LG Augsburg sieht nach Angriff auf Feuerwehrmann keinen dringenden Tatverdacht auf Beihilfe zum Totschlag mehr. Tödlicher Gleisstoß führt wegen Schuldunfähigkeit nicht zu Anklage. In Saudi-Arabien wurden keine Drahtzieher verurteilt.
Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hat das Land zu mehr Klimaschutz verpflichtet. Außerdem in der Presseschau: SPD-Politiker sprechen sich gegen §219a StGB aus und Loriots "Früher war mehr Lametta" genießt keinen Urheberrechtsschutz.
Der EuGH hält Beugehaft gegen Mitglieder der bayerischen Landesregierung für möglich. Außerdem in der Presseschau: Inhaftierter Katalanenführer genießt Immunität und EuGH-Generalanwalt konkretisiert Anforderungen an Datenschutz.
Laut Bundesgerichtshof muss der Halter eines falsch geparkten Fahrzeugs den Fahrer nennen. Außerdem in der Presseschau: Verurteilte Frauenärztin zieht nach Karlsruhe und Cum-Ex-Anwalt wird aus Untersuchungshaft entlassen.
Das LG Wiesbaden lässt Anklage u.a. gegen Hanno Berger zu. Außerdem in der heutigen Presseschau: sind die Social-Media-Aktivitäten der Bundesregierung ein unzulässiger Staatsfunk und Todesstrafe für Pervez Musharraf.
Die polnische Regierung plant einen neuen Angriff auf die Unabhängigkeit von Richtern. Außerdem in der heutigen Presseschau: OLG legt sich auf Verjährung von Ansprüchen aus dem Diesel-Skandal fest und FIFA fordert Geld von Ex-Funktionären.
BMJV will Meldepflichten für Facebook und Co. sowie Zugriff auf Passwörter für Behörden. Außerdem in der Presseschau: Laut BGH müssen Wohnungseigentümer Kinderlärm hinnehmen und Ex-Maple Bank-Chef wurde wegen Cum-Ex verhaftet.
Allgemeines Weisungsrecht steht Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nicht entgegen. Außerdem in der Presseschau: Kontrolle über Siegel bleibt bei Warentestern und wie das Urheberrecht gegen die Pressefreiheit in Stellung gebracht wird.