Der BayVerfGH hat erneut über das umstrittene Polizeiaufgabengesetz entschieden und es abermals für verfassungskonform erachtet. Insbesondere die Vorschriften zum Präventivgewahrsam verstießen nicht gegen das Freiheitsgrundrecht.
Der Rechnungshof ist unzufrieden, der Bundestag wird unruhig und nun geht auch noch Direktorin Henrike Claussen von Bord: Es könnte besser laufen für das Rechtsstaats-Erlebnisprojekt "Forum Recht". Christian Rath gibt den Überblick.
Mit seiner Entscheidung, einen rechtsextremen Bewerber zum Referendariat zuzulassen, hat der VerfGH Sachsen gegen Bundesrecht verstoßen, meint Klaus F. Gärditz. Die schludrige Begründung schade den Landesverfassungsgerichten insgesamt.
Die polnische Justizreform aus dem Jahr 2019 verstößt gegen EU-Recht, die Unabhängigkeit der nationalen Richter sei weiterhin nicht gewährleistet, so der EuGH, der Polen in seiner Entscheidung vom Montag ordentlich rüffelt.
In Sachsen darf ein Rechtsextremer ins Referendariat, obwohl das Land dagegen Gesetze verschärft hat. Der Verfassungsgerichtshof hat den Weg frei gemacht, ein VG folgt zähneknirschend. Warum scheint die Justiz so hilflos?
Die Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Entscheidungen umfasst auch Strafbefehle. So entschied es der BayVGH am Montag und bejahte den Auskunftsanspruch eines Journalisten.
Nach 20 Jahren könnte der ewige Präsident abgewählt werden – aber was dann? Was für eine Justiz sein Herausforderer erben würde und warum der sogar noch stärker auf die Machtfülle von Erdogans Verfassungsumbau angewiesen sein könnte.
Ob es rechtmäßig ist, wenn die Polizei rabiat gegen Klimaaktivisten vorgeht und Schmerzgriffe anwendet, kann nicht im vorläufigen Rechtsschutz geklärt werden. Das entschied das VG Berlin. Es fehle an der Wiederholungsgefahr.