Die juristische Presseschau vom 18. Juni 2024: Allein­gang einer Umwelt­mi­nis­terin / Innen­mi­nis­te­rium skep­tisch bei Asyl in Ruanda / Mün­chener Ums­turz-Pro­zess beginnt

18.06.2024

Gegen den Willen ihrer Regierung sicherte eine österreichische Ministerin die Mehrheit für die EU-Renaturierungs-Verordnung. Das BMI prüfte die Auslagerung von Asylverfahren. In München beginnt der dritte Prozess gegen die Gruppe Reuß.

Thema des Tages

Österreich – Zustimmung zu Renaturierungs-VO: Die österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) stimmte gegen den Willen von Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) der EU-Renaturierungs-Verordnung zu, nach der Wälder aufgeforstet sowie Moore und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden sollen. Sie verschaffte damit der EU-VO die erforderliche Mehrheit im EU-Ministerrat. Nehammer hatte die belgische Präsidentschaft darauf hingewiesen, dass Gewessler nicht für die österreichische Regierung spreche. Belgien erklärte jedoch, dass auf EU-Ebene allein die Stimmabgabe der Ministerin zähle, alles andere seien inner-österreichische Fragen. Nehammer drohte bereits mit einer Nichtigkeitsklage beim EuGH. Außerdem hat die ÖVP die Umweltministerin wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Es berichten SZ (Cathrin Kahlweit), FAZ (Hendrik Kafsack/Katja Gelinsky u.a.) und beck-aktuell

Rechtspolitik

Asyl in Ruanda: Das Bundesinnenministerium (BMI) wird am Donnerstag dem Bund-Länder-Gipfel ein vorläufiges Fazit seiner Prüfung vorlegen, ob Asylverfahren künftig auch in Staaten außerhalb Europas vorgenommen werden können, etwa in Ruanda, wie es Großbritannien plant. Das BMI listet nach Anhörung von 28 Expert:innen zahlreiche Kritikpunkte auf, allerdings sei die Auslagerung von Asylverfahren und Asylgewährung "nicht grundsätzlich ausgeschlossen". Die SZ (Manuel Bewarder/Kristiana Ludwig) fasst die Stellungnahmen der Expert:innen zusammen. Während Rechtsprofessor Daniel Thym das Modell juristisch für möglich hält, befürchtet Rechtsprofessor Andreas Zimmermann, dass erhebliche Ressourcen aufgebracht werden müssten, um im Ausland ein faires und effizientes Rechtsschutzverfahren zu gewährleisten. 

Justiz

OLG München – Umsturzpläne/Reuß: Vor dem Oberlandesgericht München beginnt an diesem Dienstag der dritte Prozess gegen Mitglieder der verschwörerischen Vereinigung um Prinz Reuß. In München sind acht Personen angeklagt, darunter die Astrologin Ruth Hildegard Leiding und Thomas Tscherneschek, der sich selbst als "Seher" bezeichnete. Zusammen waren sie in den Umsturzplanungen für das Ressort "Transkommunikation" zuständig. Ihre wichtigste Aufgabe war, neue Mitglieder mit Hilfe von Astrologie und Esoterik auf ihre Zuverlässigkeit zu prüfen. Die SZ (Annette Ramelsberger/Benedikt Warmbrunn) berichtet über die Anklage. 

In einem separaten Artikel stellt die SZ (Annette Ramelsberger/Benedikt Warmbrunn) einige Verteidiger der Angeklagten vor, von denen mehrere mit der Corona-kritischen Kleinpartei "die Basis" verbunden sind, u.a. der Bielefelder Rechtsprofessor Martin Schwab und Anwalt Dirk Sattelmaier.

BGH zu Werkstattkosten und Corona: Nun berichtet auch LTO über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem April, wonach Versicherte die Rechnungen für Autoreparaturen nicht ungeprüft an die Versicherung weiterleiten dürfen, besonders wenn die Kosten offensichtlich überzogen sind. Im konkreten Fall hatte eine Werkstatt während der Corona-Pandemie 160 Euro für eine einfache Fahrzeugdesinfektion verlangt.

OLG Frankfurt/M. zu Befangenheit bei Versäumnisurteil: Ein Richter darf bei der Berufung über ein Versäumnisurteil, das er selbst erlassen hat, mitwirken. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Eine Befangenheit sei nicht zu befürchten, da das Versäumnisurteil nur eine Zwischenstufe und keine endgültige Entscheidung darstelle. beck-aktuell berichtet.

VGH Bayern zu Corona-Infektion als Dienstunfall: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Anfang Juni entschieden, dass es sich bei der Teilnahme an einem Lehrgang für Sportübungsleiter und dem Unterricht an einer Wirtschaftsschule um Tätigkeiten mit besonders hoher Infektionsgefahr handelt. Bei diesen Veranstaltungen erfolgte Corona-Infektionen seien somit als Dienstunfälle einzustufen. beck-aktuell berichtet. 

LG Osnabrück zu betrunkenem Arzt: Das Landgericht Osnabrück hat einen 56 Jahre alten Mediziner zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil dieser in stark betrunkenem Zustand einen Patienten am Blinddarm operiert hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann um seinen Zustand wusste, da er sich von seiner Frau habe zum Krankenhaus fahren lassen. Es handele sich unstreitig um eine gefährliche Körperverletzung. beck-aktuell berichtet.

LG Dresden zu gefälschten Corona-Attesten: Eine Ärztin aus Moritzburg bei Dresden wurde wegen der Ausstellung von über tausend falschen Corona-Attesten zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe sowie einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. Das Landgericht Dresden stellte fest, dass die Ärztin für die Atteste über 47.000 Euro eingenommen hatte und zudem verbotenerweise eine Waffe besaß. Während der Urteilsverkündung kam es zu tumultartigen Szenen, als Sympathisanten der Ärztin im Gerichtssaal protestierten und die Nationalhymne anstimmten. LTO berichtet.  

AG Göttingen zu Angriff auf Grünen-MdL: In Göttingen wurde ein Rentner wegen eines Angriffs auf die Grünen-Landtags-Abgeordnete Marie Kollenrott verurteilt. Der Mann hatte die Politikerin an einem Wahlkampfstand beschimpft und bedroht. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. spiegel.de berichtet. 

Rehabilitierter Richter: Das niedersächsische Justizministerium hat den 94-jährigen ehemaligen Richter Helmut Kramer rehabilitiert, gegen den 1978 ein Disziplinarverfahren eröffnet worden war. Kramer hatte damals Auszüge aus der in der NS-Zeit entstandenen rassistischen Dissertation des damaligen niedersächsischen Justizministers Hans Puvogel (CDU) an Kollegen verschickt, was letztlich zum Rücktritt Puvogels führte. Laut Disziplinarverfügung hatte Kramer seine "Achtungspflicht gegenüber einem Dienstvorgesetzten verletzt". Das Disziplinarverfahren wurde zwar eingestellt, doch erst jetzt wurde die Disziplinarverfügung zurückgenommen. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet. 

Recht in der Welt

Großbritannien – Klage gegen Apple: Wegen einer kostspieligen Scheidung möchte ein Brite Apple auf Schadensersatz verklagen. Der Mann hatte heimliche Nachrichten mit Prostituierten von seinem Smartphone gelöscht. Sie waren jedoch noch auf anderen Apple-Geräten, wie dem Familien-IMac, sichtbar. Die dadurch ausgelöste Scheidung kostete den Mann 5 Millionen Pfund, die er nun von Apple ersetzt bekommen möchte. In einer möglichen Sammelklage wird es laut LTO darum gehen, ob Apple darauf hinweisen muss, dass Daten nicht auf allen Geräten gelöscht werden.  

Indien – Arundhati Roy: Die indische Schriftstellerin und politische Aktivistin Arundhati Roy ist in ihrem Heimatland angeklagt. Sie hatte 2010 auf einer Konferenz an der Universität von Kaschmir eine Rede gehalten. Laut Anklage soll die Autorin die "Harmonie der Gesellschaft" und die "Einigkeit" des Landes gefährdet haben. Die FAZ (Martin Kämpchen) berichtet. 

Russland – Evan Gershkovich: Kommende Woche Mittwoch soll der Prozess gegen den amerikanischen Russland-Korrespondenten Evan Gershkovich in Jekaterinburg beginnen. Gershkovich wird von der Generalstaatsanwaltschaft vorgeworfen, im Auftrag der CIA Informationen über den Rüstungsbetrieb Uralwagonsawod gesammelt zu haben. Der Journalist und das Wall Street Journal weisen die Vorwürfe zurück. Die FAZ berichtet.

USA – zu Unrecht in Haft: Sandra Hemme wurde zu Unrecht des Mordes an Patricia Jeschke verurteilt und hat wohl 43 Jahre unschuldig im Gefängnis verbracht. Ein Berufungsgericht in Missouri hob den Schuldspruch gegen die 63-Jährige auf, nachdem Hinweise auf einen verstorbenen Polizeibeamten als Täter vorgelegt wurden. Es ist noch offen, ob sie aus der Haft entlassen wird oder die Staatsanwaltschaft sie erneut vor Gericht stellt. Die FAZ berichtet.  

Juristische Ausbildung

#iurserious: beck-aktuell (Janina Schäffer) berichtet über die Social-Media-Kampagne #iurserious, die sich kritisch gegenüber der Annahme der Justizministerkonferenz (JuMiKo) positioniert, dass bei der juristischen Ausbildung kein Reformbedarf bestehe. #iurserious fordert dagegen eine offene Debatte über eine Reform mit der Prämisse, dass die grundsätzliche Reformbedürftigkeit keiner Diskussion bedürfe. 

Sonstiges

Private Belange im IFG: Vivian Kube, Hannah Vos und Arne Semsrott kritisieren in der FragDenStaat-Kolumne bei LTO, dass die Herausgabe von Dokumenten nach den Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) häufig durch den Schutz privater Belange wie personenbezogener Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und geistigem Eigentum blockiert werde. Das dann einzuleitende Drittbeteiligungsverfahren führe oft zu Verzögerungen und schaffe Hindernisse für Antragsteller:innen. Um Transparenz sicherzustellen, fordern die Autor:innen, dass Behörden bereits beim Eingehen von Kooperationen mit Dritten Nutzungsrechte klären und mögliche Geheimnisse markieren lassen, damit die Zusammenarbeit nicht zu einer "Flucht in die Intransparenz" führe. 

Bahar Aslan: Nachdem sich die Dozentin Bahar Aslan erfolgreich gegen den Entzug ihres Lehrauftrags an der Polizeihochschule NRW gewehrt hat, wurde nun auch das parallele Disziplinarverfahren gegen sie eingestellt. Aslan hatte im Mai 2023 auf X (ehemals Twitter) gepostet, dass der "braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden" ihr Angst mache, was zur Suspension ihres Lehrauftrags führte. Sowohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch das Oberverwaltungsgericht Münster erklärten den Entzug des Lehrauftrags inzwischen für rechtswidrig. LTO berichtet. 

Likes im Arbeitsrecht: Rechtsprofessor Arnd Diringer setzt sich im Expertenforum Arbeitsrecht mit möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen von Likes in sozialen Netzwerken auseinander. Es sei unklar, ob das bloße Anklicken eines „Gefällt mir“-Buttons eine Pflichtverletzung darstellt, die arbeitsrechtliche Maßnahmen rechtfertigt. Einige Gerichte und Teile der Literatur werten Likes als Zustimmung zu fremden Inhalten, was jedoch die vielfältigen Nutzungsmotive von Likes ignoriert, die nicht nur Zustimmung signalisieren können. Entscheidungen des Bundesgerichts der Schweiz und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigten, dass Likes verschiedene Bedeutungen haben können und deren Erklärungswert oft diffus sei. Mit der Entscheidung von X, Likes nun privat zu machen, könnten arbeitsrechtliche Risiken durch Likes auf dieser Plattform künftig minimiert werden, so der Autor. 

Freiheit: Felix Schwarz (FAZ) bespricht das Buch "Die vulnerable Gesellschaft" der Rechtsprofessorin Frauke Rostalski. Diese argumentiert, dass der zunehmende Fokus auf Verletzlichkeit die individuelle Freiheit in der Gesellschaft verdrängt. Staatliche Gesetze zum Schutz von vulnerablen Gruppen führten zu einem Freiheitsverlust für alle, einschließlich derer, die geschützt werden sollen, weil auch deren Fähigkeit zur Entwicklung von Resilienz beschränkt werde. Der Autor findet, dass Rostalski ihre These teilweise selbst in Frage stellt, weil sie zugebe, dass für manche Menschen erst durch Gesetze ein Freiheitsraum entsteht.


Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lkh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.  

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Juni 2024: Alleingang einer Umweltministerin / Innenministerium skeptisch bei Asyl in Ruanda / Münchener Umsturz-Prozess beginnt . In: Legal Tribune Online, 18.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54791/ (abgerufen am: 17.07.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen