Hat der Krankenpfleger Niels H. mehr Menschen getötet als jeder deutsche Serienmörder? Das muss das LG Oldenburg entscheiden. Außerdem in der Presseschau: BGH verhandelte über Christoph Böhr, die Befangenheit von Verfassungsrichtern, kirchliche Einrichtungen mit staatlicher Finanzierung - und warum eine Düsseldorfer Mutter nach einer Party gegen ihren Sohn Strafantrag stellte.
Thema des Tages
LG Oldenburg - Rettungsrambo: Der Krankenpfleger Niels H., gegen den derzeit vor dem Landgericht Oldenburg wegen Mordes verhandelt wird, hat möglicherweise bis zu 200 Patienten getötet. Er habe jeweils ein überdosiertes Herzmittel verabreicht, um sich dann bei Reanimationsmaßnahmen auszeichnen zu können. Unter Kollegen habe er den Beinamen "Rettungsrambo" gehabt. Weil die Taten zu spät angeklagt wurden, ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück jetzt auch wegen Strafvereitelung gegen zwei Oldenburger Staatsanwälte. Das Landgericht forderte Niels H. nachdrücklich auf, über ein Geständnis nachzudenken. Die FAZ (Reinhard Bingener) und spiegel.de (Julia Jüttner) informieren über den bisherigen Prozessverlauf.
Rechtspolitik
Mord: Rechtsprofessor Michael Kubiciel beteiligt sich auf lto.de an der Diskussion um die Reform des Mord-Paragrafen im Strafgesetzbuch. Er schlägt vor, den Mord künftig als Grundtatbestand und den Totschlag als Privilegierung zu konstruieren.
Abschiebung: Bundesweit wird nur etwa jeder zehnte abgelehnte Asylbewerber in sein Heimatland abgeschoben. Die Welt (Manuel Bewarder/Claudia Kade) diskutiert, ob die Quote im grün-rot-regierten Baden-Württemberg noch geringer ist. Das Bundesinnenministerium plane jedenfalls gesetzliche Regelungen, die die Zahl der Abschiebungen steigern sollen.
Die juristische Presseschau vom 28. November 2014: Rettungsrambo vor Gericht – Rottmann und die Befangenheit – Religionsfreiheit und Geld . In: Legal Tribune Online, 28.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13949/ (abgerufen am: 03.07.2024 )
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