Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2024: Wahl­rechts­re­form größ­t­en­teils ver­fas­sungs­gemäß / BGH ver­han­delt zu KZ-Sek­re­tärin / Schla­ger­sän­gerin und Hit­ler­grüße

31.07.2024

Das BVerfG verkündete nun offiziell sein Urteil zum neuen Wahlrecht. Kann der Dienst als Schreibkraft in einem KZ Beihilfe zu Mord sein? Am AG Leipzig begann der Prozess gegen Sängerin Melanie Müller.

Thema des Tages

BVerfG zum Bundestags-Wahlrecht: Das Bundesverfassungsgericht verkündete nun sein Urteil zur Reform des Bundeswahlgesetzes aus dem März 2023, mit der der Bundestag auf verlässlich 630 Abgeordnete verkleinert werden sollte. Für verfassungsgemäß erklärte das BVerfG insbesondere die Regelung zur Zweitstimmendeckung, nach der nur noch so viele Wahlkreissieger:innen in den Bundestag einziehen, wie einer Partei Sitze entsprechend dem durch die Zweitstimme vorgegebenen Verhältniswahlergebnis zustehen. Nach Ansicht des Zweiten Senats wäre es verfehlt, Wahlkreisabgeordnete als Delegierte des Wahlkreises anzusehen, weil sie gemäß Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG Vertreter:innen des gesamten Volks sind. Hingegen wurde die Ausgestaltung der Fünf-Prozent-Hürde nach Streichung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklärt, weil die CSU, die traditionell mit der CDU eine Fraktionsgemeinschaft bildet, keine Gefahr für die Arbeitsfähigkeit des Bundestags darstelle. Bis zu einer Neuregelung ordnete das BVerfG an, dass die Grundmandatsklausel wieder (mit drei Grundmandaten) gilt. Bei einer Neuregelung hat der Bundestag allerdings auch viele andere Optionen, um die Fünf-Prozent-Sperrklausel verfassungskonform auszugestalten, z.B. eine Absenkung der Prozenthürde. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), SZ (Georg Ismar u.a.), FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp), Hbl (Dietmar Neuerer), Welt (Ricarda Breyton), LTO (Felix W. Zimmermann), spiegel.de (Dietmar Hipp u.a.), tagesschau.de (Gigi Deppe), tagesschau.de (Frank Bräutigam/Kolja Schwartz), zdf.de (Daniel Heymann/Samuel Kirsch), SWR Radio-Report-Recht (Klaus Hempel/Gigi Deppe), beck-aktuell, zeit.de (Heinrich Wefing), zeit.de (Lisa Caspari/Laura Höring) und bild.de.

In weiteren Beiträgen fassen SZ (Katja Auer), SZ (Heiner Erffen), taz (Tobias Schulze), LTO und zeit.de Reaktionen zum BVerfG-Urteil zusammen. Während Ampel-Politiker:innen sich bestätigt fühlen, behauptet Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), "die Wahlmanipulation der Ampel ist entlarvt worden". Im Interview mit LTO (Felix W. Zimmermann) begrüßt Gregor Gysi (Linke) die Entscheidung und spricht sich für eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde aus. Im Interview mit zeit.de (Tilman Steffen) erläutert der Politikwissenschaftler Thorsten Faas, dass es sich seiner Einschätzung nach bei dem neuen Wahlrecht nicht um einen Systemwechsel handelt, sondern lediglich "andere Akzente gesetzt" wurden.

Wolfgang Janisch (SZ) meint, dass der "unethische, kurzsichtige" und "frivole Versuch der Regierungskoalition, die politische Konkurrenz" durch den Wegfall der Grundmandatsklausel "aus dem Rennen zu werfen" zu Recht vom BVerfG für verfassungswidrig befunden wurde. Daniel Deckers (FAZ) warnt davor, dass "jede neue Bundestags-Mehrheit versucht sein könnte, sich ein Wahlrecht auf den Leib zu schneidern" und fordert ein höheres Quorum für Wahlrechtsänderungen. Sabine am Orde (taz) kritisiert die Ankündigungen der Union, die Zweitstimmendeckung wieder abschaffen zu wollen, und mahnt: "Das Wahlrecht darf nicht zum Spielball von Regierungsmehrheiten werden". Dietmar Neuerer (Hbl) begrüßt zwar den "Mut der Ampelkoalition, die Reform anzugehen", allerdings kritisiert er, dass die "Koalitionäre geradezu fahrlässig und wider besseres Wissen" die Grundmandatsklausel abschaffen wollten. Thomas Schmid (Welt) kritisiert die Zweitstimmendeckung und findet, dass "das neue Wahlrecht den Teufel der Parlamentsaufblähung mit dem Beelzebub der Abschaffung der Persönlichkeitswahl austreibt". Felix W. Zimmermann (LTO) findet die Argumentation des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Zweitstimmendeckung überzeugend. Das Urteil ist "verständlich und geradlinig, differenziert, aber auch im guten Sinne ergebnisorientiert". Auf beck-aktuell bewertet Rechtsprofessor Thomas Wischmeyer die Streichung der Grundmandatsklausel zwar ebenfalls als "politisches Foul", warnt allerdings angesichts der gesamtdemokratischen "Folgeschäden" vor der Oppositions-Rhetorik, die der Ampelkoalition "Wahlmanipulation" vorwirft. Wischmeyer weist zudem auf das mögliche Missbrauchspotenzial einer derzeitig bestehenden Regelung hin, wonach parteilose Bewerber:innen von der Zweitstimmendeckung ausgeschlossen sind. Hans-Jörg Vehlewald (bild.de) bezeichnet das Urteil als "Klatsche aus Karlsruhe" und fordert, die Ampel solle "hektische Reparaturarbeiten an ihrem Murks-Gesetz" unterlassen.

Bundestags-Wahlrecht: Laut FAZ (Marlene Grunert/Eckart Lohse) und zeit.de möchte der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich mit der CDU/CSU über eine den bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben entsprechende Änderung des Wahlrechts sprechen. Im FAZ-Einspruch zeigt MdB Martin Plum (CDU) den "Regelungsbedarf" auf, der trotz Ampel-Reform und BVerfG-Urteil bleibe. Er warnt* vor Eile und weist darauf hin, dass der Verhaltenskodex der Venedig-Kommission für Wahlen vorsieht, dass das Wahlrecht ein Jahr vor einer Wahl nicht mehr geändert werden soll.

BVerfG-Leak: LTO versucht zu ergründen, warum das Urteil bereits am Vorabend – in einer leicht unterschiedlichen Version und Formatierung – kurzfristig online war. Das BVerfG verweist auf einen möglichen "technischen Fehler". spiegel.de (Dietmar Hipp) kann nachverfolgen, dass einem studierten Mathematiker und Hobby-Wahlforscher, der den Link zum PDF des Urteils am Montagabend postete, aufgefallen war, dass das Serverdatum der PDF-Dateien der Urteile oft vor dem Verkündungsdatum lag, und dass die Internetadressen einem bestimmten Muster folgen. Bereits sein erster Versuch, den betreffenden Link zu konstruieren, war erfolgreich.

BVerfG-Richterin Astrid Wallrabenstein: Die FAZ (Marlene Grunert) portraitiert die Berichterstatterin des Wahlrechtsverfahrens, Astrid Wallrabenstein, deren "Unabhängigkeit und Präzision sogar in Karlsruhe herausstechen". Es scheine, als durchdenke "sie am liebsten Positionen, die nicht ihre eigenen sind", wobei sie "dabei manchmal weiter vordringt als die, die sich die Argumente überlegt haben".

BVerfG vs. Ampelvorhaben: Angesichts der erneuten verfassungsrechtlichen Korrektur eines Ampelvorhabens erinnert die FAZ (Eckart Lohse/Mona Jaeger) an andere "Grüße aus Karlsruhe", insbesondere die Entscheidungen zum Gebäudeenergiegesetz und zur Schuldenbremse. Michael Bauchmüller (SZ) meint, dass solche Entscheidungen zwar "mitunter peinlich" für die Politik sein können, schätzt die Folgen der aktuellen Entscheidung aber als "überschaubar" ein und schreibt, dass auch vergangene Regierungen schon von Karlsruher Entscheidungen "über Nacht in Hektik" gestürzt wurden. Hingegen meint Ralf Neukirch (spiegel.de), dass es ein "Armutszeugnis für die Koalition ist," dass das BVerfG "der Regierungsmehrheit immer wieder Einhalt gebietet".

Rechtspolitik

Dienstpflicht: Die Doktorandin Charlotte Magnus setzt sich im JuWissBlog mit Überlegungen zur Einführung eines verpflichtenden Gesellschaftsjahrs auseinander. Ein solches Jahr verstoße grundsätzlich gegen das in Art. 12 Abs. 2 GG kodifizierte Verbot des Arbeitszwangs, sofern es nicht als Ersatzdienst oder als "herkömmliche allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflicht" ausgestaltet ist. Letztere erfasse allerdings nur ganz bestimmte Tätigkeiten und müsste sich auf alle Altersklassen erstrecken, um das Kriterium der "allgemeinen" und "gleichen" Pflicht zu erfüllen. Magnus kritisiert insbesondere, dass die CDU die Pflicht denjenigen auferlegen möchte, die noch nicht wählen dürfen, und fordert "alle Wähler*innen auf, sich für die Rechte derjenigen stark zu machen, die jetzt noch nicht mitentscheiden dürfen".

E-Scooter: Das Bundesverkehrsministerium legte einen Entwurf zu Straßenverkehrsregeln für die Nutzung von E-Scootern vor. Demnach sollen die Regeln für E-Scooter-Nutzer:innen weiter an die Regeln für Fahrradfahrer:innen angepasst werden. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll ab Frühjahr 2025 in Kraft treten. Es berichten FAZ (Corinna Budras) und spiegel.de.

Justiz

BGH – KZ-Sekretärin Stutthof: Am heutigen Mittwoch verhandelt der Bundesgerichtshof über die Revision der ehemaligen KZ-Sekretärin Irmgard Furchner gegen die Verurteilung zu zwei Jahren auf Bewährung durch das Landgericht Itzehoe. Die Leipziger Richter:innen werden klären müssen, ob der Dienst als Stenotypistin in einem Lager, das kein reines Vernichtungslager ist, aber auch Transporte der Häftlinge in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau organisierte, als Beihilfe zum Mord gewertet werden kann. Das LG Itzehoe befand es "schlicht außerhalb jeder Vorstellungskraft", dass Furchner nichts von den lebensfeindlichen Bedingungen und Ermordungen in Stutthof sowie den Transporten in andere Lager mitbekam. Außerdem sei sie an der Kommunikation für die Bestellung von Giftgas beteiligt gewesen. Der BGH wird sein Urteil erst im August verkünden. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), spiegel.de (Julia Jüttner), LTO und beck-aktuell (Pia Lorenz).

AG Leipzig – Melanie Müller: Am Amtsgericht Leipzig begann das Strafverfahren gegen die Schlagersängerin Melanie Müller wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Müller, die in der Vergangenheit Kontakte zum rechtsextremen Milieu hatte, soll bei einem Konzert mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben, nachdem andere "Sieg Heil" brüllten. Ihr Verteidiger Adrian Stahl behauptet, sie habe mit der Geste die Menge aufheizen wollen und später das Konzert abgebrochen, weil sie mit den Parolen nicht einverstanden war. Am 13. August wird der Prozess fortgesetzt. Es berichten SZ (Johannes Bauer/Kerstin Lottritz), FAZ (Michael Theil), Doktorand Roman Fiedler auf LTO, spiegel.de und bild.de (Johannes Proft).

VGH BaWü zu Familienzuschlags-Kürzung: Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass die Kürzung des kinderbezogenen Familienzuschlags für Beamt:innen bei einer Teilzeitbeschäftigung zusammen mit der Konkurrenzregelung bei mehreren Anspruchsberechtigten unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz ist, so LTO und beck-aktuell. Im zugrundeliegenden Fall waren beide verbeamteten Elternteile in Teilzeit, die Mutter zu 35,71 Prozent und der Vater zu 51,85 Prozent, allerdings erhielt nur die Mutter einen anhand ihrer Arbeitszeit gekürzten Familienzuschlag.

OLG Frankfurt/M. zu Gewaltschutz/Wohnungszuweisung: Eine Wohnungszuweisung nach § 2 Abs. 1 des Gewaltschutzgesetzes kommt nur in Betracht, wenn das ehemalige Paar zum Zeitpunkt der Gewalttat des Partners einen auf Dauer angelegten Haushalt führte. Damit wies das Oberlandesgericht Frankfurt/M. eine anderslautende Amtsgerichts-Entscheidung auf Beschwerde des gewalttätigen Partners zurück, wie beck-aktuell schreibt.

OLG Düsseldorf – IS-Mitglieder: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf begann der Strafprozess gegen sieben mutmaßliche IS-Mitglieder, denen die Bundesanwaltschaft vorwirft, eine terroristische Vereinigung gegründet sowie Anschläge auf Jüd:innen und eine liberale Moschee in Berlin geplant zu haben. Beim Zugriff der Polizei im Juli 2023 gab es noch keine konkreten Pläne. Es berichten SZ (Christian Wernicke), Welt (Kristian Frigelj) und bild.de (Frank Schneider).

LG Ulm zu brandstiftendem Feuerwehrmann: Das Landgericht Ulm verurteilte laut bild.de (Hagen Stegmüller) ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das Brände legte und später selbst zum Löschen ausrückte, wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu 9,5 Jahren Haft.

LG Mannheim zu Corona-Maskenattest: In zweiter Instanz verurteilte das Landgericht Mannheim eine Frau wegen Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu einer Geldstrafe, weil sie aus Bequemlichkeit eine Ärztin bat, falsche Masken-Unverträglichkeitsbescheinigungen ohne körperliche Untersuchung auszustellen. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Mannheim die Frau noch wegen eines "unvermeidbaren Verbotsirrtums" freigesprochen. Das LG aber entschied, dass die Angeklagte einem unbeachtlichen "direkten Verbotsirrtum" unterlag, weil sie das Unrechtmäßige des Geschehens leicht hätte erkennen können. Außerdem war die Ärztin zwar generell zur Ausstellung falscher Atteste gewillt, allerdings stiftete die Angeklagte die Ärztin noch zur konkret-individuellen Tat an, sodass die Kausalität der Anstiftungshandlung ebenfalls bejaht werden könne. beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet.

Habeck vs. Hassnachrichten: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat seit April 2023 hunderte Strafanzeigen wegen Hassnachrichten, die teilweise konkrete Gewaltandrohungen enthielten, gestellt. Habeck möchte damit gegen die "Atmosphäre der Angst" vorgehen und nicht zulassen, dass die Verrohung Normalität werde. Es berichten SZ, Welt (Alexander Dinger/Ulrich Kraetzer), LTO und spiegel.de.

Gökalp Babayiğit (SZ) findet Habecks Vorgehen richtig, weil die Drohungen "mit legitimer Kritik rein gar nichts zu tun" haben. Er schreibt: "Auch verbale Gewalt ist Gewalt" und sei oft "Vorbote für physische Gewalt"und eine Gefahr für unsere Demokratie. Auch Philipp Vetter (Welt) bedauert die zunehmende Verrohung des Diskurses und betont, dass es "keine politische Rechtfertigung für das Begehen von Straftaten" gebe. Das "bedrohliche Klima" schränke die "politische Debatte" ein.

Recht in der Welt

EU – Außengrenzen/Menschenrechtsverletzungen: Einem Bericht der Grundrechteagentur der EU (FRA) zufolge kommt es an den EU-Außengrenzen zu vielfachen Misshandlungen und anderen Menschenrechtsverletzungen durch Grenzbeamt:innen zulasten von Schutzsuchenden, die jedoch äußerst selten geahndet werden. Um dem derzeitigen "Eindruck von Straflosigkeit" entgegenzuwirken fordert die FRA unter anderem spezialisierte Staatsanwaltschaften und mehr Transparenz nationaler Behörden zu Disziplinar- und Strafuntersuchungen. taz (Christian Jakob) und beck-aktuell berichten.

USA – Supreme Court: Nun berichten auch SZ (Boris Herrmann), FAZ (Sofia Dreisbach), beck-aktuell und spiegel.de über die Vorschläge von US-Präsident Joe Biden zur Reform des US-Supreme Courts.

Stefan Kornelius (SZ) konstatiert den "beklagenswerten" Zustand der drei Säulen der US-Demokratie, die "unmodern sind, ideologisch missbraucht werden und zur Radikalisierung geeignet" sind. Joe Biden wird es seiner Ansicht nach nicht schaffen, den US-Supreme Court zu deradikalisieren.

Juristische Ausbildung

Uni-Repetitorien: Einer empirischen Untersuchung von drei Rechtswissenschaftler:innen zufolge besuchten 2022 nur noch 60 Prozent der befragten Jurastudent:innen ein kommerzielles Repetitorium, während es 2016 noch 86 Prozent waren. Allerdings schwanke das Niveau der universitären Examensvorbereitung insbesondere in Hinblick auf die angebotenen Kurse, Klausuren und Rep-Unterlagen stark, was die Chancengleichheit beeinträchtige. LTO-Karriere (Jannina Schäffer) berichtet.

VGH BaWü zu Prüfungskorrekturen: beck-aktuell (Joachim Jahn) schildert, mit welcher Detailtiefe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf Klage eines Prüflings die Korrekturen zweier Examensklausuren prüfte und beanstandete. 

Sonstiges

Softwaremängel: Anlässlich des Crowdstrike-Ausfalls befasst sich Rechtsanwalt Christoph Süßenberger in der FAZ mit Rechtsansprüchen bei Softwaremängeln. Diese müssen grundsätzlich kostenlos behoben werden. Weitestgehend ungeklärte Rechtsfragen zur Haftung für Infrastrukturschäden seien ein "Beleg für die Komplexität der Sach- und Rechtslage".

Grundsteuer: Der FAZ (Manfred Schäfers) liegt ein Schreiben der obersten Finanzbehörden der Länder vor, wonach ein Grundsteuerbescheid bei einer übermäßigen Abweichung angefochten werden kann. Damit folgen die Länder den Vorgaben des Bundesfinanzhofs (BFH). Im Interview mit spiegel.de (Matthias Kaufmann) beschwichtigt die Volkswirtschaftsprofessorin Gisela Färber Bedenken wegen einer möglichen Verfassungswidrigkeit des neuen Grundsteuerrechts. Die vom BFH monierte, nicht ausreichende Korrekturmöglichkeit, sei von den Finanzbehörden der Länder inzwischen geschaffen worden.

* Formulierung geändert am 1. 8. 8.47 h. ("warnt vor Eile" statt “mahnt zur Eile”).

 

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LTO/lh/chr

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Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2024: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55113 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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