LG Erfurt verurteilte Familienrichter wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Bewährungstrafe. Bundeskabinett beschloss Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz. Außerdem brachte das Kabinett die Novellierung des Einbürgerungsrechts auf den Weg.
Thema des Tages
LG Erfurt zu Weimarer Familienrichter: Das Landgericht Erfurt verurteilte den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, der 2021 in einem Kindeswohlverfahren Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen für beendet erklärte, wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Entscheidend war nicht die fehlende Zuständigkeit eines Familienrichters zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von staatlichen Coronamaßnahmen, sondern die Tatsache, dass Dettmar "voreingenommen und parteiisch" war; er habe "ein Urteil gefällt, das er von vorneherein so beabsichtigt" hatte. Der Familienrichter hatte unter anderem gezielt Eltern angesprochen, deren Nachnamen in seinen Zuständigkeitsbereich fielen, und fertigte Schreiben der Eltern an das Amtsgericht Weimar vor. Sein Verteidiger Gerhard Strate kündigte eine Revision beim Bundesgerichtshof an. Es berichten LTO (Tanja Podolski), beck-aktuell und bild.de (Jan Schumann).
Rechtspolitik
Geschlechtliche Selbstbestimmung: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beschlossen. Es soll das Transsexuellengesetz von 1981, das in weiten Teilen vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde, ersetzen. Künftig soll für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens nur noch eine Erklärung der Betroffenen beim Standesamt notwendig sein. Es berichten FAZ (Matthias Wyssuwa), taz (Nicole Opitz), Welt (Sabine Menkens), LTO (Max Kolter), zeit.de und bild.de (Zara Riffler/Luisa Volkhausen). spiegel.de (Sven Scharf) und zeit.de (David Rech) stellen zudem den Entwurf im Frage-Antwort-Format vor. Gegenüber zeit.de (Katharina Schuler) sieht die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman in Teilen des SBGG-Entwurfs "Verschlechterungen". Dies betreffe unter anderem die Datenübermittlungspflicht über Änderungen an Sicherheitsbehörden und die dreimonatige Anmeldefrist für Geschlechtseintragsänderungen.
Daniel Deckers (FAZ) erinnert daran, dass "nur wenige Gesetze" so oft wegen verfassungswidriger Bestimmungen beanstandet wurden wie das nun hinfällige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981. Die beschlossenen Neuregelungen seien daher "keiner Laune des Augenblicks entsprungen". Das nun anstehende parlamentarische Verfahren sollte dazu genutzt werden, auch jenen Gehör zu verschaffen, "die es aus guten Gründen immer noch wagen, gegen die mittlerweile reißende Autonomie-Strömung zu schwimmen." Deniz Yücel (Welt) gibt zu bedenken, dass die nun bevorstehende Neuregelung im Gegensatz zu früheren großen sexualpolitischen Reformen nicht lediglich einen gesellschaftspolitischen Wandel nachvollziehe, sondern in kulturkämpferischer Pose versuche, "gesellschaftlichen Entwicklungen und Aushandlungsprozessen vorzugreifen." Berücksichtigungswürdige Bedenken würden auch von "etlichen Feministinnen und schwul-lesbischen Aktivisten alter Schule" geäußert. Indem "Transaktivisten" hieraus einen "Kulturkampf" machten, gefährdeten sie die Schaffung eines größtmöglichen Konsens. Hingegen begrüßt Max Kolter (LTO) den SBGG-Entwurf in einem separaten Kommentar als "überfällig" und wertet die Äußerungen Alice Schwarzers und anderer SBGG-Gegner:innen als Aussagen "ohne empirische Belege". "Ängste und Befürchtungen des Missbrauches" seien in Ländern, die bereits ein vergleichbares Selbstbestimmungsgesetz haben, nicht eingetreten.
Einbürgerung: Das Bundeskabinett einigte sich außerdem auf den Entwurf einer Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts. Demnach sollen unter anderem der für die Einbürgerung erforderliche Mindestaufenthalt in Deutschland verkürzt und Mehrfachstaatsangehörigkeiten grundsätzlich möglich gemacht werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wirbt dafür, Deutschland als Einwanderungsland attraktiver zu machen, um die deutsche Wirtschaft im "Wettbewerb um die besten Köpfe" zu stärken. FAZ (Helene Bubrowski), Welt (Marcel Leubecher), LTO, spiegel.de und zeit.de berichten.
Berthold Kohler (FAZ) thematisiert im Leitartikel die weiterhin bestehende Möglichkeit des Besitzes zweier Pässe. "Türken in Deutschland" hätten "bisher immer mit großer Mehrheit Erdogan ihre Stimme gegeben". Nun hofften die "Ampelparteien" auf Wahlentscheidungen zu ihren Gunsten, könnten sich hierbei aber irren. Dass neue Deutsche nun bald wählen dürften, begrüßt dagegen Markus Balser (SZ) in seinem Kommentar. Wenn eine wachsende Zahl von Menschen, die "schlicht hier zu Hause sind", nicht wählen dürften und also demokratisch nicht repräsentiert würden, erwachse ein "Legitimationsproblem."
Namen: Ebenfalls per Kabinettsbeschluss ist der Entwurf einer Reform des Ehe- und Geburtsnamensrechts gebilligt worden. So sollen etwa Eheleute mehr Optionen bei der Wahl ihres Nachnamens erhalten, schreiben SZ, spiegel.de und beck-aktuell. Nach Mitteilung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sei die Reform der "stimmige Auftakt für unsere Modernisierung des Familienrechts" und notwendig wegen "überholten Rollenvorstellungen, unlogischen Regeln, bürokratischen Verfahren."
Digitale Verfassungsbeschwerde: Ein weiterer Kabinettsbeschluss der Bundesregierung sieht vor, dass der elektronische Rechtsverkehr künftig auch beim Bundesverfassungsgericht eingeführt werden soll. Verpflichtend wird die digitale Einreichung der Verfassungsbeschwerde aber lediglich für Anwält:innen, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, so beck-aktuell.
BND-Gesetz: Das Kanzleramt hat einen Entwurf zur Reform des BND-Gesetzes an Fachverbände mit der Bitte zur Stellungnahme innerhalb von 24 Stunden verschickt, berichten SZ (Christoph Koopmann) und netzpolitik.org (Markus Reuter). Die NGO "Reporter ohne Grenzen" kritisiert dieses Vorgehen, das eine sorgfältige Kommentierung des Entwurfs unterbinde. Anlass der geplanten Reform ist eine Rüge des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, dass die Regeln für die Weitergabe geheimdienstlicher Daten an Polizei und andere Behörden zu unkonkret sind. Daneben sieht der Entwurf aber auch eine erhöhte Eigensicherung des Dienstes vor: diese solle z.B. durch die Einführung verdachtsunabhängiger Taschen-, Personen- und Fahrzeugkontrollen erreicht werden.
Automatische Gesichtserkennung: Wie das sächsische Innenministerium mitteilte, wird es eine polizeirechtliche Norm, die seit 2019 die automatische Gesichtserkennung in der Grenzregion zu Polen und Tschechien ermöglicht, zum Ende diesen Jahres auslaufen lassen. Eine Prüfung habe ergeben, dass der betreffende Paragraf unverhältnismäßig sei, weil der Aufwand nicht äquivalent zu den Ermittlungsergebnissen war. Zudem habe es datenschutzrechtliche Probleme gegeben. LTO berichtet.
Justiz
BVerfG zu Wahlfeststellung: Über den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts im Fall eines wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetzes verurteilten Apothekers berichtet nun auch die FAZ (Hinnerk Feldwisch-Drentrup).
BGH zu Altersgrenze für Notare: Die Altersgrenze von 70 Jahren für Notare ist nicht altersdiskriminierend, denn sie ist durch das legitime Ziel gerechtfertigt, jüngeren Jurist:innen den Einstieg in den Notarsberuf zu erleichtern. Dies entschied der BGH laut beck-aktuell. Der vom Kläger behauptete Nachwuchsmangel bestehe nicht, es gebe vielmehr einen Bewerberüberhang.
LG München II zu Ex-Audi-Chef Stadler: In einem Gastbeitrag für den Staat und Recht-Teil der FAZ verteidigt Rechtsprofessorin Elisa Hoven das milde Urteil des Landgerichts München II für Rupert Stadler gegen den Vorwurf der "Klassenjustiz". In einem zuvörderst auf Wahrheitsfindung beruhenden Strafprozess würden für Angeklagte sprechende Umstände auch unabhängig vom Engagement der jeweiligen Verteidigung berücksichtigt. Dass es gerade bei Wirtschaftsstrafsachen häufiger zu verfahrensbeendenden Absprachen komme, beruhe auf den dort üblichen Beweisproblemen.
LG Mainz zu Corona-Impfschäden: Das Landgericht Mainz hat die Begründung seiner am vergangenen Montag verkündeten Entscheidung, einer Zahnärztin Schadensersatz wegen Gesundheitsschäden infolge einer Corona-Schutzimpfung zu verweigern, veröffentlicht. Eine Haftung scheide aus, weil für die "Gesamtheit der potentiellen Anwender" die Vorteile des Astra-Zeneca-Produkts überwogen, so das Gericht laut FAZ (Katja Gelinsky). Auch sei das Gericht nicht davon überzeugt, dass die Klägerin beim Wissen über die Möglichkeit des von ihr tatsächlich erlittenen Schadens durch die Impfung auf diese verzichtet hätte.
LG Hechingen – gelöschter LinkedIn-Post: Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) beantragt der SPD-Politiker Robin Mesarosch vor dem Landgericht Hechingen einstweiligen Rechtsschutz gegen die Löschung seines LinkedIn-Posts. Mesarosch, der sich in dem Post gegen die AfD positionierte, sieht sich durch die seiner Auffassung nach willkürliche Löschung durch LinkedIn in seiner Meinungsfreiheit verletzt, so netzpolitik.org (Thomas Rudl).
LG Osnabrück – Sportschütze erschießt Jugendlichen: Wegen Mordes ist ein Rentner am Landgericht Osnabrück angeklagt. Der mittlerweile 82-Jährige soll im vergangenen Februar in Bramsche mehrmals und zuerst im Hausflur des gemeinsam bewohnten Hauses mit seiner legalen Sportwaffe auf einen 16-Jährigen geschossen haben. Über den Zeitraum eines Monats vor der Tat solle der Angeklagte immer wieder Anzeigen wegen Ruhestörungen durch den Jugendlichen erstattet haben. Vom Prozessauftakt berichten SZ (Jana Stegemann) und bild.de (Markus Brekenkamp).
ArbG Berlin - Julian Reichelt: Nun berichtet auch taz.de (Christian Rath) über den Vergleich zwischen Springer-Verlag und Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichert. Das Ermittlungsverfahren gegen Reichelt wegen Betrugs werde durch den Vergleich nicht beendet.
StA München I – Alfons Schuhbeck: Der Promi-Koch Alfons Schuhbeck hat am gestrigen Mittwoch seine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten angetreten, so LTO (Stefan Schmidbauer), spiegel.de, zeit.de und bild.de (Tanja May/Dirk Steinbach). Schuhbeck wird die wegen Steuerhinterziehung verhängte Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech verbüßen, derselben Haftanstalt, in der auch Uli Hoeneß saß.
Zivilverfahren: Nun beschäftigt sich auch beck-aktuell (Joachim Jahn) mit dem Rückgang der zivilrechtlichen Verfahren an Amts- und Landgerichten.
Recht in der Welt
Ukraine – Kriegsverbrechen: Die Zeit (Heinrich Wefing) portraitiert und begleitet den deutschen Staatsanwalt Klaus Hoffmann, der bei der Atrocity Crimes Advisory Group (ACA) arbeitet und zuvor bei den völkerstrafrechtlichen Jugoslawien-Verfahren tätig war. Die ACA, eine gemeinsame Initiative der EU, der USA und Großbritanniens, soll helfen, die Infrastruktur für die Verfolgung von in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen zu schaffen.
USA – Grenzbarrieren: Das US-Justizministerium hat Klage gegen eine Anordnung des texanischen Gouverneurs Greg Abbott zur Einrichtung von Grenzbarrieren erhoben. Abbott hatte angeordnet, auf einem 300 Meter langen Abschnitt des Grenzflusses Rio Grande stahlbewehrte Bojen und Netze unterhalb der Wasseroberfläche zu verlegen, um Grenzübertritte aus Mexiko verhindern. Die Anordnung verletze die Bundeszuständigkeit für Wasserwege, fasst die taz (Bernd Pickert) die Argumentation des Ministeriums zusammen.
USA – Trump/Wahlbeeinflussung in Georgia: Im Strafverfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump und 17 weitere Mitangeklagte wegen Beeinflussung der Präsidentschaftswahl hat sich nun Trumps mitangeklagter ehemaliger Anwalt Rudy Giuliani den Behörden gestellt, wie spiegel.de und zeit.de schreiben. Trump selbst wird sich Donnerstag stellen.
USA – Johnny Depp und Amber Heard: Nina Rehfeld (FAZ) kritisiert die Netflix-Dokumentation "Heard vs. Depp" von Emma Cooper über die gerichtliche Auseinandersetzung des vormaligen Schauspielerehepaars. Das Stück konzentriere sich darauf, "noch einmal die peinlichsten Momente aus dem Gerichtssaal" vorzuführen. "Die eigentliche Frage", wie "in einem schmutzigen Prozess zweier Hollywood-Superstars mit Kameras im Gerichtssaal und einer online aufgepeitschten Öffentlichkeit" Wahrheit zu finden sein solle, bleibe unbeantwortet.
Sonstiges
Asylgrundrecht: Der Historiker Heinrich August Winkler beschreibt für den Staat und Recht-Teil der FAZ die Entstehungsgeschichte des jetzigen Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz. Dessen "schlanke" Version, nach der politisch Verfolgte Asylrecht genießen und zwar ohne jede Einschränkung durch einen – ursprünglich angedachten – Bezug auf das Völkerrecht, habe erst ab den 1980er Jahren zu einer "Magnetwirkung" und innenpolitischen Auseinandersetzungen geführt, die in der weitgehenden Entwertung durch den sogenannten Asylkompromiss von 1993 mündeten.
Verschlüsselungspflicht bei Mandantenmails: beck-aktuell (Miriam Montag) liegt ein Schreiben der Bremer Rechtsanwaltskammer zu Vermittlungsbemühungen gegenüber der Landesdatenschutzbeauftragten bezüglich der Verschlüsselungspflicht für den Mailverkehr mit Mandant:innen vor. Während die Datenschutzbehörden generell eine end-to-end-Verschlüsselung (E2EE) fordern, halten die Bremer Anwält:innen diese pauschale Verschlüsselungspflicht für eine "übergriffige Bevormundung". In Hinblick auf die Kommunikation durch das besondere elektronische Anwaltspostfach hatte der Bundesgerichtshof 2021 geurteilt, dass eine E2EE-Verschlüsselung nicht notwendig ist.
Olympia-Attentat: Die SZ (Roman Deininger/Uwe Ritzer) berichtet, dass in der Frage der Entschädigung des einzigen deutschen Opfers des Münchner Olympia-Attentats nun offenbar eine Einigung erzielt wurde. Der Freistaat Bayern als Dienstherr des bei der missglückten Befreiungsaktion getöteten Polizisten Anton Fliegerbauer hatte bislang befürchtet, über die gesetzlichen Regelungen zur Unterstützung Hinterbliebener hinaus einen Präzedenzfall zu schaffen. Nun haben sich Bund, Freistaat und die Stadt München auf die Einrichtung einer sozialen Stiftung mit dem Namen des Getöteten geeinigt. Das zu gleichen Teilen zu tragende Stiftungskapital solle sich der Höhe nach an jenen 28 Millionen Euro orientieren, mit denen die Hinterbliebenen der elf israelischen Opfer des Attentats im vergangenen Jahr entschädigt wurden.
Das Letzte zum Schluss
"Veroarschter" Kioskräuber: Die viral gegangene Videoaufnahme eines Überfalls in Graz half nun sogar bei der Ermittlung des österreichischen Räubers, so spiegel.de. Eine Kioskmitarbeiterin hatte auf einen Mann, der mit einer Spielzeugpistole bewaffnet verlangte, das Geld aus der Kasse herzugeben, ganz gelassen reagiert. Zusammen mit ihrem Vorgesetzten machte sie dem Räuber weis, dass die Kasse ab 18 Uhr nicht mehr zu öffnen sei – der Räuber hätte früher kommen müssen. Dieser verließ den Kiosk zunächst wieder, bevor er nochmal zurückkehrte und fragte: "Ihr veroarschts mi ned, oda?". Die Aufnahmen der Überwachungskamera führten zu einem anonymen Hinweis auf den inzwischen geständigen Täter.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 24. August 2023: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52550 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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