Kaum ein Projekt ist juristisch und politisch so umstritten wie der Berliner Mietendeckel. Das LG Berlin hält die Regelungen nun für verfassungsgemäß, wie es im Rahmen eines Rechtsstreits um den Mietzins befand.
Über dem Mietendeckel in der Hauptstadt schwebt nicht nur ein Damoklesschwert: Ob er rechtens ist, müssen gleich zwei Verfassungsgerichte klären. Der Senat setzt nun alles auf eine Karte.
Das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" ist vor dem BayVerfGH gescheitert. Hat die Entscheidung Signalwirkung für das Verfahren in Sachen Berliner Mietendeckel?
Der Berliner Mietendeckel beschäftigt die Gerichte weiter: nach dem BVerfG nun auch das Landesverfassungsgericht in Berlin. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP streben eine Normenkontrolle an.
Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP haben einen Normenkontrollantrag gegen den Berliner Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Land setze sich über den Bundesgesetzgeber hinweg.
Der Berliner Mietendeckel wird ein Fall für das BVerfG. Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU/CSU wollen mit einer abstrakten Normenkontrolle dessen Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Sie zweifeln an der Gesetzgebungskompetenz.
Das BVerfG hat einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Berliner Mietendeckels abgelehnt. Die Antragsteller hätten bei vorläufiger Anwendung der Regelungen keine entscheidenden Nachteile zu befürchten.
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben einen Antrag auf Außerkraftsetzung einer Vorschrift des Berliner Mietendeckels als unzulässig verworfen. Der Antrag sei verfrüht, entschied die 3. Kammer des Ersten Senats.