Die juristische Presseschau vom 21. Januar 2015: Reform der psychiatrischen Unterbringung – Anklage wegen AGG-Hopping – Thomas Fischer zu Terrorismus

21.01.2015

Justiz

BGH zu Auskunftserteilung: internet-law.de (Thomas Stadler) weist auf ein am gestrigen Dienstag ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs zur Weitergabe von privaten Arbeitnehmerdaten an Dritte hin. Ein Patient forderte von einer Klinik die Auskunft über die Privatadresse des angestellten Arztes zum Zwecke eines Arzthaftungsprozesses. Der BGH sah in der Weitergabe der Privatadresse eine zweckfremde Verwendung der im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erhobenen Daten und damit einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

BGH zu Währungswetten: Am gestrigen Dienstag hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken bei Vermittlung sogenannter Swap-Geschäfte, bei denen auf den Kursunterschied zweier Währungen gewettet wird, eine eingeschränkte Aufklärungspflicht trifft, wenn der Anleger Erfahrungen mit Anlageprodukten aufweist und die Bank an dem Geschäft selbst unbeteiligt ist. Es berichten das Handelsblatt (Elisabeth Atzler), die SZ (Harald Freiberger) und spiegel.de. Anders als im Ille-Urteil des BGH von 2011 habe die Bank das Anlageprodukt nicht selbst strukturiert, sodass im vorliegenden Fall kein schwerer Interessenskonflikt mit einer entsprechenden Aufklärungspflicht bestanden habe.

BGH zu Berufshaftpflichtversicherung: Ein Insolvenzverwalter hat bei der vorübergehenden Weiterführung einer insolventen Firma Aufträge erteilt, die nicht beglichen werden konnten und wurde hierfür zum Schadensersatz verurteilt. Seine Berufshaftpflichtversicherung wollte nicht zahlen, weil die Zahlungsunfähigkeit von vornherein absehbar gewesen sein soll. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Versicherung die Leistung nur bei wissentlicher Pflichtverletzung verweigern darf, meldet die FAZ (Joachim Jahn). Bedingter Vorsatz oder fahrlässige Unkenntnis reichen dagegen nicht aus.

LG Düsseldorf zu Achenbach: Im Schadensersatzprozess der Aldi-Erben gegen den Kunsthändler Helge Achenbach hat das Landgericht Düsseldorf Achenbach am gestrigen Dienstag zu 19,4 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt. Er soll vom verstorbenen Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht eine höhere Provision abkassiert haben, als vereinbart worden war. Unter anderem die FAZ (Christine Scharrenbroch), das Handelsblatt (Jan Keuchel) und spiegel.de berichten. Die taz (Anja Krüger) stellt zudem das laufende Strafverfahren vor dem Landgericht Essen gegen Achenbach dar, der wegen Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung angeklagt ist.

VG Berlin zu Abschiebung: Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren die Abschiebung eines Syrers nach Ungarn gestoppt, berichten lawblog.de (Udo Vetter) und lto.de. Weil Ungarn Asylbewerber nahezu ausnahmslos in Haft nehme, verstoße es gegen das Recht auf Freiheit des Art. 6 der Europäischen Grundrechtecharta. Damit weise Ungarn systemische Mängel im Asylverfahren auf, sodass nach der Dublin-III-Verordnung ausnahmsweise Deutschland als Zweitstaat für die Durchführung des  Asylverfahrens zuständig sei.

AG Lübben zu Haasenburg-Heim-Erzieher: Ein ehemaliger Erzieher eines Haasenburg-Heimes wurde vom Amtsgericht Lübben zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung wegen Missbrauchs an einer 15-jährigen Insassin verurteilt. Die taz (Kaija Kutter/Kai Schlieter) stellt das Urteil und den Hintergrund des Verfahrens dar. Wegen Missbrauchsvorwürfen waren die Haasenburg-Heime geschlossen worden; derzeit laufen 50 Verfahren gegen Erzieher und Betreiber wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen.

OLG München – NSU: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München haben am Dienstag die Opfer des Nagelbombenattentats in der Kölner Keupstraße im Jahr 2004 ausgesagt. Sie berichteten von ihren schweren Verletzungen und den Verdächtigungen seitens der ermittelnden Polizeibeamten gegen sie. zeit.de (Tom Sundermann), spiegel.de (Gisela Friedrichsen), die taz (Andreas Speit) und die FAZ (Karin Truscheit) bringen Prozessberichte.

OLG München – Harun P.: Vor dem Oberlandesgericht München fand am Dienstag der erste Prozesstag gegen Harun P. statt, dem vorgeworfen wird, sich als dschihadistischer Kämpfer der Terrorgruppe "Junud al Sham" angeschlossen und in Syrien mehrere Menschen getötet zu haben. Die FAZ (Albert Schäffer), die SZ (Annette Ramelsberger) und die taz (Lisa Schnell) berichten von der Vernehmung des Angeklagten. Er habe seinen schulischen und beruflichen Werdegang geschildert und berichtet, wie er nach der Trennung von seiner Freundin durch Internetvideos zum Islamismus kam.

StA München I – AGG-Hopping: Von der ersten Anklage in Deutschland wegen AGG-Hoppings berichtet die FAZ (Joachim Jahn). Einem Anwalt wird gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, weil er sich bei namhaften Firmen und Kanzleien beworben haben soll, um nach einer Ablehnung Schadensersatz wegen mittelbarer Alterdiskriminierung geltend zu machen. In eingen Fällen soll er einen Angehörigen vertreten haben, der Schadensersatz wegen ethnischer Diskriminierung als Bayer geltend machte. Das Landgericht München I müsse nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

StA Frankfurt – S&K: Die FAZ (Joachim Jahn) beschreibt die 3000-seitige Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die Gründer der Firma S&K, die am gestrigen Dienstag vorgestellt wurde. Den beiden Angeklagten wird banden- und gewerbsmäßiger Betrug und Untreue vorgeworfen, weil sie über ein Firmengeflecht mit Schrottimmobilien zu überhöhten Preisen gehandelt haben sollen.  Durch weitere dubiose Geschäftsmodelle sollen sie und weitere fünf Angeklagte einen Schaden von 240 Millionen Euro verursacht haben.

Landgericht Verden – Edathy: Nach Informationen der FAZ (Reinhard Bingener/Eckart Lohse), die Zugang zu den Ermittlungsakten gegen Sebastian Edathy haben soll, sind die Vorwürfe gegen Edathy größeren Ausmaßes als ursprünglich angenommen. Der ehemalige Abgeordnete soll Portale mit kinderpornografischem Material besucht und Filmmaterial heruntergeladen haben. Zudem soll er früh angenommen haben, dass die Informationen über die Ermittlungen gegen ihn von Jörg Ziercke stammten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Januar 2015: Reform der psychiatrischen Unterbringung – Anklage wegen AGG-Hopping – Thomas Fischer zu Terrorismus . In: Legal Tribune Online, 21.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14433/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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