Das VG Braunschweig hat die Klage eines Polizisten auf Anerkennung eines Dienstunfalls abgewiesen, der bei der Arbeit monatelang kinderpornografisches Material gesichtet hatte. Es fehle am für Dienstunfälle nötigen Merkmal "plötzlich".
Rechtsextreme Chats, an denen sich Polizeibeamte beteiligen, können ein Entlassungsgrund sein, haben schon mehrere Fälle gezeigt. Entlassen werden kann aber ebenso, wer Social-Media-Beiträge der "Neuen Rechten" liked, so nun das OVG.
Über zehn Monate ist es her, dass der EuGH die deutschen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung für unionswidrig erklärte. Doch nach wie vor konnten sich Justiz- und Innenministerium nicht auf eine Neuregelung einigen. Der GdP dauert das zu lange.
Zwei junge Polizeianwärter hatten Nachrichten mit antisemitischem und rassistischem Inhalt verschickt. Das VG Düsseldorf bestätigte nun ihre Entlassung. Erst letzte Woche hatte das VG Berlin einen ähnlichen Fall zu entscheiden.
Bisher kann die Polizei Vertrauenspersonen - umgangssprachlich auch als "V-Leute" bezeichnet - als Spitzel einsetzen, ohne dass es dafür spezielle gesetzliche Regeln gibt. Das soll sich nach einem Entwurf aus dem BMJ künftig ändern.
Ein Polizei-Bewerber darf abgelehnt werden, wenn er in privaten Chatnachrichten verfassungsfeindliche Symbole versendet. Es fehle an der charakterlichen Eignung, so das VG Berlin.
Im Zuge der "NSU 2.0"-Ermittlungen waren Ermittler auf eine Chatgruppe von Polizisten mit rechtsextremen Inhalten gestoßen. Das LG Frankfurt hatte das Hauptverfahren nicht eröffnet, nach einer Beschwerde der StA liegt der Fall nun beim OLG.
Unsäglich, verharmlosend, kein Beitrag zur Meinungsbildung: Das Oberlandesgericht Hamm findet klare Worte. Ein Polizist aus Hamburg muss sich ein Posting bei Facebook mit SS-Vergleich nicht gefallen lassen.