Gemeinschaften von Wohnungseigentümern können bei Mängeln weiterhin vor Gericht ziehen. Eine Reform des WEG habe daran nichts geändert, so der BGH zu dieser in der Praxis durchaus wichtigen Frage.
Weil sein BMW rund ein Drittel der gesamten Nutzungsdauer in Reparatur war und immer noch kaputt ist, bekommt ein Käufer nach seinem Rücktritt vom Vertrag mehr Geld zurück als sonst üblich. Das hat das LG Oldenburg entschieden.
Der Bund muss nicht weitere 10,5 Millionen Euro für die Sanierung des Segelschulschiffs "Gorch Fock" an die ausführende Werft zahlen. Er bekommt aber auch keinen Schadensersatz für angeblichen Baupfusch, so das OLG Bremen.
Ein Tesla, der bei einem automatischen Spurenwechsel wie ein "betrunkener Fahranfänger" lenkt und keine Ampeln erkennt? So hat sich das ein Kunde nicht vorgestellt. Tesla muss nun das Fahrzeug zurücknehmen und den Preis zurückzahlen.
Eine Mietwagenfirma überließ einer Kundin ein mangelhaftes Fahrzeug. Es kam zum Unfall, bei dem die Kundin letztlich sogar einen Arm verlor. Kann die Firma ihre Haftung per AGB ausschließen? Das OLG Frankfurt meint: Nein.
Nicht jeder vom Dieselskandal betroffene Käufer möchte das Software-Update bekommen, sondern lieber ein neues Auto. Ist aber nur noch ein teureres Nachfolgemodell verfügbar, muss er ggf. die Kosten mittragen, findet der BGH.
Eine Reiterin kaufte ein Pferd, mit dem sie an Turnieren teilnehmen wollte. Später erkannte sie eine Vernarbung an den Mundwinkeln des Tieres und wollte vom Vertrag zurücktreten. Dafür sah das OLG allerdings keinen Grund.
Während die Vorinstanzen unterschiedlich entschieden hatten, hat der BGH nun in vier Fällen entschieden, dass geschädigte Autokäufer ihren Anspruch auf Nachlieferung innerhalb von zwei Jahren geltend machen müssen.