Die juristische Presseschau vom 27. Juni 2024: Neue Kli­maklagen sind fertig / Aus­wei­sung bei Bil­li­gung von Terror? / BGH zum Erzie­hungs­ge­danken im JGG

27.06.2024

Umweltverbände kündigen Verfassungsbeschwerden gegen das entschärfte Klimaschutzgesetz an. Bundesregierung will neuen Ausweisungsgrund. Der BGH gibt dem Erziehungsgedanken gegenüber jugendlichen G20-Randalierern nur wenig Raum.

Thema des Tages

BVerfG - Klimaschutz: Organisationen wie Greenpeace, BUND und Deutsche Umwelthilfe haben Verfassungsbeschwerden gegen die Reform des Klimaschutzgesetzes angekündigt. Künftig soll nicht mehr das Verfehlen von Sektorzielen zB. im Verkehr die Bundesregierung zu Gegenmaßnahmen verpflichten, sondern nur noch das Verfehlen der Gesamtziele. Dies hatte der Bundestag im April beschlossen, doch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz noch nicht ausgefertigt und prüft ungewöhnlich lang. Die Organisationen forderten ihn auf, das Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu unterzeichnen. Die vorbereiteten und nun vorgestellten Klagen würden eingereicht, sobald Steinmeier seine Unterschrift unter die Neuregelung setze. FAZ (Katja Gelinsky), taz (Hannes Koch) und beck-aktuell berichten.

In einem ausführlichen Interview mit zeit.de (Yasmine M`Barek) spricht Luisa Neubauer über die Beweggründe von Fridays for Future, sich den Beschwerden anzuschließen und darüber hinaus auch über die Ergebnisse der Europawahl und die Vorstellung, die junge Generation habe das Interesse am Klimaschutz verloren.

Rechtspolitik

Ausweisungen: Auf Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Erleichterung von Ausweisungen beschlossen. Diese sollen künftig bereits dann möglich seien, wenn Betroffene eine einzelne terroristische Straftat billigen, was wiederum schon beim Markieren eines einzelnen Beitrags mit dem "Gefällt mir"-Button in Social Media-Kanälen der Fall sein soll. SZ (Markus Balser/Constanze von Bullion), zdf.de (Daniel Heymann), LTO, beck-aktuell und netzpolitik.org (Chris Köver) berichten und referieren überwiegend kritische Einschätzungen zu Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit.

Frederik Eikmanns (taz) weist in seinem Kommentar darauf hin, dass aus der aufenthaltsrechtlichen Ausweisung in vielen Fällen keine Abschiebung folge: "Fast alle Personen aus Ländern wie Afghanistan, Syrien, aber auch aus Gaza sind mit einem Abschiebeverbot belegt, sofern sie nicht ohnehin einen höheren Schutzstatus haben." Er plädiert für eine konsequente juristische Verfolgung in Deutschland.

Schiedsverfahren: Die Bundesregierung will den Schiedsstandort Deutschland stärken und zu diesem Zweck ein weniger formalistisches und an die digitalen Gegebenheiten angepasstes Verfahrensrecht einführen. Über den hierzu nun beschlossenen Gesetzentwurf berichten FAZ (Marcus Jung) und beck-aktuell.

Digitaler Zivilprozess: Uneingeschränkte Zustimmung erfährt der vor einigen Wochen vorgestellte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit durch Rechtsprofessor Thomas Riehm auf beck-aktuell. Selbst wenn die angedachten Reallabore letztlich nur zu einer bundeseinheitlichen datenbasierten Kommunikationsplattform beitrügen, habe sich das Vorhaben "schon gelohnt."

Schwangerschaftsabbruch: Die Bundestagsfraktion der SPD hat laut taz (Patricia Hecht) ein Positionspapier zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches beschlossen. Jedenfalls frühe Abbrüche sollen legalisiert werden. Die derzeit verpflichtende Beratung vor einem Abbruch soll freiwillig werden. Die Grünen befürworten die Pläne und streben eine Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode an.

Einbürgerungen: Nun gibt auch die taz einen Überblick über die am heutigen Donnerstag in Kraft tretende Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Einbürgerungen sollen durch kürzere Voraufenthaltszeiten beschleunigt und die doppelte Staatsbürgerschaft soll grundsätzlich hingenommen werden.

Justiz

BGH zu G20-Ausschreitungen/Erziehungsgedanken: Bereits zum zweiten Mal hob der Bundesgerichtshof eine Strafmaßentscheidung des Landgerichts Hamburg gegen zwei Teilnehmer des sogenannten Schwarzen Blocks bei den Ausschreitungen um den G-20-Gipfel im Jahr 2017 auf. Bei gerichtlicher Feststellung der Schwere der Schuld sei für den im Jugendstrafrecht grundsätzlich vorrangigen Erziehungsgedanken kein Raum mehr. Es müsse dann immer eine Jugendstrafe verhängt werden, wobei erzieherische Gedanken die Bemessung der Höhe beeinflussen können, so LTO (Hasso Suliak) über das Anfang Juni verkündete und nun veröffentlichte Urteil.

EuGH – mehrfache Asylanträge: Am heutigen Donnerstag veröffentlicht der Europäische Gerichtshof die Schlussanträge des Generalanwalts in einem Fall, der die deutsche Bearbeitungspraxis von erneuten oder wiederholten Asylanträgen betrifft. Das Verwaltungsgericht Minden hält die derzeitige, gesetzlich auf § 71 bzw. § 71a Asylgesetz beruhende Regelung, solche Anträge nach erfolglosen Anträgen in anderen europäischen Ländern regelmäßig ohne erneute Sachprüfung abzulehnen, für unionsrechtswidrig. Das Vorabentscheidungsersuchen stellt LTO (Tanja Podolski) vor.

BGH – Sternebewertungen: Am heutigen Donnerstag befasst sich der Bundesgerichtshof mit den Transparenzanforderungen bei einer Werbung mit Sternebewertungen. In dem von der Wettbewerbszentrale öffentlich gemachten Fall warb eine Vermittlungsplattform für Immobilienkäufe mit einer Bewertung von 4,7, ohne irgendwelche Informationen über das Zustandekommen dieser hohen Punktzahl preiszugeben. Rechtsanwalt Thorsten Hemme stellt auf beck-aktuell den Verfahrensgang vor und nennt auch Rechtsprechung zu anderen Aspekten der "faszinierenden Kraft von Bewertungssystemen."

BGH – unerlaubte Sportwetten: Vor dem Bundesgerichtshof wird am heutigen Donnerstag die Frage verhandelt, ob Spielende ihre Sportwettenverluste aus den 2010er-Jahren ersetzt bekommen. Konkret geht es um die Frage, ob die Wettanbieter, die seinerzeit in einem halblegalen Zustand, von den Behörden geduldet, Wetteinsätze mit "rechtlichem Grund" erhalten haben. Zahlreiche ähnliche Klagen hatten bereits erstinstanzlich Erfolg. Die SZ (Wolfgang Janisch) weist auf die etwas paradoxe Situation hin, in der die staatliche Verwaltung die Wettanbieter duldete, die staatliche Justiz aber teilweise die Gewinne aus diesem Geschäft versage.

OLG Brandenburg zu Abou-Chaker/Bushido/Immobilien: Das Oberlandesgericht Brandenburg hat es als erwiesen angesehen, dass der Ex-Geschäftspartner des Rappers Bushido, Arafat Abou-Chaker, bei gemeinsamen Immobiliengeschäften insgesamt rund 180.000 Euro vom Gesellschaftsvermögen abheben ließ und für eigene Zwecke nutzte. Dies rechtfertige einen Ausschluss aus der gemeinsamen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), berichten FAZ (Michael Theil) und LTO.

OLG Braunschweig zu Quarantäne-Abriegelung: Wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussichten wies das Oberlandesgericht Braunschweig mehrere PKH-Beschwerden von Klägern ab, die wegen der coronabedingten Absperrung ihres Wohnkomplexes im Juni 2020 ein Schmerzensgeld von der Stadt Göttingen fordern. Selbst bei Annahme der Rechtswidrigkeit der Maßnahme hätten die Beschwerdeführenden die von ihnen behaupteten Einschränkungen und Schäden nicht hinreichend dargelegt. beck-aktuell berichtet.

LSG Hessen zu Hautstraffung: Hautstraffungen nach erheblichen Gewichtsverlusten stellen keine notwendige Krankenbehandlung im versicherungsrechtlichen Sinne dar. Wie schon in der Vorinstanz obsiegte damit eine beklagte gesetzliche Krankenkasse auch vor dem Hessischen Landessozialgericht. Es berichtet LTO.

LG Halle – Björn Höcke: Entgegen ursprünglicher Erwartungen ging das Strafverfahren gegen Björn Höcke noch nicht zu Ende. Das Landgericht Halle bestimmte den 1. Juli als nächsten Verhandlungstag und wird dann verkünden, ob es Beweisanträgen der Verteidigung entsprechen will, so Tsp (Jost Müller-Neuhof) und Welt (Frederik Schindler). Höckes Vertretung habe eine Reihe von Historikern benannt, die bestätigen sollen, dass die von Höcke verwendete Parole keineswegs eindeutig der SA zuzuordnen ist. 

LG Hamburg zu Holocaust-Leugnerin: In der Berufungsverhandlung ist die 95-jährige Ursula Haverbeck am Landgericht Hamburg wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Die Verhandlung fand unter reger Teilnahme eines Unterstützerkreises der Angeklagten statt, die ihre Rolle als Szene-Ikone sichtlich genoss, schreibt spiegel.de (Julia Jüttner).

LG Hanau zu KZ-Wachmann Sachsenhausen: Wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit hat das Landgericht Hanau die Eröffnung der Hauptverhandlung gegen den 99-jährigen, früher als Wachmann im KZ Sachsenhausen tätigen Gregor F. abgelehnt. Nach Bericht von bild.de (Peter Hell/Hans-Wilhelm Saure) wollen sowohl die Nebenklage als auch die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

LG Berlin II zu Anwaltsverschulden: Wegen schuldhafter Verletzung der Pflichten ihres Geschäftsbesorgungsvertrages muss eine Rechtsanwältin nach Urteil des Landgerichts Berlin II ihrer vormaligen Mandantin entstandene Notar- und Rechtsverfolgungskosten erstatten. Die unterlegene Anwältin hatte im Fall einer letztlich gescheiterten Grundstücksübertragung einem von der Gegenseite beauftragten Notar Änderungswünsche für einen Vertrag übermittelt, ohne ihre Mandantin über die hiermit verbundenen Kostenfolgen aufzuklären. beck-aktuell berichtet.

LG Saarbrücken zu Sturz vom Pferd: Am Landgericht Saarbrücken war eine Krankenversicherung mit einer Erstattungsforderung gegen die Eigentümerin eines Pferdes erfolgreich, mit dem eine andere Reiterin einen Unfall erlitt. Der zwischen Eigentümerin und Reiterin geschlossene Reitbeteiligungsvertrag sah zwar den pauschalen Ausschluss jeglicher Haftung der Eigentümerin vor. Die Klausel wurde in der AGB-Kontrolle vom LG jedoch für unwirksam erklärt, so beck-aktuell (Joachim Jahn).

VG Berlin – Lahav Shapira vs. FU Berlin: Über die vom Studenten Lahav Shapira gegen seine Universität beim Verwaltungsgericht Berlin erhobene Klage berichtet nun auch LTO. Der von einem Mitstudenten verprügelte jüdische Student wirft der FU Berlin vor, sie habe zu wenig gegen Antisemitismus getan.

Umsturzpläne/Reuß vor Gericht: Die SZ (Anette Ramelsberger) legt dar, welche Probleme es mit sich bringt, dass die mutmaßliche Verschwörung um die Gruppe Reuß in insgesamt drei Prozessen vor drei Oberlandesgerichten – Stuttgart, Frankfurt/M. und München – verhandelt wird. So sitze ausgerechnet der Angeklagte nicht in Frankfurt vor Gericht, der den dort angeklagten Mitverschwörer:innen eingeredet haben soll, dass Kinder in unterirdischen Tunneln gequält werden. Dieser Angeklagte steht in Stuttgart vor Gericht, ohne dass dieser von der Verteidigung in Frankfurt befragt werden könne.

BVerfG-Störung: Offenbar wegen der Beschädigung eines Kabels bei Tiefbauarbeiten war das Bundesverfassungsgericht am gestrigen Mittwoch telekommunikativ nicht erreichbar. Auch das Absetzen einer Fehlermeldung auf der Internetpräsenz des Gerichts bedurfte einiger Anstrengungen, schreibt LTO.

Amtsgericht Eisenhüttenstadt a.D.: Amtsrichter Thomas Melzer schreibt in der Zeit über die Abwicklung des vormaligen Amtsgerichts Eisenhüttenstadt in Brandenburg. Seit zwei Jahren wird dort der Betrieb nur noch weniger Abteilungen als Zweigstelle des Amtsgerichts Frankfurt/O. fortgeführt.

Recht in der Welt

USA – Julian Assange: FAZ (Till Fähnders/Majid Sattar), taz (Urs Wälterlin) und netzpolitik.org (Chris Köver) berichten weiter über Einzelheiten der Ausreise Julian Assanges in seine Heimat Australien. Wie in dem Deal mit den USA vereinbart, bekannte sich Assange vor einem Gericht auf den zu den USA gehörenden Marianeninseln für schuldig und räumte ein, seine Quelle Manning ermutigt zu haben, Informationen an ihn weiterzugeben. Er betonte aber, dass er der Meinung gewesen sei, durch die Redefreiheit geschützt zu sein.

Spanien – Justizreform: Die FAZ (Hans-Christian Rößler) berichtet von einer spanischen Einigung in Brüssel über einen Konflikt, der den spanischen Justizapparat sei fast sechs Jahren blockiert. Im Gegenzug zu einer Reform der Richterwahl zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz erklärte sich die oppositionelle PP dazu bereit, den "Generalrat der rechtsprechenden Gewalt" (CGPJ) neu zu besetzen, dessen Mandat seit Ende 2018 abgelaufen ist. Da dieses oberste Selbstverwaltungsorgan der spanischen Justiz nicht funktionsfähig war, konnten zahlreiche Führungs- und Richterposten in der Zeit nicht vergeben werden.

IStGH – Krieg in Gaza/Haftbefehl Netanjahu: In einer Replik erörtert Rechtsprofessor Ulrich Fastenrath im Staat und Recht-Teil der FAZ, dass es aus seiner Sicht keine einheitliche Praxis der Überstellung amtierender Staats- und Regierungschefs an den IStGH und keine einheitliche Rechtsauffassung der staatlichen Regierungen gebe, die die Annahme eines völkergewohnheitsrechtlichen Immunitätsausschlusses begründen könnten.

Juristische Ausbildung

Referendariat NRW: Das nordrhein-westfälische Landesjustizprüfungsamt will weitere Sparmaßnahmen beim Juristischen Ausbildungsdienst vornehmen. Betroffenen wurde in einem Schreiben mitgeteilt, dass die mündliche Prüfung um einen Monat vorgezogen werden soll. Betroffen sind alle, die im nächsten September ihre Klausuren schreiben. Ihre mündlichen Prüfungen finden dann bereits im Januar statt. Wegen des Fehlens jeglicher Übergangsregeln sehen die von LTO-Karriere (Maryam Kamil Abdulsalam) kontaktierten, mit Prüfungsrecht befassten Anwälte gute Chancen einer etwaigen Anfechtung. beck-aktuell lässt in seinem Bericht ebenfalls kritische Stimmen zu Wort kommen. So habe der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften eine Online-Petition gegen die geplanten Kürzungen gestartet.

Sonstiges

Verdachtsfall "Ende Gelände": In seinem jüngsten Bericht hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gruppe "Ende Gelände" als linksextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Der Postdoc Jakob Hohnerlein legt auf dem Verfassungsblog dar, dass diese Entscheidung "juristisch nicht haltbar" sei und wirft dem Amt vor, "Systemkritik mit Verfassungsfeindlichkeit" verwechselt zu haben. Im NPD-Urteil von 2017 habe das Bundesverfassungsgericht die Bestandteile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung deutlich enger definiert als zuvor. Somit sei klargestellt, dass sie nicht dem Schutz etwa der aktuellen Wirtschaftsordnung diene.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/jpw/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Juni 2024: Neue Klimaklagen sind fertig / Ausweisung bei Billigung von Terror? / BGH zum Erziehungsgedanken im JGG . In: Legal Tribune Online, 27.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54869/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

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