Der EuGH hat die Fluggastrechte bei Flügen mit Umstieg gestärkt: So hafte der Anbieter des ersten Fluges für Verspätungen beim Anschlussflug - und zwar selbst dann, wenn dessen Fluggesellschaft ihren Sitz gar nicht innerhalb der EU hat.
Pauschalreisende müssen sich im Falle eines Flugausfalls an ihren Reiseveranstalter wenden und können den Ticketpreis nicht unmittelbar von der Airline zurückverlangen. Ansonsten würden sie übermäßig geschützt, meint der EuGH.
Online-Händler wie Amazon müssen für ihre Kunden nicht unbedingt telefonisch erreichbar sein. Das gebiete die unternehmerische Freiheit, so der EuGH. Es müsse lediglich eine schnelle und effiziente Kommunikation möglich sein.
Die Türkei hat den kurdischen Oppositionspolitiker Selahattin Demirtaş wegen Aussagen im TV zu Unrecht verurteilt und muss nun 3.500 Euro Entschädigung zahlen. Demirtaş sitzt weiter in Haft, beim EGMR laufen weitere Verfahren.
Wegen wettbewerbswidriger Lizenzvereinbarungen muss das japanische Unternehmen Sanrio 6,2 Millionen Euro zahlen. Es hatte Lizenznehmern verboten, "Hello Kitty"-Produkte von einem EU-Land in andere EU-Länder zu verkaufen.
Zum ersten Mal hat der EuGH die mangelhafte Umsetzung einer Richtlinie festgestellt und gegenüber dem Mitgliedstaat unmittelbar eine Sanktion verhängt. Bisher hatte die EU-Kommission dafür immer zwei Verfahren anstrengen müssen.
Schon vor 50 Jahren brachte das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge u.a. die Entkolonialisierung der Welt zu einem vorläufigen Ende. Wie bedeutsam das war, zeigt eine recht frische Dissertation.
Wenn ein russischsprachiger TV-Sender mit Falschinformationen zu Hass, Krieg und Diskriminierung aufruft, darf ein EU-Staat ihn hinter die Bezahlschranke verbannen. Das hat der EuGH entschieden und damit Litauen Recht gegeben.