Über den Weg verlaufende Holzstämme seien zur gefährlichen "Sprungschanze" geworden, beklagte ein verunfallter Mountainbiker. Im Wald müsse man damit aber rechnen, so das OLG Köln. Es entschied: Wer seine Gesundheit liebt, der schiebt.
Bei einem Brand in einer Textilfabrik im pakistanischen Karachi starben 2012 259 Menschen. Der Discounter Kik ließ dort Jeans fertigen. Etwaige Ansprüche Überlebender und Angehöriger sind jedoch auch nach Einschätzung des OLG Hamm verjährt.
Die Entscheidung des BGH zum "Leben als Schaden" war für alle Beteiligten in ihrer Reichweite völlig überraschend. Nun wurden die Urteilsgründe veröffentlicht. Die entscheidenden Fragen bleiben darin aber offen.
Ärzte können sich durch die Erhaltung eines Lebens nicht schadensersatzpflichtig machen, sagt der BGH. Nicht einmal die Behandlungskosten seien erstattungsfähig.
Ein Partygast versteckte im Präsentkorb für das Geburtstagskind einen Böller, der beim Auspacken auslöste und den Schenkenden schwer verletzte. Dafür trifft den Gastgeber aber kein Verschulden, so das OLG Koblenz.
In der Verhandlung vor dem BGH deutet sich an, dass die Bundesrichter einem Schadensersatz für "erlittenes Leben" nicht so aufgeschlossen gegenüberstehen könnten wie die Vorinstanz. Eine Entscheidung ist aber noch nicht gefallen.
Am Dienstag geht es vor dem BGH um nicht weniger als den Preis des Lebens - eines ungewollten Lebens. Der Sohn eines ehemaligen Patienten verklagt dessen Arzt, weil er seinen Vater zu lange am Leben erhalten habe.
Ein rassistischer Tweet kommt dem AfD-Politiker Jens Maier teuer zu stehen: Er muss Noah Becker, den er auf Twitter einen "kleinen Halbneger" nannte, 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dabei hätte er auch günstiger davonkommen können.
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