Justiz
BAW - Merkel-Handy: Die Bundesanwaltschaft wird das Spionage-Ermittlungsverfahren wegen des mutmaßlich von der NSA überwachten Handys von Kanzlerin Merkel voraussichtlich einstellen. Das berichtet der Focus (Josef Huffelschulte - focus.de-Kurzfassung). Es hätten sich nicht einmal sichere Beweise ergeben, dass das Mobiltelefon überhaupt überwacht wurde. Generalbundesanwalt Harald Range prüfe derzeit die von Bundesanwältin Sigrid Hegmann entworfene Einstellungsverfügung.
BAW - Oktoberfest-Anschlag: Die Bundesanwaltschaft prüft den Antrag auf Wiederaufnahme von Ermittlungen zum Anschlag auf das Münchener Oktoberfest 1980. Der mutmaßliche Alleintäter Gundolf Köhler war bei dem Anschlag selbst ums Leben gekommen. Jetzt hat die BAW eine Zeugin vernommen, die glaubt einen Mittäter zu kennen. Der einstige BAW-Ermittler Klaus Pflieger betont, man habe damals gründlich ermittelt und sei nicht auf dem rechten Auge blind gewesen. Die Montags-SZ (Annette Ramelsberger/Katja Riedel - Titelseiten- und sueddeutsche.de-Zusammenfassung) stellt den Stand der Ermittlungen auf Seite 3 ausführlich dar.
BAG zum Kopftuch: Das Bundesarbeitsgericht hatte im September entschieden, dass eine evangelische Klinik einer muslimischen Krankenschwester das dienstliche Tragen eines Kopftuchs verbieten kann. Die FAS (Uta Rasche) stellt die Protagonisten des Rechtsstreits vor, der wohl bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt werden wird.
BSG zu künstlicher Befruchtung: Die FAS (Florentine Fritzen) stellt nun ebenfalls das Urteil des Bundessozialgerichts zur künstlichen Befruchtung dar. Das BSG hatte vorige Woche entschieden, dass Krankenkassen nicht einmal freiwillig die Behandlung unverheirateter Paare finanzieren dürfen, weil das Kindeswohl für ein Aufwachsen in einer rechtlich abgesicherten Ehe spreche.
LG Berlin zu Vergewaltigung: 19 Jahre nach einer Vergewaltigung konnte der Täter durch eine DNA-Analyse überführt werden. Das Landgericht Berlin verurteilte ihn nur zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe, da er wegen vier anderer Vergewaltigungen, die ebenfalls in den 90er-Jahren verübt wurden, bereits mehrere Jahre in Haft saß und sich nun ein mutmaßlich straffreies Leben aufgebaut hatte. Die FAS (Julia Schaaf) stellt den Fall dar.
LG Stuttgart - Wasserwerfereinsatz: Das Landgericht Stuttgart wird am Mittwoch verkünden, ob das Verfahren gegen zwei Einsatzleiter der Polizei eingestellt wird. Den Polizisten wird fahrlässige Körperverletzung im Zuge eines Polizeieinsatzes gegen S21-Gegner vorgeworfen. Das Gericht habe eine Einstellung gegen 3.000 Euro Geldauflage vorgeschlagen, berichtet die Samstags-taz (Lena Müssigmann).
LG Verden - Edathy: Der Spiegel (Hubert Gude - spiegel.de-Zusammenfassung) präsentiert Details aus der Anklage gegen den Ex-Abgeordneten Sebastian Edathy (SPD) wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornographie. So habe Edathy von seinem Bundestags-Laptop aus über Google gezielt nach "childporn" gesucht. Der Prozess am Landgericht Verden wird im Februar beginnen.
LG Essen - Lebedew vs. RWE: Das Landgericht Essen hat die Klage des russischen Oligarchen gegen RWE zugelassen. Der Prozess soll im Februar beginnen. Lebedew fordert Schadensersatz für ein gescheitertes Joint Venture in Russland. Eine Klage Lebedews vor einem Londoner Schiedsgericht blieb erfolglos, deshalb hielt RWE die Klage vor einem deutschen Zivilgericht für unzulässig, berichtete die Samstags-SZ.
Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. November 2014: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13896 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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