Am BVerfG wurde erstmals über Art. 21 Abs. 3 GG verhandelt, die betroffene NPD blieb lieber daheim. Der Bundestag entscheidet morgen über die Regelung der Suizidhilfe. Der EuGH urteilte, dass auch das BKartA Datenschutzverstöße rügen darf.
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