Wer die NPD unterstützt, darf keine Waffen tragen. Diese Ansicht scheint sich in der deutschen Rechtsprechung mehr und mehr durchzusetzen. Nun schwenkt auch das VG Gießen auf die Linie der anderen Gerichte ein.
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Für ein Verbot sei die NPD zu unbedeutend, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Bemühungen, die Rechtsextremisten von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, kommen hingegen voran.
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Die Mitgliedschaft in der vom BVerfG zwar für verfassungsfeindlich befundenen, aber nicht verbotenen NPD reicht aus, um keine Waffe mehr besitzen zu dürfen. Das entschied am Freitag das OVG in Bautzen.
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Verfassungsfeindlichen Parteien, die wegen ihrer Bedeutungslosigkeit nicht verboten werden können, soll die staatliche Parteienfinanzierung entzogen werden. Das Vorhaben ist verständlich, aber nicht zu begrüßen, meint Sebastian Roßner.
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Mitte Januar deutete das BVerfG an, wie verfassungsfeindliche Parteien auch ohne Verbot geschwächt werden könnten: Mit einem Entzug staatlicher Gelder. Die dazu nötige Änderung des Grundgesetzes will die Regierung rasch umsetzen.
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Nach dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts änderte die Stadt Büdingen ihre Satzung, um der örtlichen NPD staatliche Gelder entziehen zu können. Ob das Vorgehen rechtmäßig ist, entscheidet am Mittwoch der hessische VGH.
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Das Urteil des BVerfG zum Verbotsantrag gegen die NPD hat zur Konsequenz, dass kleine, aktiv verfassungsfeindliche Parteien nicht verboten werden können. Die Suche nach Alternativen zum Verbot hat begonnen. Von Sebastian Roßner.Artikel lesen
Karlsruhe hat die NPD nicht verboten, ihr aber Verfassungsfeindlichkeit bescheinigt. Nun wollen Spitzenpolitiker die Finanzierung der Partei prüfen lassen. Verfassungsrechtler haben Bedenken.
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