Der BGH hat die Revisionen sechs ehemaliger Manager des Unternehmens Infinus verhandelt. Am Freitag wurde das Urteil verkündet: Die auf Freisprüche gerichteten Rechtsmittel der Angeklagten blieben weitgehend erfolglos.
Vivien Veit wechselt als Assoziierte Partnerin zu Kraft. Rechtsanwälte und trifft dort auf Oliver Kraft, einen Bekannten aus gar nicht so alten Zeiten bei ihrer aktuellen Kanzlei Kapellmann.
Die juristische Aufarbeitung des Infinus-Finanzskandals findet vor dem BGH eine Fortsetzung. Der 5. Strafsenat verhandelt über die Revisionen von sechs verurteilten Managern des Unternehmens. Sie wollen Freisprüche erreichen.
Das Urteil im ersten Cum-Ex-Strafprozess ist rechtskräftig, so der BGH. Das LG Bonn hatte zwei britische Aktienhändler zu Bewährungsstrafen verurteilt, Karlsruhe hat die Revisionen am Mittwoch nun verworfen.
Es geht um Kryptowährungen und Strafrecht, gemeint ist aber nicht Cyber Crime: Thorsten Franke-Roericht und Martin Figatowski finden, dass Juristen differenzieren müssen, und grenzen ein neues Beratungsfeld ein: Crypto Crime.
Am Dienstag erreichte das erste Cum-Ex-Verfahren den BGH. Er verhandelte über die Revisionen zweier Londoner Börsenhändler gegen die Urteile des LG Bonn. Beide waren im März 2020 zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden.
Anfang Juni hat die neue EU-Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufgenommen. Andrés Ritter ist ihr Vize-Chef und spricht im LTO-Podcast mit Peggy Fiebig über die neue Behörde, die mit ihrer Struktur etwas völlig Neues ist.