Die juristische Presseschau vom 26. Juni 2024: Ass­ange in Frei­heit / Ein­zie­hung bei Olea­rius? / Keine Aus­nahmen vom Mili­tär­di­enst in Israel

26.06.2024

Julian Assange ist frei, der Deal mit den USA wird abgewickelt. Muss Bankier Olearius nach der Einstellung seines Verfahrens noch mit einer Einziehung rechnen? Das Oberste Gericht Israels verpflichtet auch Ultraorthodoxe zu Wehrdienst. 

Thema des Tages

Julian Assange: Einzelheiten der nun erzielten Einigung zum Deal des Wikileaks-Gründers Julian Assange mit den USA berichten nun auch u.a. FAZ (Majid Sattar/Till Fähnders), spiegel.de (Michael Sontheimer), netzpolitik.org (Constanze Kurz), LTO und beck-aktuell. Nach der bereits am Montag erfolgten Ausreise Assanges solle dieser am heutigen Mittwoch vor einem Gericht in den zu den USA gehörenden Marianeninseln erscheinen und sich dort schuldig bekennen, eine Verschwörung zur unrechtmäßigen Beschaffung und Verbreitung geheimer Unterlagen betrieben zu haben. Die daraufhin zu verhängende Haftstrafe gelte als durch die Auslieferungshaft in Großbritannien abgegolten.

Die taz (Bernd Pickert) beschreibt die politische Landschaft, in der die Enthüllungsplattform Wikileaks 2006 gegründet wurde. Auch während seines Aufenthalts in der ecuadorianischen Botschaft in London habe Assange durch Veröffentlichungen in den US-amerikanischen Wahlkampf eingegriffen, ohne dass ihm dies vom damaligen Wahlsieger Donald Trump gedankt worden sei. Die nun wohl zum Abschluss gelangte Anklage sei auf Donald Trumps Betreiben in die Wege geleitet worden. Die mit der Enthüllungsplattform zum Ausdruck gekommene "ambivalente Macht der radikalen Transparenz" ist auch Thema einer Seite Drei-Reportage der SZ (Georg Mascolo u. a.).

Andrian Kreye (SZ) kommentiert, dass Assanges Praxis "oft mehr Schaden anrichtete als Aufklärung brachte". Gleichwohl gehe er "als Pionier einer neuen Form der Pressefreiheit und des Journalismus in die Geschichte" ein. Hieran zu erinnern, sei in Zeiten vielfältiger Angriffe auf "die Freiheit der traditionellen Medien" überfällig. Holger Stark (zeit.de) bezeichnet die Pressefreiheit als Verliererin des Deals. Der durch jahrelange Verfolgung angerichtete "Schaden bleibt." Ähnlich argumentiert Deniz Yücel (Welt). Dass die Vereinbarung den USA erlaube, sich "gesichtswahrend" aus der Affäre zu ziehen, legitimiere die stattgehabte Verfolgung und bedrohe investigativen Journalismus.

Rechtspolitik

Einbürgerungen: Aus Anlass des Inkrafttretens des neuen Staatsangehörigkeitsrechts, das Einbürgerungen erleichtert, beschreibt die FAZ (Mona Jaeger/Timo Steppat) in einer Seite Drei-Reportage die Praxis von Einbürgerungen in einer rheinland-pfälzischen Kreisverwaltung. Diesbezügliche Anträge häuften sich seit Jahren, der damit einhergehende Arbeitsaufwand führe im Verbund mit sich ständig ändernden Regeln viele Mitarbeitende an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Gleichzeitig sei unklar, wie sich Instrumente wie die nun eingeführte leichtere Möglichkeit, doppelte Staatsangehörigkeiten zu besitzen, gesellschaftlich auswirken.

Reinhard Müller (FAZ) befürchtet diesbezüglich einen Schaden für "das soziale Gefüge", weil die schon länger hier lebenden Deutschen "zu Bürgern zweiter Klasse" würden, ohne die Möglichkeit, auf ein "Herkunftsland als potenzielles Refugium oder als Ersatzschutzmacht" zurückgreifen zu können.

Strafgefangenen-Entlohnung: tagesschau.de (Philip Raillon) befasst sich mit einem nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf zur Strafgefangenen-Entlohnung, in den die Diskussionen einer AG aller Bundesländer einflossen. Er soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, das vor rund einem Jahr eine Reform der bisherigen Regeln über die Entlohnung der Arbeit von Strafgefangenen insbesondere in Bayern und Nordrhein-Westfalen angemahnt und hierfür eine im Sommer 2025 ablaufende Frist gesetzt hatte. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Lohns vor; statt wie bislang neun Prozent des deutschen Durchschnittseinkommens sollen es künftig 15 Prozent sein. Geplant ist zudem der grundsätzliche Verzicht auf die Auferlegung der Kosten des Strafverfahrens sowie die Möglichkeit, Haftzeit stärker als bisher durch Arbeit zu verkürzen. All dies wird teilweise als unzureichend kritisiert. Fraglich sei zudem, dass die Häftlingsarbeit weiterhin nicht zu Rentenansprüchen führt.

Resilienz des Bundestags: spiegel.de (Wolf Wiedmann-Schmidt) liegt ein im Auftrag von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) erstelltes Gutachten von Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz vor, das auf 132 Seiten ausführt, wie sich die Bundestagsverwaltung gegen Verfassungsfeinde zur Wehr setzen kann. So sollten Abgeordnete als Mitglieder von "sicherheitsempfindlichen Gremien oder Ausschüssen" ihre Arbeit erst nach Durchlaufen eines umfangreichen Hintergrundchecks durch den Verfassungsschutz aufnehmen dürfen. Die hierfür erforderliche gesetzliche Grundlage ließe sich durch das "real greifbare Risiko" eines Missbrauchs rechtfertigen. Die Verteilung von Hausausweisen an Mitarbeitende von Abgeordneten sollte darüber hinaus ebenfalls von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes abhängig gemacht werden.

Pfändungsfreigrenzen: Rechtsanwältin Elske Fehl-Weileder macht im Recht und Steuern-Teil der FAZ auf die jährliche Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli hin und erinnert Arbeitgeber an ihre in diesem Zusammenhang zu erfüllenden Pflichten.


Justiz

LG Bonn zu Cum-Ex/Olearius: Die Staatsanwaltschaft hat gleich zweifach Rechtsmittel gegen die Entscheidung des LG Bonn eingelegt, das Strafverfahren gegen Bankier Christian Olearius aus gesundheitlichen Gründen einzustellen. Eine Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss des LG, kein Einziehungsverfahren zuzulassen. Zum anderen wurde Revision eingelegt, weil das Urteil ohne einen Ausspruch zur Einziehung fehlerhaft sei. Die FAZ (Hanno Mussler) berichtet.

Rechtsanwalt Nicolas Rossbrey und Rechtsanwältin Tine Schauenberg befürchten im Recht und Steuern-Teil der FAZ, dass Olearius womöglich doppelt zahlen muss. Die von der Staatsanwaltschaft angestrebte Einziehung von Taterträgen stehe neben der bereits erfolgten Rückzahlung der Steuerschuld. Der BGH hat derartiges Vorgehen 2022 zugelassen, das OLG Frankfurt/M. hat es in einem anderen Fall 2021 abgelehnt.

BVerfG – kommunale Finanzen: Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern haben beim Bundesverfassungsgericht nachgefragt, wann über ihre vor drei Jahren eingelegte Verfassungsbeschwerde entschieden wird. Die stark verschuldeten Kommunal-Körperschaften reklamieren einen Anspruch auf eine angemessene finanzielle Mindestausstattung, die sich aus dem Grundgesetz ergebe. Das Verfahren sei dringlich, weil mittlerweile zwei Landesverfassungsgerichte befunden haben, dass die finanzielle Versorgung von Kommunen durch die Länder nicht deren eigene Leistungsfähigkeit übersteigen dürfe. Die FAZ (Jasper von Altenbockum) berichtet ausführlich.

BGH – Zwangsversteigerungsfehler: Mit dem Fall einer brandenburgischen Familie, die ihr über eine Zwangsversteigerung erworbenes Eigenheim aufgrund amtsgerichtlicher Aufklärungsmängel zu verlieren drohte, wird sich nun der Bundesgerichtshof befassen. Er gab einer Nichtzulassungsbeschwerde der Familie statt, berichtet LTO.

BGH zu Selbstleseverfahren für Beteiligte: Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision eines Verurteilten, der gerügt hatte, dass die Nebenklägerin seines Verfahrens nicht am Selbstleseverfahren beteiligt wurde. Hierdurch sei sein Rechtskreis nicht berührt, so der BGH laut beck-aktuell. Zwar stünden bestimmten Verfahrensbeteiligte entsprechende Rechte zu, eine Pflicht zu deren Einbeziehung bestehe aber nicht.

OLG München zu beA-Journal: LTO (Martin W. Huff) weist auf einen in der vergangenen Woche ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts München zur Beweiskraft eines Nachrichtenjournals des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs hin. Eben dessen Vorlage war verlangt worden, nachdem ein Anwalt nicht erklären mochte, warum ein fristauslösendes Schriftstück von ihm erst einige Wochen nach dem elektronischen Versand entgegen genommen und mit Empfangsbekenntnis quittiert wurde. Weil der Anwalt die Vorlage unterließ, wurde auch die von ihm formulierte Berufung wegen Fristversäumnis verworfen.

OLG Stuttgart zu Haftung für Impfschaden: Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Klage einer Frau ab, die wegen Impfschäden Schadensersatz und Schmerzensgeld von ihrer Impfärztin forderte. Weil die zugrundeliegende Coronaimpfung im Rahmen der von der Regierung verfolgten Impfstrategie erfolgte, sei die Impfärztin schon nicht passivlegitimiert. Wenn Privatpersonen hoheitlich tätig werden, hafte gegenüber eventuell Geschädigten nur der Staat. Laut OLG handelt sich um die bundesweit erste obergerichtliche Entscheidung zu möglichen Corona-Impfschäden. beck-aktuell berichtet. 

VGH BaWü zu "From the river...": Nach einem in der vergangenen Woche ergangenen, LTO (Max Kolter) vorliegenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist das an Teilnehmende einer pro-palästinensischen Demonstration gerichtete Verbot, die "From the river..."-Parole zu verwenden, rechtmäßig. Vor dem Hintergrund des erst vor wenigen Wochen ergangenen Beschlusses des Landgerichts Mannheim, das eine Strafbarkeit verneinte, erscheine dieses Ergebnis widersprüchlich. Es lasse sich zwar mit unterschiedlichen Prüfungsmaßstäben sowie unterschiedlichen Zeitpunkten erklären. Gleichwohl bleibe bedauerlich, dass sich der VGH nun mit der Argumentation des LG, das sich auch mit Herkunft und zumindest mehrdeutiger Zielsetzung der Losung befasst hatte, nicht auseinandersetzte und stattdessen die vom Bundesinnenministerium verfügte Gleichsetzung mit einem Kampfruf der Hamas kommentarlos übernehme.

LG Hamburg zu Geiselnahme am Flughafen: U.a. wegen Geiselnahme seiner vierjährigen Tochter hat das Landgericht Hamburg Salman E. zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die FAZ (Julian Staib) beschreibt eine emotional aufgeladene Urteilsverkündung, in der der Richter dem Angeklagten vorwarf, schwer erträgliche Aussagen getätigt zu haben, Anhänger von Selbstjustiz und von einem "unbändigen Hass auf Deutschland" getrieben zu sein. Er müsse nach seiner Haft mit einer Abschiebung rechnen.

LG Halle – Björn Höcke: Der zweite Strafprozess gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke könnte bereits am heutigen Mittwoch beendet werden. Nach Informationen des Tsp (Jost Müller-Neuhof) hat das Gericht einen als historischen Sachverständigen geladenen Zeugen kurzfristig abgeladen. Dies lasse sich als Hinweis deuten, dass auf Seiten des Gerichts kein weiterer Klärungsbedarf über den Ursprung der beanstandeten Parole bestehe.

LG Berlin I zu esoterischem Familiensuizid: Am Landgericht Berlin I ist eine Frau wegen Tötung ihrer 11-jährigen Tochter und ihrer Mutter zu acht Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht warf ihr Totschlag und Tötung auf Verlangen vor. Großmutter, Mutter und Tochter lebten in einer Welt esoterischer Wahnvorstellungen und sahen sich von Impfungen und Ausländern bedroht. Die Tochter und der Großvater wollten sich auch das Leben nehmen, wurden aber gerettet. Der Großvater, der die Selbsttötungspläne passiv verfolgte, wurde wegen Beihilfe zum Totschlag des Mädchens zu sechs Jahren verurteilt. Die SZ (Verena Mayer) berichtet. 

VG Berlin – Lahav Shapira vs. FU Berlin: Der im Februar von einem Kommilitonen krankenhausreif geschlagene jüdische Student Lahav Shapira hat nach Bericht von spiegel.de am Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Freie Universität erhoben. Diese habe entgegen ihrer aus § 5b des Berliner Hochschulgesetzes folgenden Pflicht zur Unterbindung von Diskriminierungen keine adäquaten Maßnahmen ergriffen, um antisemitische Diskriminierungen gegen ihn und andere jüdische Studierende zu unterbinden.

AG München zu Reiserecht/Strandentfernung: Eine Entfernung von 1,3 Kilometern zwischen Hotel und Strand ist nach Ansicht des Amtsgerichts München jedenfalls dann als schadensersatzauslösender Reisemangel anzusehen, wenn das Angebot "nur wenige Gehminuten" beschreibt. Bei der gerichtlichen Einschätzung habe der hohe Preis der Reise eine Rolle gespielt, so LTO und beck-aktuell.

AG Deggendorf – "Södolf": Das gegen den bayerischen AfD-Vorsitzenden Stephan Proschka wegen Beleidigung des Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) angestrengte Verfahren ist gegen Zahlung einer Geldauflage von 12.000 Euro vorläufig eingestellt worden. Zuvor hatte der Angeklagte eine Erklärung verlesen lassen, in der eine Beleidigungsabsicht bestritt. Er machte geltend gemacht, dass die Bezeichnung "Södolf" lediglich an Begriffe seines Vorredners (eines FPÖ-Politikers, der sich als Satiriker versteht) angelehnt gewesen sei. Zudem habe der Rahmen des politischen Aschermittwochs Berücksichtigung finden müssen. Die FAZ (Timo Frasch) berichtet.

Recht in der Welt

Israel – Wehrpflicht: Die bislang in Israel geltende Regel, nach der Ultraorthodoxe von der allgemeinen Wehrpflicht freigestellt sind, verletzt nach einem Urteil des Obersten Gerichts den Gleichheitsgrundsatz und ist daher aufzuheben. Die Ungleichbehandlung wiege in Kriegszeiten besonders schwer. Das Oberste Gericht hatte die Ungleichbehandlung schon mehrfach beanstandet. Die Regierungen erließen dann neue Ausnahmeregelungen, gegen die dann neu geklagt werden musste. Deshalb hat das Oberste Gericht nun zusätzlich entschieden, dass Religionsschulen für einzuberufende Studenten sofort keine staatlichen Zuschüsse mehr erhalten dürfen. In der Knesset ist bereits ein neues Gesetz mit Ausnahmen geplant, die Richter deuteten aber an, dass auch dieses nicht den Anforderungen genüge. FAZ (Alexander Haneke) und zeit.de (Jan Roß) berichten.

EGMR – Russland/Krim: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat auf Klage der Ukraine entschieden, dass Russland seit der Annexion der Krim ein Muster von Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und eine Verwaltungspraxis von Menschenrechtsverletzungen vorzuwerfen ist. Seit der faktischen Übernahme der Staatsgewalt im Jahr 2014 habe Russland auf der Krim Dutzende Menschen verschwinden lassen, Gefangene misshandelt und Menschen zwangseingebürgert. Die Vorfälle unterfallen noch der Jurisdiktion des EGMR, da Russland erst im September 2022 seine Mitgliedschaft in der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgekündigt hatte. LTO (Franziska Kring) macht darauf aufmerksam, dass am EGMR derzeit noch drei ukrainische Staatenbeschwerden im Zusammenhang mit dem russischen Überfall vom Februar 2022 anhängig sind.

EuGH – Italienisches Stahlwerk: Der Betrieb des größten Stahlwerks Italiens in Taranto muss nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt werden, "wenn er schwere und erhebliche Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit mit sich bringt." Ob dies der Fall, müsse nun ein Mailänder Gericht feststellen. Es müsse hierbei auch Fristverlängerungen für die Umsetzungen von Schutzmaßnahmen, wie sie schon häufiger verfügt wurden, unbeachtet lassen. Die FAZ (Katja Gelinsky/Christian Schubert) berichtet.

Russland – Evan Gershkovich: Im russischen Jekaterinenburg beginnt am heutigen Mittwoch der Strafprozess gegen den US-amerikanischen Journalisten Evan Gershkovich. Die Anklage wirft ihm vor, unter Verwendung konspirativer Methoden "im Auftrag der CIA" militärrelevante Informationen gesammelt zu haben. Die FAZ (Robert Putzbach) beschreibt, dass Verhandlungen über einen Gefangenenaustausch laufen, wobei Russland ein erhebliches Interesse am sogenannten Tiergartenmörder habe. Um auf diesem Wege in die Freiheit zu gelangen, müsse Gershkovich nach den gängigen Regeln aber erst einmal verurteilt werden.

Juristische Ausbildung

Jurastudium: Dass nach Festsellung der jüngsten Justizministerkonferenz kein grundlegender Reformbedarf für das rechtswissenschaftliche Studium besteht, findet die Kritik von Studierenden. Die Initiative iur.reform vermeldet laut beck-aktuell, dass ein entsprechender Protestbrief bislang von mehr als 1.000 Menschen unterzeichnet worden sei.

OVG Berlin-BB zu Referendariat für Rechtsextremist: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Felix Thrun und Simon Müller besprechen auf dem Verfassungsblog den Anfang Juni ergangenen Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, dass einem rechtsextremen Referendarsanwärter die Teilnahme am juristischen Vorbereitungsdienst auch dann versagt werden kann, wenn ihm keine rechtskräftigen Verurteilungen zur Last gelegt werden. Der Fall offenbare die problematischen Unschärfen der Prüfungsmäßstabe, aber auch des Zentralbegriffs der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Schon aus diesem Grund wäre eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sinnvoll gewesen.

Sonstiges

Anne Brorhilker: zeit.de (Ingo Malcher u.a.) bringt ein großes Interview mit der als Oberstaatsanwältin zurückgetretenen Anne Brorhilker. Die Juristin spricht über ihren beruflichen Alltag als Cum-Ex-Aufklärerin, unternimmt Andeutungen über die Gründe ihres dortigen Ausscheidens, erklärt ihre künftige Aufgabe als Lobbyisten der Organisation Finanzwende und beschreibt Weiterentwicklungen des Cum-Ex-Systems.

Falsche Anwälte: Nach Berichten von beck-aktuell und LTO warnt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer derzeit vor namentlich benannten "Fake-Kanzleien", die unter teilweiser Verwendung echter Namen in betrügerischer Absicht Zahlungen an sie selbst veranlasst haben.

Das Letzte zum Schluss

Orange: Wer das Glück hat, Massenaufläufen von niederländischen Fußballfans zu begegnen, mag anderer Meinung sein, für die Mehrheit des juristischen Fachpublikums verbindet sich ein bestimmter Orangeton jedoch mit der auflagenstärksten Fachzeitschrift. Eben dies stellte ein im Auftrag des Bundespatentgerichts eíngeholtes Gutachten fest, weshalb die Farbe der NJW auch weiterhin in einer Farbmarke geschützt bleibt. Über den in unternehmenseigener Sache ergangenen Beschluss berichtet beck-aktuell (Maximilian Amos).

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juni 2024: Assange in Freiheit / Einziehung bei Olearius? / Keine Ausnahmen vom Militärdienst in Israel . In: Legal Tribune Online, 26.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54855/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen