Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Mai 2024: IGH for­derte Stopp der Rafah-Offen­sive / BGH zu Kin­derporno-Forum / OVG Münster zu Wurst­pellen-Clips

27.05.2024

Der IGH forderte Israel zur Beendigung der Rafah-Offensive auf. Der BGH sah eine Bandenabrede auch bei der Teilnahme an einer anonymen Kinderporno-Tauschbörse. Zur Füllmenge bei Leberwurst gehört laut OVG Münster auch der Verschlussclip.

Thema des Tages

IGH – Gaza-Krieg/Rafah-Offensive: Der IGH hat am Freitag in einer Eil-Entscheidung von Israel ein sofortiges Ende der militärischen Offensive auf Rafah, die letzte weitgehend unzerstörte Stadt im Süden des Gazastreifens, gefordert - soweit dadurch Lebensbedingungen für die Palästinenser:innen geschaffen werden, die zu ihrer vollständigen oder teilweisen physischen Zerstörung führen würden. Die Anordnung erging auf Antrag Südafrikas mit 13 zu 2 Richterstimmen. Nach Beginn der Offensive am 7. Mai waren 800.000 der 1,2 Mio. Menschen, die in und um Rafah lebten, geflohen. Der IGH begründete seine Entscheidung mit UN-Angaben, wonach in der humanitären Zone, die Israel für aus Rafah fliehende Palästinenser:innen eingerichtet hat, die Lebensbedingungen nicht gesichert seien. Es ist bereits die dritte einstweilige Anordnung des IGH gegen Israel im Gaza-Krieg. Es berichten Sa-FAZ (Alexander Haneke/Christian Meier), Sa-SZ (Peter Münch), spiegel.de (Thore Schröder), RND (Christian Rath), beck-aktuell und LTO (Max Kolter).

Der Völkerrechtler Stefan Talmon erläutert im Interview mit spiegel.de (Francesco Collini), dass der IGH die Militäroffensive nur insoweit untersagte, soweit sie gegen die Völkermordkonvention verstoßen könnte. In der Praxis sei es aber schwierig, die Militäroffensive fortzusetzen und gleichzeitig die Versorgung der Menschen mit Wasser, Nahrungsmitteln und Medikamenten sicherzustellen.

Der Wortlaut der IGH-Anordnung sei nicht eindeutig, kritisiert die Rechtsdozentin Juliette McIntyre im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Der Gerichtshof habe hier zugunsten eines Konsenses im Gericht auf Klarheit verzichtet. Dass Israel bereits vorab angekündigt habe, den Richterspruch aus Den Haag nicht befolgen zu wollen, zeige die Grenzen der UN und ihrer "regelbasierten Ordnung", über die in Deutschland so viel geredet werde, kommentiert Nikolas Busse (Sa-FAZ). Deutschland habe sich jahrelang als einer der größten Fans dieses sogenannten regelbasierten internationalen Systems gezeigt, jetzt zeige sich, dass dies nur so lange gelte, wie damit keine außenpolitischen Kosten verbunden seien, schreibt Bernd Dörries (Sa-SZ) in seinem Kommentar. Wer es aber ernst meine mit den internationalen Gerichten, mit gleichen Rechten für alle, der müsse jetzt auch die Diskussion beginnen, was die Entscheidungen aus Den Haag für Deutschland bedeute. Der Gerichtshof zeigt sich zahn-, aber nicht unbedingt wirkungslos, kommentiert Alexander Haneke (Mo-FAZ). Der notleidenden Zivilbevölkerung in Gaza sei möglicherweise mehr geholfen, wenn Israel, das in seinem erbitterten Verteidigungskampf gegen die Hamas immer wieder das Maß verliere, an seine ureigenen Werte erinnert werde.

Rechtspolitik

Gewalt gegen Politiker:innen: Ex-Bundesverfassungsrichter Peter Müller kritisiert in seiner Sa-SZ-Kolumne die "erwartbare" Forderung nach Strafverschärfungen angesichts der jüngsten Übergriffe auf Politiker:innen. Wer Plakate zerstöre, Abgeordnetenbüros beschädige oder Personen beleidige, bedrohe, bespucke und körperlich attackiere, könne auf der Grundlage des geltenden Strafrechts vollumfänglich zur Verantwortung gezogen werden, neuer Straftatbestände bedürfe es dazu nicht, aber einer angemessenen Ausstattung der Justiz. Außerdem appelliert Müller an die politisch Verantwortlichen, "mit gutem Beispiel voranzugehen".

Asyl: Rechtsprofessor Daniel Thym hat ein "Migrationspolitisches Forum" veranstaltet, auf dem er für mehr "Dynamik" im Asylrecht plädierte, ohne konkrete eigene Vorschläge zu machen. Es berichtet die Sa-SZ ( Constanze von Bullion). 

Lieferketten und Menschenrechte: Am Freitag hat der EU-Ministerrat die Lieferkettenrichtlinie endgültig beschlossen. Das Europaparlament hatte bereits vor einem Monat zugestimmt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Staaten gut zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Die Sa-FAZ und LTO berichten.

Cannabis: Nachdem am 1. April das Cannabisgesetz in Kraft getreten ist, droht den Strafgerichten laut Welt (Vanessa Nischik) eine zusätzliche Verfahrenswelle. Denn auch wenn grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt ist, könnten sich Konsument:innen, die sich Cannabis auf dem Schwarzmarkt besorgt haben, wegen Geldwäsche strafbar machen. Wie der Umgang mit diesem rechtlichen Problem in der Praxis aussehen werde, bleibe abzuwarten, wird Rechtsprofessor Mohamad El-Ghazi zitiert, der dafür plädiert, Erwerber, die das Cannabis zum eigenen Konsum verwenden wollen, "aus dem Anwendungsbereich des Geldwäschetatbestandes herauszunehmen".

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Nach Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes drohten zahlreiche Gerichtsprozesse, schreibt die WamS (Sabine Menkens). Der Verein "Frauenheldinnen", der in der Neuregelung einen "Anschlag auf die Rechte biologischer Frauen" sieht, habe "Widerstand durch zivilen Ungehorsam und Klagen" angedroht. Er stoße sich vor allem an dem "Offenbarungsverbot", mit dem festgelegt werde, dass der abgelegte Name nach einer Änderung des Geschlechtseintrags nicht mehr verwendet werden dürfe. Kritik an diesem Passus übt auch Rechtsprofessor Arnd Diringer: Es sei absehbar, dass die Regelung von Transaktivist:innen genutzt werde, um Druck auf Feministinnen auszuüben und sie in zeit- und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu verwickeln.

75 Jahre GG – Ökologie: Es werde zunehmend kritisch hinterfragt, ob das Grundgesetz noch den passenden Rahmen für die ökologischen Herausforderungen bietet, mit denen die Wirtschaft konfrontiert sei, konstatiert die Sa-FAZ (Katja Gelinsky) in ihrer Zusammenfassung des Debattenstandes zu einer "Ökologisierung" der Verfassung. So schlägt beispielsweise der Münchener Staatsrechtslehrer Jens Kersten ein umfassendes und radikales Konzept für eine Transformation zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft vor, in dem er unter anderem für eine "Ökologiepflichtigkeit des Eigentums" plädiere.

Das Grundgesetz brauche kein ökologisches Update, meint Katja Gelinsky (Sa-FAZ) in einem separaten Kommentar. Es gebe genügend Vorgaben zum Schutz von Umwelt und Klima. Erforderlich sei Vollzug, keine Verfassungsdebatte.

75 Jahre GG – Minderheitenschutz: MdB Stefan Seidler (SSW) fordert im FAZ-Einspruch die Aufnahme des Schutzanspruches nationaler Minderheiten in das Grundgesetz. Für Angehörige der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland sei es historisch keineswegs selbstverständlich zu sagen, dass das Grundgesetz auch ihr Grundgesetz sei. Eine Grundgesetzänderung wäre ein wichtiges Signal.

75 Jahre GG – Ostdeutschland: Eine gesamtdeutsche Debatte zum Grundgesetz fordert Rechtsanwalt Tobias Roß auf LTO. Das Verfassungsjubiläum sei vor allem ein westdeutscher Erinnerungstag – und damit eine vertane Chance.

75 Jahre GG: Zu mehreren Aspekten der Verfassung äußert sich Ex-Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos). So spricht er sich u.a. gegen eine Volksabstimmung aus, wie sie vom Thüringer Ministerpräsident Ramelow vorgeschlagen wurde, und warnt davor, "ständig an die Verfassung Hand anzulegen". Das mache die Verfassung regelmäßig – bis auf wenige Ausnahmen – nicht besser.

Presse: Nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern auch die Presse müsse geschützt werden, meint Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de). Er plädiert daher für eine Stärkung der Informationsrechte der Presse. Man müsse sich über einige Gepflogenheiten Gedanken machen, die Misstrauen begünstigten – etwa die Praxis vertraulicher und selektiver Informationsvermittlung durch Behörden.

Justiz

BGH zu Kinderpornografie-Tauschbörse: Wer anonym in einer Online-Tauschbörse kinderpornografische Darstellungen veröffentlicht, handelt bandenmäßig – auch wenn die Forumsmitglieder einander gar nicht persönlich kennen, hat der BGH laut beck-aktuell Mitte Mai entschieden. Die strafschärfende Wirkung des § 184b Abs. 2 Var. 2 StGB liege gerade in der abstrakten Gefährlichkeit der Bandenabrede und der Organisationsgefahr begründet. Diese Gefahr sei auch dann bei einem Internet-Forum gegeben, wenn die Mitglieder einander nicht kennen.

OVG NRW zu Füllmenge bei abgepackter Wurst: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat laut beck-aktuell und LTO entschieden, dass zur angegebenen Füllmenge fertigverpackter Leberwurst auch die nicht essbare Wursthülle und die Verschlussclips gehören. Maßgeblich sei die EWG-Fertigverpackungs-Richtlinie von 1976. Geklagt hatte eine Firma, die Wurstwaren herstellt und deren Mengenangaben durch die Kontrolle der Eichbehörde bemängelt wurden. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass zur Nettofüllmenge nur das zählt, was von Menschen auch verzehrt werden kann. Das OVG ließ wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zu.

BVerfG zu politischen Beamt:innen: Rechtsprofessor Armin Steinbach analysiert im Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu politischen Beamt:innen und die – aus seiner Sicht ins Leere gehenden – kritischen Reaktionen darauf. Die Entscheidung gehe den überfälligen Schritt, "einer Politik durch Köpfe im gesetzesvollziehenden Teil der Exekutive die Grenzen aufzuzeigen". Er appelliert insbesondere an den Thüringer Gesetzgeber, "die restriktive Lesart des politischen Beamten umzusetzen, zumindest für die Ebene des Polizeipräsidenten und des Präsidenten des Verfassungsschutzes".

BAG – Massenentlassung: Das Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen wirksam sind, wenn die Massenentlassungen zwar wie gefordert der Arbeitsagentur angezeigt wurden, die dabei übersandten Informationen aber unvollständig waren und von der Arbeitsagentur nicht beanstandet wurden. beck-aktuell berichtet.

OLG Frankfurt/M. – Umsturzpläne/Reuß: Die FAS (Elena Zompi) fasst zusammen, worum es in den drei Verfahren gegen die Verschwörer-Gruppe um Prinz Reuß geht, dessen zweites in der vergangenen Woche vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. begonnen hat. Erläutert werden auch die Ideologien der Reichsbürger:innen, die mutmaßlich auch Motivation für die Verschwörer:innen waren.

VG Düsseldorf zu Klimaprotest/Hausverbot: Im Februar 2023 hatte ein Klimaaktivist ein Bild im Düsseldorfer Landtag mit Kartoffelbrei beschmiert. Dass das daraufhin erfolgte Hausverbot rechtmäßig war, hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Das zeitlich befristete Hausverbot sei keine Strafe, sondern eine zulässige Präventionsmaßnahme, um künftige Störungen des Dienstbetriebs zu verhindern, so das Gericht laut LTO.

ArbG Berlin zu Kündigung wegen Israel-Kritik: Das Arbeitsgericht Berlin hatte über die Kündigung eines Auszubildenden während der Probezeit im Springer-Verlag zu entscheiden. Der Lehrling hatte sich nach dem 7. Oktober 2023 mehrfach gegen die Solidarisierung des Verlags mit Israel ausgesprochen. Anders als der Kläger sah das Gericht in der ausgesprochenen Kündigung aber keine "Maßregelung". Vielmehr liege in der Kündigung eine berechtigte Wahrnehmung der unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers. LTO berichtet.

AG Berlin-Tiergarten – öffentliche Zustellung: Wie die öffentliche Zustellung im Berliner Amtsgericht Tiergarten funktioniert, erläutert Ronen Steinke in seiner Sa-SZ-Kolumne "Vor Gericht". Im Erdgeschoss hingen an einer unverputzten Wand lauter klein beschriebene DIN-A4-Zettel, mittels derer Menschen unbekannten Aufenthalts über Entscheidungen des Gerichts informiert werden sollen.

Recht in der Welt

IStGH – Krieg in Gaza/Haftbefehle: Die Annahme, man dürfe gegen einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher nicht ermitteln oder ihn nicht verhaften, weil eine andere Person ebenfalls oder als Erster ein Kriegsverbrechen begangen hat, sei schlechterdings abwegig, schreibt Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf spiegel.de zu den Vorwürfen einer "unzutreffenden Gleichsetzung" durch die gleichzeitige Beantragung der IStGH-Haftbefehle gegen Hamas-Führer und den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu. Der Völkerrechtler Matthias Herdegen meint in der Welt, dass "das gleichzeitige Vorgehen des Anklägers gegen Dirigenten des Terrors und die Führung Israels" den kalkulierten Anschein von Ausgewogenheit indiziere und so "schon jetzt der Antrag des Chefanklägers als Propaganda-Triumph der Hamas" erscheine. Dies drohe der Autorität des Gerichtshofes Schaden zuzufügen. Silke Mertins (Sa-taz) sieht bereits, dass die Welt mittlerweile nur noch Israel an den Pranger stelle. Die radikalislamische Hamas könne sich darüber freuen, dass der barbarischste Massenmord in der Geschichte Israels innerhalb nur weniger Monate dazu geführt habe, dass die Welt auf ihre Propaganda hereinfällt. Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) sieht keine Gleichsetzung, befürchtet aber ein Dilemma für Deutschland – Israel brauche Solidarität und der IStGH brauche Unterstützung. Das eine könnte auf Kosten des anderen gehen.

ISGH – Klimaschutz/Inselstaaten: Rechtsprofessorin Nele Matz-Lück erläutert im Interview mit spiegel.de (Fiona Ehlers) das Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs von voriger Woche, wonach die Meereserwärmung und die Versauerung der Ozeane eine "Verschmutzung" der Meere im Sinne des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982 darstelle. Das Gutachten des Gerichtshofs sei ein Sieg für die kleinen Inselnationen im Pazifik und in der Karibik. Der vielleicht wichtigste Punkt sei die verpflichtende Streitbeilegung, danach könnten zukünftig einzelne Staaten vor den Gerichtshof gebracht werden, wenn sie den strikten Sorgfaltspflichten zum Meeresumweltschutz nicht gerecht werden.

USA – Richter Samuel Alito: Über eine provokative Kiefern-Flagge, die im Garten des US-Supreme-Court-Richters Samuel Alito gesehen wurde, berichtet nun auch spiegel.de (Alexander Sarovic). 

Juristische Ausbildung

Misserfolg im Examen: In LTO-Karriere widmet sich Rechtsprofessor Jörn Griebel jenen 9309 Kandidat:innen, die zwischen 2013 und 2022 endgültig in den juristischen Examina gescheitert sind. Er fragt, wie viele Durchgefallene "wir uns noch leisten" wollen und betont dabei, dass hinter jedem Nichtbestehen ein persönliches Schicksal stehe.

Sonstiges

Sylt-Video: Im Interview mit LTO erläutert Rechtsprofessor Matthias Jahn mögliche Straftatbestände, die in einem auf Sylt aufgenommenes Video, über das in den vergangenen Tages diskutiert wurde, erfüllt sein könnten. Manche Oberlandesgerichte sehen in der Parole "Ausländer raus" den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 2010 verneint.

Beamtenrecht/Remonstration: Die Grenze zwischen der beamtenrechtlichen Pflicht, Weisungen zu folgen und dem Recht bzw. der Pflicht rechtswidrigen Weisungen die Erfüllung zu verweigern, erläutert Rechtsprofessor Andreas Nitschke im Verfassungsblog. Er warnt Beamt:innen davor, "den Kopf in den Sand zu stecken" und erinnert dabei an die Radikalen-Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1975, in der es heißt, "dass der freiheitliche demokratische Rechtsstaat gerade in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen darauf angewiesen sei, dass die Beamtenschaft Partei für ihn ergreift".

75 Jahre GG – Demokratiebildung: Den Verein "Verfassung verstehen", der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Schülerinnen und Schülern die Verfassung näher zu bringen, stellt LTO (Maryam Kamil Abdulsalam) im Interview mit dem Gründer Mattis Leson vor.

Europa: Rechtsprofessor Frank Schorkopf zeichnet in einem Gastbeitrag für die Mo-FAZ nach, inwieweit Vorstellungen vom christlich geprägten Abendland die Idee von der europäischen Einigung geprägt haben und weiterhin prägen.

Arbeit bei EU-Institutionen: Auf LTO-Karriere erläutert die Jurastudentin Michelle Sieburg Karrieremöglickeiten für Jurist:innen bei EU-Instituionen. Als Arbeitgeber kämen dabei sämtliche Institutionen in Betracht: die Kommission, das Parlament, der Europäische Rat, der Rat der EU und natürlich der Europäische Gerichtshof.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Mai 2024: IGH forderte Stopp der Rafah-Offensive / BGH zu Kinderporno-Forum / OVG Münster zu Wurstpellen-Clips . In: Legal Tribune Online, 27.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54625/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

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