Die juristische Presseschau vom 28. April 2020: Öff­ent­lich­keit im Gericht bleibt / OLG Mün­chen zu André E. / "Som­mer­mär­chen"-Pro­zess ver­jährt

28.04.2020

Nach Kritik folgt die Kehrtwende des BMAS in Sachen Gerichtsöffentlichkeit. Warum das OLG München André E. freisprach*. Der "Sommermärchen"-Prozess in der Schweiz ist nun endgültig verjährt.

Thema des Tages

Corona – Öffentlichkeit an Arbeitsgerichten: Nach Kritik an dem Referentenentwurf vom 9. April hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales reagiert und zahlreiche Änderungen vorgenommen, die nun in einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen enthalten sind. Anders als ursprünglich gedacht, soll das Gericht nun nicht mehr die Möglichkeit erhalten, die Öffentlichkeit auszuschließen oder einzelnen Prozessbeteiligten die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Bild- und Tonübertragung anzuordnen. Die Kritik, die Arbeitsrechtler in einer vom Deutschen Arbeitsgerichtsverband am vergangenen Donnerstag organisierten Online-Konferenz formulierten, wurde jedoch nicht in allen Punkten aufgegriffen. Dass ehrenamtliche Richter nicht, wie ursprünglich gedacht, selbst über die Möglichkeit einer Videozuschaltung entscheiden können sollen, sondern dass dies von den Berufsrichtern angeordnet werden könne, sorgte für Irritierungen. Rechtsprofessor Matthias Jacobs wies gegenüber lto.de (Tanja Podolski) auf datenschutzrechtliche Bedenken hin. Durch Ausweichen auf größere Räumlichkeiten, zur Not auch außerhalb des Gerichts, könnten Abstandsregeln eingehalten werden. Generell sei man derzeit von "einem Stillstand der Rechtspflege weit entfernt" und sollte keine überstürzten Entscheidungen treffen.

Corona und Recht

Corona – Arbeitsrecht: Rechtsprofessor und Rechtsanwalt Michael Fuhlrott gibt auf lto.de einen Überblick über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den arbeitsrechtlichen Urlaubsanspruch. So sei der europarechtlich garantierte Urlaubsanspruch grundsätzlich nicht durch Auszahlungen zu ersetzen, allenfalls bis zum 31. März des Folgejahres aufschiebbar und bereits beantragter und gewährter Urlaub könne lediglich mit Zustimmung des Arbeitgebers angepasst werden. Eine Übertragung der Diskussion um einen Rechtsanspruch auf Urlaubsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Bürgerliches Gesetzbuch) etwa bei geplatzten Auslandsreisen sei nicht möglich. Der beabsichtigte Zweck, sich von der Beanspruchung der Arbeit zu erholen, sei weiterhin möglich und eine "rechtliche Regel, dass Urlaub im Ausland sozusagen erholsamer als solcher in Deutschland ist", gäbe es nicht. Schließlich sei auch eine anteilige Kürzung des Urlaubsanspruchs möglich, wenn der Arbeitnehmer in "Kurzarbeit null" ist.

Corona – Reiserechte: Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gutschein-Regelung zum Schutz von Reise-Anbietern wird von der EU-Kommission kritisiert. Der zuständige EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Didier Reynders, sei sich laut lto.de der Krise im Tourismussektor bewusst, pocht jedoch auch auf die Einhaltung von EU-Recht. Verbraucher hätten demnach die Wahl, einen Gutschein zu akzeptieren oder eine Erstattung zu verlangen. Die Bundesregierung plant derweil, den sofortigen Rückzahlungsanspruch in jedem Fall durch befristete Gutscheine zu ersetzen. Auch auf nationaler Ebene wird die Regelung kritisiert: Laut FAZ (Marcus Jung/Benjamin Fischer) bezeichnete Klaus Müller vom Bundesverband der Verbraucherzentralen die Gutschein-Regelung als "Dammbruch", der die Risiken und Kosten der Corona-Pandemie erstmals voll auf die Verbraucher abwälze.

BayVGH zu 800-qm-Regel: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in einem Eilverfahren gegen das verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes fest. Die Freistellung bestimmter Geschäfte von der Regelung sei aus infektionsschutzrechtlicher Sicht nicht gerechtfertigt. Anstatt die Vorschrift jedoch außer Kraft zu setzen, stellte es "ausnahmsweise" wegen der Pandemie-Notlage lediglich die Verfassungswidrigkeit fest. Dies melden u.a. SZ (Lisa Schnell und Kassian Stroh), faz.net und lto.de.

Über die Zersplitterung der Rechtsprechung in den Bundesländern berichten taz, lto.de und focus.de.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) weist darauf hin, dass in dieser Frage eine bundeseinheitliche Rechtsprechung derzeit wohl kaum erreicht werden könne. Zeitgleiche Eilverfahren vor Landesgerichten, bei denen der Zugang zum Bundesverwaltungsgericht weitgehend versperrt sei, führten derzeit schlicht zu unterschiedlichen Urteilen.

Corona – Tracing-App: netzpolitik.org (Ingo Dachwitz u.a.) stellt im Frage-und-Antwort-Format die wichtigsten Fakten rund um die Entwicklung einer Tracing-App zusammen, wobei insbesondere auch auf die zahlreichen datenschutzrechtlichen Implikationen eingegangen wird. Einen kurzen Überblick im selben Format gibt die SZ (Simon Hurtz). Lob und Kritik aus Sicht von Datenschützern stellt die taz (Svenja Bergt) dar.

Wolfgang Janisch (SZ) zeigt sich in einem Kommentar hoffnungsvoll, dass die "Corona-App zum Exempel dafür werden [könnte], wie man smart und digital Freiheit bewahrt und Grundrechte schützt". Anders als Kompetenzausweitungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Terrorismus, deren Grundrechtsbeeinträchtigungen von "Maßlosigkeit" und "Irrationalität" geprägt seien, wäre die Debatte um die Entwicklung einer Tracing-App überwiegend "faktengestützt und vernunftbasiert" verlaufen. Es gehe darum, Nadeln zu sammeln statt Heuhaufen.

Corona – Grundrechte: Die Äußerungen Wolfgang Schäubles, der Schutz des Lebens gelte nicht absolut, greift Reinhard Müller (FAZ) in einem Kommentar auf und pflichtet ihm bei, dass Grundrechte abgewogen werden müssten. Würdelose Zustände müssten verhindert werden. Dennoch gelte es, demütig mit der Tatsache umzugehen, dass Menschen (auch am Coronavirus) sterben.

In einem Gastkommentar für das Hbl erinnert der NRW-Landesverfassungsrichter Claudio Nedden-Boeger daran, dass nicht "Lockerungen" ständiger Beratung bedürften, sondern die Aufrechterhaltung von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen. Eine zeitliche Ausdehnung der Beschränkungen erhöhe die rechtlichen Anforderungen an deren Begründung und diese seien keineswegs eine Art "neue Normalität", sondern ein "fortlaufend rechtfertigungsbedürftiger Ausnahmezustand".

Ex-Bundesrichter Thomas Fischer greift in seiner spiegel.de-Kolumne die aktuellen Lockerungen sowie zahlreiche noch geltende Beschränkungen im öffentlichen Leben auf und kommt dabei vor allem auf zahlreiche Klagen über die vermeintliche Unverhältnismäßigkeit von diversen Einzelmaßnahmen zu sprechen. Was verhältnismäßig sei, lasse sich intuitiv immer nur erahnen und soweit es eigene Interessen beträfe, sei größte Vorsicht geboten.

Corona – Maskenpflicht: Der Doktorand Björn Engelmann untersucht auf juwiss.de den Zusammenhang zwischen grundrechtlicher Schutzpflicht des Staates für Leib und Leben und der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Einführung eine naheliegende Möglichkeit sei, der staatlichen Schutzpflicht nachzukommen, ohne in unverhältnismäßiger Weise in die Grundrechte der Bürger einzugreifen.

VG Leipzig zu Unterbringung in Asyl-Einrichtung: Das Verwaltungsgericht Leipzig entschied laut taz (Sarah Ulrich), dass die Unterbringung des Antragstellers in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende ihm nicht ermöglicht, sich an die geltenden Grundsätze der Corona-Schutzverordnung zu halten. Mangels Allgemeingültigkeit sind noch weitere ähnliche Anträge anhängig.

Corona – Föderalismus: In einem Kommentar hält Dietmar Hipp (spiegel.de) ein Plädoyer für den Föderalismus in Zeiten der Corona-Pandemie, bei der die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer eine derartige Wechselwirkung erzeugt hätten, dass jedes Bundesland passende Maßnahmen erlassen konnte. Der Föderalismus sei hier "wie ein großes Versuchslabor, wo sich verschiedene Experten an verschiedenen Wegen versuchen, und dann am Ende dem Versuchsaufbau folgen, der sich am besten zu bewähren scheint".

Corona und Recht – international: Auf verfassungsblog.de finden sich nun auch Darstellungen (jeweils in englischer Sprache) zur Rechtslage in Botsuana und in der Ukraine.

Rechtspolitik

Recht auf Home-Office: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant, das sogenannte Home-Office rechtlich zu regeln. Flexibilitätsbedürfnisse sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer seien miteinander in Einklang zu bringen. U.a. SZ (Sibylle Haas) und spiegel.de berichten.

Henrike Rossbach (SZ) hält diesen Vorstoß für "vollkommen überflüssig", da es "in strenge Bahnen zu leiten versucht, was sich nur individuell, zwischen Unternehmen und Beschäftigten sinnvoll und pragmatisch regeln" lasse. Kolja Rudzio (zeit.de) kommentiert das Vorhaben ebenso kritisch und mahnt gesetzgeberische Zurückhaltung in Zeiten einer sich abzeichnenden globalen Wirtschaftskrise.

Justiz

OLG München zu NSU: Über die Begründung des Oberlandesgerichts München zum Teilfreispruch für André Eminger berichtet nun auch lto.de (Annelie Kaufmann/Christian Rath) in einem ausführlichen Beitrag. Es wird herausgearbeitet, warum das OLG* davon ausgeht, dass Eminger in der NSU-Anfangszeit noch nichts von den Anschlägen und Raubüberfällen wusste und deshalb nicht wegen Beihilfe verurteilt werden konnte. Die Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des OLG-Urteils durch den BGH sei sehr eingeschränkt und müsse Schlussfolgerungen akzeptieren, so sie denn "möglich" seien.

Auch der taz (Konrad Litschko) liegt die Urteilsbegründung vor. Sie beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Verurteilung von Beate Zschäpe. Der BGH habe Zschäpes Darstellung, sie sei unterdrückt und geschlagen worden, nicht akzeptiert. Auch nach Vorlage des schriftlichen Urteils könnten sich die Opferanwälte in ihrer Kritik bestätigt sehen, dass sich das Gericht zu wenig mit weiteren Helfern des NSU und dem Versagen der Ermittlungsbehörden und insbesondere dem Verfassungsschutz beschäftigt habe. 

OLG Köln zu Skizzen im Mülleimer: Auch wenn künstlerische Skizzen aussortiert und in den Mülleimer geworfen werden, ist der Künstler weiterhin Eigentümer an dem Abfall und er befindet sich auch in seinem Gewahrsam, sodass das Mitnehmen der Werke Diebstahl darstellt. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln kürzlich und bestätigte damit laut lto.de die Vorinstanzen, hob jedoch die zunächst festgesetzte Geldstrafe unter Verweis auf Rechtsfehler bei der Strafzumessung und insbesondere bei der Milderung wegen Verbotsirrtums auf, sodass das Landgericht die Strafe erneut festsetzen muss. Beim Verlassen des Grundstücks des Malers Gerhard Richter bemerkte ein Gast eine Papiermülltonne, aus der er vier von Richter angefertigte Skizzen in dem Irrglauben entnahm, dies zu dürfen.

LG Duisburg – Loveparade: Vor dem nächsten und möglicherweise letzten Hauptverhandlungstermin im Loveparade-Prozess will sich das Landgericht Duisburg am morgigen Mittwoch noch einmal mit den Schöffen beraten und sich die "Argumentation von allen Nebenklage-Vertretern nochmal vor Augen führen und überprüfen, ob sich dadurch an der Ankündigung, den Prozess einstellen zu wollen, etwas ändert". Am 4. Mai könnte die Verhandlung mit einem unanfechtbaren Einstellungsbeschluss endgültig beendet werden, es sei denn, sie müsste etwa coronabedingt erneut verlegt werden. Laut lto.de sei dann der 8. Juni der letzte mögliche Verhandlungstermin, weil ansonsten das Verfahren zunächst ohne Ergebnis enden und theoretisch erneut beginnen müsste. Der Prozess begann im Dezember 2017 zunächst gegen zehn Beschuldigte, denen wegen schwerer Planungsfehler im Zusammenhang mit der Loveparade 2010 fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wurde. spiegel.de berichtet ebenso.

Recht in der Welt

Schweiz – "Sommermärchen": Der Prozess vor dem Schweizer Bundesstrafgericht ist am Montag nun endgültig verjährt und ein Urteil wegen Betrugs im Zusammenhang mit der Vergabe der WM 2006 gegen die beschuldigten Sportfunktionäre ausgeschlossen. Neben den zuletzt aufgetretenen Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie sei der Prozess von Beginn an schleppend verlaufen und wegen "gravierender Mängel" der ermittelnden Staatsanwaltschaft hätten sich zudem umfassende Beweisverwertungsverbote abgezeichnet. DFB-Präsident Fritz Keller könne sich mit einem solchen Abschluss laut lto.de jedoch nicht abfinden und kündigt eine interne Untersuchung im Rahmen der laufenden Generalinventur an. Die SZ (Johannes Aumüller) berichtet zudem von einem am Landgericht Frankfurt anhängigen Verfahren wegen Steuerhinterziehung und erinnert in dem Zusammenhang an das Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem), dass auch länderübergreifend gelte.

Saudi-Arabien – Strafrechtsreform: Im Zuge einer Reform des strikten islamischen Strafrechts in Saudi-Arabien wurde die Todesstrafe für Minderjährige abgeschafft. Die FAZ (Christoph Ehrhardt), taz (Karim El-Gawhary) und spiegel.de berichten davon und erläutern weitere Bereiche, die von der Reform erfasst sind.

Das Letzte zum Schluss

Maske am Steuer – das wird teuer? Das Verhüllen des Gesichts beim Führen eines Kraftfahrzeuges stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei handelsüblichen Masken sei man dem ADAC zufolge zumindest in dem Sinne noch ausreichend erkennbar. Laut lawblog.de könnten jedoch Bußgelder in der Verkehrsüberwachung mit Radarfallen an zu hoch sitzenden Masken scheitern.

* Anm. d. Red.: Mehrere Änderungen im Text vorgenommen am Tag der Veröffentlichung, 8.07 h (pl)

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lto/jpw

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. April 2020: Öffentlichkeit im Gericht bleibt / OLG München zu André E. / "Sommermärchen"-Prozess verjährt . In: Legal Tribune Online, 28.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41434/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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