürfen der Ukraine gegen den Angriff Beistand leisten – auch ohne UN-Mandat, das erklärt Matthias Herdegen im Interview. Er warnt aber vor den Risiken einer Militärintervention.
Russland marschiert in die Ukraine ein – beide Länder sind Mitglied im Europarat. Sie zwingen die Staatenorganisation zu einer klaren Reaktion. Nun ist der EGMR am Zug.
Der Chefankläger des IStGH will offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine einleiten. Sie sollen sich zunächst auf mögliche Verbrechen vor der Invasion Russlands beziehen. Eine richterliche Zustimmung steht noch aus.
Russlands Präsident Putin hat die Staatlichkeit der Ukraine infrage gestellt. Das Abkommen aus Minsk scheint ihn nicht mehr zu interessieren. Was das über Putins Verständnis vom Völkerrecht aussagt, erklärt Hans-Joachim Heintze.
Die EU hat Russland gewarnt, dass ein Angriff auf die Ukraine das größte jemals beschlossene Sanktionspaket zur Folge haben wird. Jetzt wird gehandelt.