Die juristische Presseschau vom 23. - 25. August 2014: Keine Anklagen wegen Auschwitz – Bewegung bei Leihmüttern – Auskunft über Sexualpartner

25.08.2014

Recht in der Welt

Schweiz - Bankgeheimnis: Die Staatsanwaltschaft Zürich ermittelt gegen den Stuttgarter Anwalt Eckart Seith. Jener vertritt einen deutschen Unternehmer im Streit mit der Schweizer Privatbank Sarasin um die Folgen von gescheiterten Cum-Ex-Deals. Weil Seith am Landgericht Ulm interne Unterlagen der Bank vorlegte, wirft ihm die Züricher Staatsanwaltschaft nun Anstiftung zum Bruch von Bank- und Geschäftsgeheimnissen vor, berichtet die Montags-SZ (Klaus Ott).

Türkei - Hochhäuser: Drei neu erstellte Hochhäuser in Istanbul sollen wieder abgerissen werden. Diese Entscheidung eines Verwaltungsgerichts hat nun das Oberste Gericht der Türkei bestätigt, meldet focus.de. Grund: Die Hochhäuser verschandelten die historische Skyline der Stadt.

Sonstiges

NSU-Untersuchungsausschuss: Heribert Prantl (Samstags-SZ) analysiert den Abschlussbericht des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses: "Der Staat hat sich schuldig gemacht – zumindest durch brutale Untätigkeit. Die NSU-Morde hätten verhindert werden können, wenn der Landesverfassungsschutz das nicht verhindert hätte." Prantl fordert nun Ermittlungsverfahren gegen beteiligte Beamte wegen Verfolgungsvereitelung und "strafbarer Helfershelferei".

Behinderten-Konvention: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Michael Wrase beschreibt auf juwiss.de, welche Folgen die UN-Konvention über Behindertenrechte für die Auslegung von Artikel 3 Grundgesetz hat. Die Beschulung von Kindern in Sonderschulen müsse heute grundsätzlich als diskriminierend angesehen werden. Die Aufrechterhaltung einer abgespeckten Version des Sonderschulwesens sei nicht mit der Konvention vereinbar.

Das Letzte zum Schluss

AG München zu Sex-Schaukel: Ein Mann hatte in seiner Mietwohnung eine alte quitschende Kettenschaukel aufgehängt und diese nachts zu Sex-Spielen genutzt. Die Nachbarn fühlten sich gestört. Nach einer erfolglosen Abmahnung kündigte die Vermieterin. Das Amtsgericht München bestätigte jetzt diese Kündigung. Nächtliche Lärmbelästigungen durch "sexuelle, sportliche und quietschende Geräusche" entsprächen weder dem normalen Mietgebrauch noch seien sie sozialadäquat, referiert spiegel.de das Urteil.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. - 25. August 2014: Keine Anklagen wegen Auschwitz – Bewegung bei Leihmüttern – Auskunft über Sexualpartner . In: Legal Tribune Online, 25.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12981/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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