Die juristische Presseschau vom 28. November 2014: Rettungsrambo vor Gericht – Rottmann und die Befangenheit – Religionsfreiheit und Geld

28.11.2014

Justiz

StA Paderborn - Corelli: Der rechte V-Mann Thomas R. (Deckname Corelli) starb an einem Zuckerschock ohne Fremdeinwirkung. Das konstatierte nun abschließend die Staatsanwaltschaft Paderborn und stellte das Todesermittlungsverfahren ein, meldet die taz. Die Krankheit sei für Außenstehende nicht erkennbar gewesen. Der überraschende Tod "Corellis" verhinderte eine Aussage im NSU-Prozess.

OLG München - NSU/Befangenheit: Die Verteidigung von Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München zum sechsten Mal einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt, meldet spiegel.de. Götzl sei bereits auf eine Verurteilung festgelegt.

BGH - Böhr/Untreue: Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Revision des ehemaligen rheinland-pfälzischen CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Christoph Böhr gegen eine Verurteilung wegen Untreue. Ihm wird vorgeworfen, dass er im Wahlkampf 2006 Parteiaufgaben mit Fraktionsgeld bezahlt und so vielfältigen Schaden bei seiner Partei verursacht habe. Die taz (Christian Rath) berichtet über Vorgeschichte und Verhandlung. Das Urteil soll am 11. Dezember verkündet werden.

BVerwG zu Informationsanspruch: Journalisten können unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes erfahren, wieviele und welche Füller, Ipods und Digitalkameras sich Abgeordnete auf Kosten des Bundestags für ihre Ausstattung zulegen. Das entschied laut lto.de das Bundesverwaltungsgericht. Kein Anspruch auf Auskunft besteht aber, wenn nach den Anschaffungen eines konkreten Abgeordneten gefragt wird.

BVerwG zu Sonntagsarbeit: Nun berichtet auch lto.de (Pia Lorenz) über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Eindämmung der Sonntagsarbeit. Daniel Deckers (FAZ) lobt das Urteil: "Als Kollektivgut muss die kulturelle Errungenschaft namens Sonntag der Beliebigkeit entzogen bleiben."

BVerfG - Joachim Rottmann/Befangenheit: Aus Anlass des jetzt bekanntgewordenen Todes des Ex-Verfassungsrichters Joachim Rottmann erinnert Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) an das Verfahren um den deutsch-deutschen Grundlagenvertrag Anfang der 70er-Jahre. Bayern hatte gegen den Vertrag geklagt und den liberalen Richter Rottmann zweimal (davon einmal erfolgreich) wegen Befangenheit abgelehnt, um eine konservative Senatsmehrheit herbeizuführen. Steinbeis vertritt die Auffassung, dass Verfassungsrichter nur dann befangen sein können, wenn sie nicht mehr offen für Argumente sind.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. November 2014: Rettungsrambo vor Gericht – Rottmann und die Befangenheit – Religionsfreiheit und Geld . In: Legal Tribune Online, 28.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13949/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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