Was ist der Maßstab für die Prüfung der israelischen Justizreform? dm darf Hausmarken nicht mehr als "klimaneutral" bewerben. Was sind die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen für den Export und Einsatz von Streumunition?
Thema des Tages
Israel – Justizreform: Israels Oberstes Gericht wird ab September über Klagen gegen das am Montag in der Knesset beschlossene Gesetz verhandeln, das die Überprüfungskompetenz des Obersten Gerichts einschränkt. Das Gesetz ist der erste Teil der höchst umstrittenen israelischen Justizreform. Dem bereits in Kraft getretenen Gesetz zufolge ist es dem Obersten Gericht nicht mehr möglich, Regierungsentscheidungen auf ihre Angemessenheit, insbesondere auf die Berücksichtigung von Gemeinwohl-Belangen, zu überprüfen. Das potenzielle Novum eines solchen Verfahrens liegt darin, dass es sich bei dem jüngst verabschiedeten Gesetz um ein sogenanntes Basic Law (Grundgesetz) handelt. Israel verfügt anstelle einer geschriebenen Verfassung über 14 "Basic Laws". Daher wird nun diskutiert, ob das Oberste Gericht die Rechtmäßigkeit des nun erlassenen Basic Law am Maßstab der anderen Basic Laws oder allgemeiner "Core Values" (Kern-Werte) prüfen kann. Diese Frage ähnelt der in Deutschland wegen Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz möglichen Figur des verfassungswidrigen Verfassungsrechts. Bislang hat das Oberste Gericht zwar noch nie ein Basic Law beanstandet, jedoch hat es vor einigen Jahren auf die Möglichkeit hingewiesen, zur Verteidigung der Demokratie auch ein Basic Law aufheben zu können. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), RND (Christian Rath) und spiegel.de.
Alexander Haneke (FAZ) zufolge hat das Oberste Gericht die eigene Zuständigkeit in den letzten Jahrzehnten immer weiter ausgedehnt, sodass "Problemen der politische Raum entzogen wurde". Europa sollte daraus die Lehre ziehen, dass die Gerichte "Handlungsraum der Politik nur so weit einengen, wie es unbedingt notwendig ist." Der Rechtsanwalt und Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung (DIJV) Elmar Esser weist auf LTO darauf hin, dass das Oberste Gericht in der Vergangenheit nur in wenigen Fällen aufgrund der Unangemessenheit interveniert hatte. Zwar werde durch die Justizreform "die Kompetenz des Supreme Court als Verfassungsgericht erheblich beschnitten", allerdings bleibe dem Obersten Gericht weiterhin die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit von Regierungsentscheidungen zu überprüfen. Die israelische Rechtsprofessorin Rivka Weill erläutert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) den Hintergrund der Angemessenheitsprüfung, die in der Vergangenheit vor allem bei der Ernennung von Minister:innen eine Rolle spielte und ein wichtige Element in der Gewaltenteilung darstellte.
Rechtspolitik
Asyl: Im Gespräch mit der Zeit (Jochen Bittner/Stefan Schirmer) diskutieren Torsten Frei (CDU) und der Migrationsforscher Gerald Knaus über die von Frei vorgeschlagene Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl. Frei spricht sich für einen "effektiven und robusten Außengrenzschutz" aus, während Knaus meint, dass "lebensgefährliche Migration durch legale Mobilität ersetzt" werden sollte.
Justiz
LG Karlsruhe zu Greenwashing/dm: Die Drogeriemarktkette dm darf künftig die Bezeichnungen "klimaneutral" und "umweltneutral" nicht mehr zur Bewerbung einiger hauseigener Produkte verwenden, so das Landgericht Karlsruhe, das damit einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgab. Die DUH bemängelte fehlende Transparenz bezüglich der Gründe, weshalb die Produkte klima- oder umweltneutral sein sollten, sodass bei den Käufer:innen unrichtige Vorstellungen erweckt werden. Dies verstößt gegen Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Es berichten LTO (Max Kolter), spiegel.de und bild.de.
BGH zu Schlüsselklausel/Versicherung: Die "erweiterte Schlüsselklausel" eines Versicherungsvertrags, nach der ein Versicherungsfall bei einem Einbruchdiebstahl nur dann eintritt, wenn den berechtigten Schlüsselbesitzer:innen kein Fahrlässigkeitsvorwurf dafür gemacht werden kann, dass die Täter:innen den Schlüssel zum Betreten des Gebäudes durch Diebstahl erlangten, unterliegt nicht der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle. Bei einer solchen Klausel handelt es sich laut Bundesgerichtshof nämlich um eine primäre Leistungsbeschreibung im Sinne des § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, die mangels gesetzlichem Kontrollmaßstab nicht der AGB-Inhaltskontrolle zugänglich ist, sondern nur nach dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu kontrollieren ist. Davon abzugrenzen sind Klauseln, die die Hauptleistungspflicht beschränken und daher vollumfänglich AGB-rechtlich überprüfbar sind. LTO (Leonie Ott) und spiegel.de berichten.
BGH zu Scheinselbstständigkeit bei Rechtsanwält:innen: Rechtsanwalt Hermann Plagemann stellt auf beck-aktuell ein im März 2023 ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung der Scheinselbstständigkeit von der freien Mitarbeit in Kanzleien vor. Maßgeblich zur Feststellung der Weisungsgebundenheit ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung, zu deren Beurteilung auch Faktoren wie die Art der vereinbarten Vergütung und das zu tragende unternehmerische Risiko Beachtung finden können.
OLG Hamburg zu Julian Reichelt: Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte nun die vorinstanzliche Entscheidung, die Julian Reichelts Antrag auf einstweilige Verfügung zurückwies. Der ehemalige Bild-Chef Reichelt wollte erwirken, dass dem Verleger der Berliner Zeitung, Holger Friedrich, untersagt wird zu äußern, dass Friedrich "Vorstandskommunikation" des Springer-Konzerns verbreitet, wie die FAZ (Michael Hanfeld) schreibt.
VG Koblenz zu Flensburger Punktesystem: Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass es für den Entzug der Fahrerlaubnis wegen Überschreitung der Höchstpunktzahl des in § 4 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz geregelten Punkte- und Maßnahmensystems unerheblich ist, ob zuvor eine schriftliche Ermahnung oder Verwarnung stattfand, und lehnte damit den Eilantrag eines Berufskraftfahrers ab. In seiner Begründung stützt sich das VG Koblenz auf den Wortlaut des § 4 Abs. 5 StVG, wonach Zuwiderhandlungen bei der Berechnung des Punktestandes unabhängig davon berücksichtig werden, ob nach deren Begehung bereits Maßnahmen ergriffen wurden. Daher kommt es dem VG Koblenz zufolge nicht darauf an, ob den Fahrer:innen die Möglichkeit zur Verhaltensbesserung effektiv eröffnet wurde, so LTO.
VG Trier zu Entlassung von Lehrerin: Nun berichtet auch spiegel.de über das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier, das eine gegen die Coronapolitik und Migrant:innen hetzende Lehrerin aus dem Dienst entfernte, weil sie "in eklatanter Weise" gegen das politische Mäßigungsgebot verstieß und den Schulfrieden störte.
LG Hamburg zu Till Lindemann/Spiegel: Rechtsanwalt Johannes Eisenberg kritisiert in der taz den Beschluss des Landgerichts Hamburg, mit dem es dem Spiegel untersagt, die Vermutungen von Zeuginnen wiederzugeben, dass ihnen Drogen verabreicht wurden, um sie sexuell gefügig zu machen. Dies sei ein "Skandal" und "beschneide die Pressefreiheit". Faktisch verbietet das LG Hamburg so die Berichterstattung in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht – obwohl die in Art. 5 GG verankerte Pressefreiheit grundsätzlich auch die Verdachtsberichterstattung erlaubt, sofern der journalistische Sorgfaltsmaßstab gewahrt wird.
LG Frankfurt/M. – Cum-Ex/Ulf Johannemann: Wie die FAZ (Marcus Jung) weiß, beginnt ab dem 7. September ein Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt/M. gegen den ehemaligen Freshfields-Partner Ulf Johannemann und zwei ehemalige Manager der MapleBank wegen schwerer Steuerhinterziehung. Dem Fiskus ist durch Cum-Ex-Geschäfte der MapleBank, zu denen Johannemann durch seine Beratung und Gutachten Beihilfe geleistet haben soll, ein Schaden in Höhe von 374 Millionen Euro entstanden.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Die SZ (Stephan Radomsky) gibt die Aussagen der ehemaligen Wirecard-Chefjuristin und Compliance-Beauftragten Andrea Görres wieder, die im Strafprozess vor dem Landgericht München I den Ex-Wirecard-Chef Markus Braun belastet. Görres zufolge habe Braun geäußert, "dass man Compliance nicht brauche, dass das ein Scheiß sei." Später warf Braun Görres vor, sie habe Tricksereien gegen die Zustellung einer US-Sammelklage vorgeschlagen.
LG Berlin – Bushido/Abou-Chaker: Am 101. Verhandlungstag im Strafprozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine drei Brüder unter anderem wegen mutmaßlicher versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zulasten des Rappers Bushido stellte ein Audioforensiker die Ergebnisse seines Gutachtens zu einer Audiodatei vor, die die Vorwürfe Bushidos entkräften soll – deren Echtheit Bushido indes negierte. Trotz Auffälligkeiten kann der Audioforensiker kein abschließendes Urteil über die Echtheit der Audiodatei fällen, wie die FAZ (Sebastian Seder), spiegel.de (Wiebke Ramm) und bild.de (Anne Losenksy) berichten.
LG Frankfurt/M. zu Reiserecht: Im Urlaubs-Spezial #ReiseRechtKurios erinnert Rechtsprofessor Arnd Diringer im Expertenforum Arbeitsrecht an ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. von 1992. Danach wurde deutschen Kreuzfahrtreisenden 40 Prozent Minderung zugesprochen, weil der Veranstalter einer Karibikkreuzfahrt einen Schweizer Folkloreverein mit dem Unterhaltungsprogramm betraut hatte. Auf einer Karibikkreuzfahrt könne mit einem regional angepassten Programm gerechnet werden, anstatt mit "Kuhglocken, Blaskapellen und Jodler:innen".
Beschleunigte Verfahren: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer äußert sich auf LTO ablehnend zu der Forderung von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nach Schnellverfahren für Klimaaktivist:innen und Schwimmbad-Randalierende. Die §§ 417-420 der Strafprozessordnung sehen die Möglichkeit beschleunigter Verfahren bei einfachem Sachverhalt oder klarer Beweislage vor – Voraussetzungen, die regelmäßig bei Klimaaktivist:innen und Prügeleien nicht vorliegen. Fischer zufolge ist die Forderung nach beschleunigter Strafverfolgung "so banal und überzeugend wie die Forderung, alle Urteile der Justiz sollten 'gerechter' sein." Dass sie jedoch nur bei bestimmten Sachverhalten erhoben wird, zeige die falsche pauschalisierende Annahme, dass "die Beurteilungslage bei einer Schlägerei unter Migrantenkindern der dritten Generation übersichtlicher sei als die Lage bei Betäubungsmitteldelikten oder Diebstählen der Kinder von Bundestagsabgeordneten, Zahnärzten oder Rechtsanwälten."
Recht in der Welt
USA – Streubomben für die Ukraine: Rechtsprofessor Helmut Philip Aust stellt auf dem Verfassungsblog die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz von Streumunition dar. Das Osloer Abkommen über Streumunition von 2008 gilt zwar unmittelbar nur für die 111 Vertragsstaaten – darunter auch Deutschland, nicht aber die USA, die Ukraine oder Russland. Allerdings setzt auch das humanitäre Völkerrecht, das unterschiedslose Angriffe und die Verursachung unnötigen Leidens grundsätzlich verbietet, dem Einsatz von Streumunition Grenzen. Die konkrete Zulässigkeit des Einsatzes kann jedoch nur im Einzelfall unter Abwägung mit der militärischen Notwendigkeit beurteilt werden. Vertragsstaaten wie Deutschland handeln indes nicht mehr völkerrechtskonform, wenn "ein enger Kooperationszusammenhang ihrer Unterstützungsleistung mit dem Einsatz von Streumunition besteht."
Im Interview mit der Welt (Jörg Wimalasena) meint der Philosoph Arnd Pollmann, dass auch Staaten, die "nicht selbst an das Vertragswerk gebunden sind, deshalb nicht das 'Privileg' haben, humanitäre Verbrechen zu begehen." Sie müssen sich vielmehr an einem "internationalen Erwartungshorizont" messen lassen. Aktuell sieht Pollmann kein Szenario, in dem es seiner Ansicht nach vertretbar wäre, Streumunition einzusetzen.
Großbritannien – Kevin Spacey: Die Jury eines Londoner Gericht sprach den US-Schauspieler Kevin Spacey in allen Anklagepunkten der Vorwürfe sexueller Übergriffe frei. Vier Männer hatten Spacey zuvor vorgeworfen, sie zwischen 2001 und 2013 ihnen unter anderem in den Schritt gegriffen zu haben. Spacey wurde bereits im Oktober vor einem New Yorker Gericht wegen ähnlicher Vorwürfe freigesprochen. Es berichten SZ (Alexander Mühlauer), FAZ (Maria Wiesner), Welt (Hanns-Georg Rodek) und LTO.
Frankreich – Schnellverfahren: In Frankreich wurden seit Beginn der Unruhen, ausgelöst durch die Tötung eines Jugendlichen durch einen Polizisten Anfang Juli, mehr als 900 Jugendliche in Schnellverfahren strafrechtlich verurteilt. Ein Drittel der Verurteilten ist minderjährig, fast zwei Drittel hatten noch nie zuvor Kontakt mit der Polizei. Kritische Jurist:innen bezeichnen die Schnellverfahren, in denen in der Regel Menschen aus prekären sozio-ökonomischen Umständen angeklagt und 70% der Verfahren mit einer Haftstrafe enden, als Klassenjustiz. Der taz (Luise Mösle) gegenüber kritisiert der Gewerkschaftler und Berufsschullehrer Laurent Feisthauer die repressive Justiz in Frankreich, die "aus jungen potenziellen Arbeitnehmer:innen Kriminelle macht" und so die (Re)Sozialisierung der Täter:innen verhindert.
Frankreich – U-Haft für Polizist: Die französische Polizeigewerkschaft protestiert gegen die Untersuchungshaft eines Polizisten, der einen Jugendlichen im Rahmen der Krawalle krankenhausreif geschlagen haben soll. Der Begriff der "Polizeigewalt" sei absurd und eine Beleidigung der staatlichen Autorität. Die taz (Rudolf Balmer) berichtet. Präsident Emmanuel Macron hingegen betont die Unabhängigkeit der Justiz und die Gleichheit vor dem Gesetz, so die FAZ (Michaela Wiegel).
In einem separaten Kommentar fordert Michaela Wiegel (FAZ), dass Macron ausdrücklich "als Garant für die Unabhängigkeit der Justiz ein Machtwort sprechen" muss.
Belgien – Prozess zu islamistischen Anschlägen: Nun berichten auch FAZ (Thomas Gutschker), taz (David Muschenich) und bild.de über die Urteile im Prozess um die islamistischen Anschläge vom 22. März 2016 in Brüssel. Sechs der zehn Angeklagten wurden wegen terroristischer Morde, zwei weitere wegen Mitgliedschaft in einer islamistischen Terrororganisation verurteilt; das Strafmaß wird Anfang September festgelegt. Bemerkenswert ist, dass das Gericht entschied, dass drei Menschen, die in Folge des Anschlags durch Suizid oder Erkrankung gestorben sind, ebenfalls als Todesopfer zu werten sind.
Anlässlich des Urteils im belgischen Strafprozess lässt Josef Kelnberger (SZ) den Prozess Revue passieren. Trotz anfänglicher Herausforderungen, wie der Missachtung gerichtlicher Anordnungen durch die Polizei und dem erforderlichen Umbau des Gerichtssaals, sei der Prozess ein "belgischer Erfolg", mit dem der belgische Staat die "eigene Funktionsfähigkeit" bewiesen hat. Sogar manche Angeklagte, die sich anfangs desinteressiert gaben, hätten sich am Ende erklärt oder sogar entschuldigt.
Russland – Oppositionelle vor Gericht: Die Zeit (Alice Bota u.a.) dokumentiert die letzten Worte von Kriegs- und Regimegegner:innen vor ihrer Verurteilung durch russische Strafgerichte. Die Journalistin Maria Ponomarenko stellte beispielsweise fest: "Wenn es einen Krieg gibt, sollte man ihn auch beim Namen nennen."
Sonstiges
Demokratie: Mit einer Seite-Drei-Reportage beschreibt die SZ (Ronen Steinke) das verfassungsrechtliche Gedankenexperiment von Jurist:innen rund um den Verfassungsblog-Chefredakteur Maximilian Steinbeis, das "Szenario einer autoritären Übernahme" durchzuspielen, um so die Schwachstellen unserer Demokratie aufzudecken. Was passiert, wenn der Medienstaatsvertrag gekündigt wird, was wenn Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr beachtet werden, welche rechtlichen Mittel stehen dem deutschen Rechtsstaat zur Verfügung? Die Ergebnisse werden im Sommer 2024 als Studie veröffentlicht.
Pauschalreiserecht: Anlässlich der andauernden Waldbrände auf der griechischen Insel Rhodos setzt sich nun auch Rechtsanwaltsanwärter Sebastian Löw auf LTO mit der Frage der Rechte Pauschalreisender im Fall von Waldbränden im Urlaubsgebiet auseinander. Die grundsätzlich bei Stornierung zu zahlende Stornogebühr entfällt bei erheblicher Beeinträchtigung am Urlaubsort, die aufgrund der direkten Betroffenheit durch Waldbrände solchen Ausmaßes angenommen werden kann. In Betracht kommen außerdem Ansprüche der Pauschalreisenden gegen die Reiseveranstalter:innen, die aus der verschuldensunabhängigen Haftung folgen.
Das Letzte zum Schluss
Enkeltrick durch Enkel: Ein 29-jähriger Enkel versuchte durch den Enkeltrick seine eigene Großmutter zu täuschen, indem er behauptete, er sei "in den Händen zwielichtiger Gestalten". Seine Oma müsse ihm 600 Euro schicken – doof nur, dass es der 85-Jährigen "komisch vorkam" und sie die Polizei kontaktiert, die das Ganze aufdeckte. Gegen den Enkel, der nur Geld zum Feiern generieren wollte, wird nun wegen des versuchten Betrugs und des Vortäuschens einer Straftat ermittelt, wie taz und spiegel.de schreiben.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 27. Juli 2023: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52352 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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