Ob es rechtmäßig ist, wenn die Polizei rabiat gegen Klimaaktivisten vorgeht und Schmerzgriffe anwendet, kann nicht im vorläufigen Rechtsschutz geklärt werden. Das entschied das VG Berlin. Es fehle an der Wiederholungsgefahr.
Im vergangenen Sommer sorgte eine Aktion einer Klimaaktivistin der Letzten Generation in der Berliner Gemäldegalerie für Schlagzeilen. Nun wurde die Aktivistin zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Der Impfgegner Hans Tolzin darf eine impfkritische Veranstaltung in der Stadthalle in Filderstadt abhalten. Das VG Stuttgart sah im Eilverfahren keinen Grund, von einer "gefahrgeneigten Veranstaltung" auszugehen.
Für die kommende Protestaktion planen die Klimaaktivisten von "Letzte Generation", Berlin ab Montag komplett lahmzulegen. Bundesjustizminister Buschmann zieht eine historische Parallele zu Straßenprotesten der 1920er Jahre.
Die Polizei untersagte per präventivem Verbot, sich an "Straßen des übergeordneten Straßennetzes" zu kleben. Weil die Liste dieser Straßen aber kaum lesbar bzw. nicht leicht zu finden sei, sei das Verbot zu unbestimmt, so das VG.
Bei den Aktionen der Letzten Generation geht es vor allem um Aufmerksamkeit. Ein Schwerpunkt sind Straßenblockaden - aber auch Museen und Gerichtssaal werden zur Bühne. Der Aktivist Henning Jeschke wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt.
In Prozessen gegen Klimaaktivisten geht es in der Regel um Straßenblockaden. Vor zwei Wochen hat sich ein junger Mann aber auch an einem Gerichtstisch in Berlin festgeklebt. Das könnte weiteren juristischen Ärger nach sich ziehen.
Ist eine Straßenblockade eine geschützte Versammlung? Wie kann sie aufgelöst werden? Sind schmerzhafte Polizeigriffe rechtmäßig? In Teil III des Prüfungsspezials gibt Prof. Dr. Michael Fehling Antworten zum öffentlichen Recht.