Wegfahrsperren für Promille-Sünder, autonomes Fahren und ein Anspruch auf eine Geldabfindung für schwerverletzte Unfallopfer: An juristischen Streitfragen mangelt es in Goslar 2019 nicht. Abgestimmt wird aber auch über das Ende einer Tradition.
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Allgemeine Verkehrskontrollen darf die Polizei "selbstverständlich" auch noch auf dem Privatgrundstück des Autofahrers durchführen, entschied das AG München und verurteilte einen alkoholisierten Fahrzeugführer.
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Ein Mann flieht mit seinem Auto vor der Polizei und verletzte eine Mutter mit Tochter schwer. Für das LG Berlin ist klar: Eventualvorsatz, Mordversuch, 13 Jahre Haft. Der BGH hatte in einem ähnlichen Raserfall das LG in die Schranken verwiesen.
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Bei "sozialwidrigem Verhalten" ist man unter Umständen verpflichtet, Hartz-IV-Leistungen zurückzuzahlen. Eine private Trunkenheitsfahrt stellt jedoch kein solches Verhalten dar, so das LSG Niedersachsen-Bremen.
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Ein 34-Jähriger entführte kurzerhand einen ganzen Bus, weil er kein Geld für die Fahrt zur Disco hatte. Nun muss er sich wegen Freiheitsberaubung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.
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Zwei Freiburger Polizisten, die einem Kollegen nach dessen Trunkenheitsfahrt mit einem Todesopfer bei der Flucht halfen, müssen wieder mit einer Verurteilung rechnen. Der Freispruch war rechtsfehlerhaft, so das Karlsruher OLG.
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Wer betrunken Fahrrad fährt oder nicht zugelassene Feuerwerkskörper von seinem Balkon aus auf einen Kinderspielplatz wirft, ist seiner Persönlichkeit nach nicht geeignet, Polizist zu werden, entschied das VG Berlin.
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Eine Fahrt unter Cannabiseinfluss ist für sich genommen noch kein Grund, die Fahrerlaubnis zu entziehen, sagt der Bayerische VGH. Vielmehr sei ein Gutachten nötig. Der Fall sei nicht anders zu bewerten als eine Trunkenheitsfahrt.
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