Die juristische Presseschau vom 26. - 28. Januar 2013: BVerwG und katholische Jungs – BVerfG und rechte Jungnazis – Heino und sein "Junge"

28.01.2013

Weitere Themen – Justiz

BVerfG zu Demonstrationsfreiheit und Rechtsschutz: Im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gegen Demonstrations-Beschränkungen oder -Verbote genüge keine "summarische" Prüfung, die Klage müsse "vollständig" geprüft werden. Dies entschied, so die Samstags-taz (Christian Rath), das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde des sächsischen Landesverbandes der Jungen Nationaldemokraten (JN). Eine Versammlung der JN sei wenige Tage vor dem Termin überraschend mit einem Teilverbot belegt worden.

BAG zu Kündigungsschutzgesetz: Bei der Bestimmung der nach dem Kündigungsschutzgesetz relevanten Betriebsgröße müssen auch Leiharbeiter berücksichtigt werden. So entschied das Bundesarbeitsgericht bereits am Donnerstag. Dazu informieren u.a. lto.de und  die Samstags- SZ (Daniela Kuhr). Das Urteil sei auch für Arbeitsrechtsexperten "völlig überraschend" gekommen, so die SZ. Der Arbeitgeberverband BDA kritisiere, das Urteil widerspreche dem Gesetzeswortlaut. Beim Deutschen Gewerkschaftsbund freue man sich, dass der Kündigungsschutz nun nicht mehr durch die Beschäftigung von Leiharbeitern umgangen werden könne.

BAG zu Altersdiskriminierung: Über den Klageerfolg eines Anwaltes vor dem Bundesarbeitsgericht berichtet der Spiegel (Dietmar Hipp). Geklagt habe der 36- Jährige wegen einer Stellenanzeige für "Young Professionals" und "Berufsanfänger" der Berliner Charité, auf die er sich erfolglos beworben habe. Das BAG entschied, die Anzeige sei ein Indiz für eine altersbedingte Ablehnung des Klägers; dem Urteil liege das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zugrunde, so der Spiegel.

BVerwG zu Lehrer-Arbeitszimmer: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Umfang der Fürsorgepflicht bei Lehrern kommentiert für lto.de der Rechtswissenschaftler Michal Deja. Mehrkosten für Büro und Material, die einem Lehrer entstünden, wenn er zu Haus seinen Unterricht vorbereite, müssten nicht ersetzt werden, sie seien "nicht unerträglich".

VerfG Hamburg zu Sperrklausel: Nach einem Bericht der Samstags-FAZ (Frank Pergande) hat das Hamburger Landesverfassungsgericht die 3-Prozent-Sperrklausel bei den Wahlen der Bezirksversammlungen nach einer Klage eines Piraten-Mitglieds gekippt. Die Versammlungen seien "keine Volksvertretungen im Sinne des Grundgesetzes", führte der Gerichtspräsident laut FAZ zur Begründung an, wechselnde Mehrheiten seien daher kein Problem. Die Wahl von 2011 genieße jedoch Bestandsschutz und müsse nicht wiederholt werden.

KG Berlin verurteilt Islamisten: Über die Verurteilung zweier Männer wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland durch das Kammergericht Berlin berichtet die Samstags-FAZ (Mechthild Küpper) und schildert die Hintergründe.  Die beiden Angeklagten, deren Werdegang beschrieben wird, wurden vom KG zu neun Jahren beziehungsweise sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

BVerfG zu Nazi-Umgangsrecht: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, einem rechtsextremen Vater kein Umgangsrecht mit seinen Kindern einzuräumen, um die aus der Szene ausgestiegene Mutter nicht zu gefährden, kommentiert für lto.de die Familienrechtlerin Jutta Wagner. Wagner begrüßt den Beschluss und hofft, dass das Kindeswohl, welches erheblich vom Wohle des Elternteils abhänge, bei dem es wohne, wieder mehr in den Mittelpunkt rechtspolitischer Diskussionen zum Umgangsrecht rücke.

AG Landshut – Europäischer Haftbefehl: Die FAS (Katrin Hummel) berichtet über einen vom Amtsgericht Landshut ausgestellten europäischen Haftbefehl, der möglicherweise unverhältnismäßig war. Ein Franzose war mit 6.000 Euro Unterhalt für seine in Deutschland bei der Mutter lebenden Kinder im Verzug und sollte am Wochenende nach Deutschland zu einem Strafverfahren ausgeliefert werden.

BVerwG – Auskunftspflicht: Am 20. Februar wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob Journalisten einen Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden auf Landespressegesetze stützen können. Bisher war das üblich, der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) geht aber davon aus, dass das BVerwG anders entscheidet, weil dem zuständigen Senat ein Richter angehört, der 2006 in einem Aufsatz die herrschende Meinung angriff.

LG Landshut – Mord an Eltern der Ex-Freundin: Am Dienstag beginnt am Landgericht Landshut der Prozess gegen Christoph W., der die Eltern seiner Ex-Freundin ermordet hat. Offen ist wohl nur noch, ob er dabei voll schuldfähig war. Die Montags-SZ (Annette Ramelsberger) schildert den Fall ausführlich auf ihrer Seite 3. Bekannt wurde der Fall vor allem, weil die Freundin sich kurz vor der Tat von W. getrennt hatte, ihm nach der Tat aber ohne zu zögern bei der Beseitigung der Leichen half.

LG Köln – Sal. Oppenheim-Untreue: Am 27. Februar beginnt am Landgericht Köln der Strafprozess gegen vier ehemalige Manager der Bank Sal. Oppenheim, denen besonders schwere Untreue zulasten der Bank vorgeworfen wird. Die FAS (Melanie Amann) schildert den Fall und stellt die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker vor.

Staatsanwaltschaft Detmold – Ehrenmord an der Tochter: Die Detmolder Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes gegen Fendi Ö. erhoben. Er ist der Vater von Arzu Ö., die 2011 wegen der Beziehung zu einem Deutschen von ihren Geschwistern getötet wurde. Die Geschwister wurden bereits wegen Mordes verurteilt, jetzt ist der Vater wegen Anstiftung zum Mord angeklagt, berichtet die Montags-SZ (Annette Ramelsberger). Da es hierfür nur Indizien gibt, betrete die Staatsanwaltschaft, die eine "Gesamtschau" vornimmt, juristisches Neuland.

Gertrude Lübbe-Wolff: Aus Anlass ihres 60. Geburtstags widmet die Montags-FAZ (Christian Geyer) der Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff ein Portrait.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. - 28. Januar 2013: BVerwG und katholische Jungs – BVerfG und rechte Jungnazis – Heino und sein "Junge" . In: Legal Tribune Online, 28.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8046/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

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