Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2023: Pro­zesse um Impf­schäden / NPD-Finan­zie­rung vor BVerfG / Ukraine-Ermitt­lungs­zen­trum ICPA

04.07.2023

Mehrere Medien berichten über zivilrechtliche Verfahren gegen Impfhersteller wegen Corona-Impfschäden. Das BVerfG wird zwei Tage über die Finanzierung der NPD/Heimat verhandeln. Ermittlungszentrum ICPA bei Eurojust nimmt die Arbeit auf. 

Thema des Tages

Impfschäden vor Gericht: SZ (Werner Bartens/Julia Hippert), FAZ (Rüdiger Soldt) und tagesschau.de (Christoph Kehlbach) stellen zwei der etwa 200-350 in Deutschland anhängigen Klagen gegen Corona-Impfhersteller vor. Das Oberlandesgericht Bamberg verhandelt die Berufung einer 32-Jährigen, die wegen einer Darmvenenthrombose infolge einer Impfung nun Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Geld für künftige Beeinträchtigungen von Astra Zeneca fordert. Am 14. August soll eine Entscheidung fallen. Vor dem Landgericht Rottweil klagt ein 58-Jähriger erstinstanzlich gegen Biontech und fordert Schmerzensgeld, weil er infolge der Impfung massive Sehverschlechterungen erlitten habe. Hier wird die Entscheidung im September erwartet. Die Erfolgsaussichten solcher Verfahren sind eher gering. Es gilt zwar eine Gefährdungshaftung. Der Hersteller kann diese aber entkräften, wenn andere Ursache für den Impfschaden in Betracht kommen.

zeit.de (Manuel Bogner/Tilman Steffen) schildert einen weiteren Fall. Eine 41-jährige Krankenschwester hat Astra Zeneca vor dem Landgericht Darmstadt wegen Impfschäden verklagt. Zwei Schlaganfälle sind vom Versorgungsamt als Impfschaden anerkannt. Der Grad der bleibenden Schädigung ist jedoch für staatliche Leistungen zu niedrig Astra Zeneca als Hersteller verweigert bisher Schadensersatz. Die für den 21. Juni geplante Verhandlung wurde verschoben.

Rechtspolitik

Suizidhilfe: Anlässlich der am Donnerstag geplanten Entscheidung des Bundestags zur Regelung der Suizidhilfe bewertet Christina Berndt (SZ) den Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) als zu konservativ, den Entwurf von Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) hingegen als zu liberal. Ersterer "konterkariert das Recht des Menschen auf selbstbestimmtes Sterben", während letzterer nach Ansicht von Berndt verkennt, dass eine Suizidhilfeberatung gerade nicht "ergebnisoffen" sein sollte, sondern das Ziel verfolgen sollte, Suizide zu verhindern, weil sonst "im schlechtesten Fall besonders vulnerable Menschen gefährdet" seien. Nur so käme der Staat seiner Schutzpflicht nach.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Im Interview mit der taz (Nicole Opitz) begrüßt Beate von Miquel vom Deutschen Frauenrat das geplante Selbstbestimmungsgesetz, dessen Entwurf am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, grundsätzlich als "wichtigen Schritt hin zu mehr Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt in einer freiheitlichen Demokratie". Sie kritisiert jedoch, dass die Gesetzesbegründung "den Eindruck erweckt, dass das Selbstbestimmungsgesetz zu einem Problem für Frauen führt". Die unterstellte Gefährdung für cis-Frauen in Umkleidekabinen sei nicht nachgewiesen. Besonders gefährdet seien hingegen transgeschlechtliche Personen, die "zu den Gruppen mit den höchsten Mordraten der Welt gehören."

Wettbewerbsstörungen: Die Ampel-Koalition hat sich auf letzte Änderungen bei der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geeinigt, die in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden soll. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass das Bundeskartellamt künftig bereits dann tätig werden kann, wenn in bestimmten Märkten der Wettbewerb gestört ist. Einen Missbrauch von Marktmacht muss es dabei nicht nachweisen. Die Ampel einigte sich jetzt noch einschränkend darauf, dass die neuen Befugnisse des Kartellams nur gelten sollen, wenn die betreffende Unternehmen wesentlich dazu beitragen, dass die Verbraucher:innen einen Nachteil erleiden. Es berichten Hbl (Julian Olk) spiegel.de und zeit.de.

Lieferketten und Wald: Rechtsprofessor Thomas Klindt (Hbl) stellt eine nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten vor. Künftig dürfen Rohstoffe nur dann in die EU eingeführt werden, wenn sie auf Arealen produziert wurden, die bereits ab dem 31. Dezember 2020 nicht bewaldet waren. Je nach Risikoeinstufung der Ursprungsregion treffen Produzent:innen unterschiedlich hohe Sorgfaltspflichten.

Lieferketten und Menschenrechte: In der Diskussion um eine EU-Lieferkettenrichtlinie zur Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der Lieferkette begrüßt die Anwältin Barbara Mayer im Hbl die Position des EU-Parlaments, das für eine verschärfte Version des Vorschlags der EU-Kommission votierte. Dadurch könnte angesichts des deutschen Lieferkettengesetzes Chancengleichheit und fairer Wettbewerb innerhalb der EU hergestellt werden.

Parkgebühren: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Mitte Juni, das gestaffelte Parkgebühren kippte, spricht sich der nordrhein-westfälische Städtetag nun für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) aus, um eine soziale Staffelung der Parkgebühren zu ermöglichen. Der WDR (Phillip Raillon) gibt die rechtlichen Hintergründe und die Forderungen wieder. Nach Informationen des WDR strebt das FDP-geführte Bundesverkehrsministerium jedoch keine entsprechende Anpassung des StVG an. In einem separaten Kommentar kritisiert Phillip Raillon (WDR) die Blockadehaltung des Bundesverkehrsministeriums als "Klientelpolitik". Zwar sei es richtig, durch erhöhte Parkgebühren Anreize zu schaffen, damit Menschen auf das Auto als Transportmittel verzichten. Indes "darf dieses Umdenken nicht auf dem Rücken der Einkommensschwachen" geschehen.

Justiz

BVerfG – NPD-Finanzierung: Am heutigen Dienstag und am morgigen Mittwoch befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit Anträgen von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat auf Ausschluss der NPD (seit Ende Juni in "Die Heimat" umbenannt) von der staatlichen Parteienfinanzierung. Anlässlich dessen gibt die FAZ (Marlene Grunert) einen Überblick über die gescheiterten NPD-Verbotsverfahren 2003 und 2017 und kontrastiert diese mit dem 1956 durch das BVerfG ausgesprochenen KPD-Verbot. Zudem erläutert die FAZ den Hintergrund des nun laufenden Parteifinanzierungsausschlussverfahrens, das auf dem 2017 neu eingeführten Art. 21 Abs. 3 GG beruht. Der Zweite Senat des BVerfG wird nun auch prüfen, ob die die neue Grundgesetznorm selbst verfassungsmäßig ist.

BGH zu Dieselskandal/Abtretung von Schadensersatz: In einer weiteren Dieselskandal-Entscheidung entschied der Bundesgerichtshof, dass die AGB-Klausel eines Darlehensvertrags der Mercedes-Benz-Bank, die eine Abtretung sämtlicher Ansprüche gegen Daimler an die Bank vorsieht, auch gegenüber Unternehmer:innen unwirksam ist. Bereits im April hatte der BGH im Fall einer Verbraucherin geurteilt, dass eine solche Kreditklausel gesetzeswidrig ist. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky) und LTO.

OLG Frankfurt/M. zu E-Scootern und Blutalkohol: Nun gibt auch das Hbl (Christian Pelke) die im Juni ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. wieder, nach der die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter eine Regelvermutung dafür begründet, dass die Fahrer:innen zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet sind und daher die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.

OLG München – IS-Rückkehrerin Jennifer W.: Nachdem der Bundesgerichtshof der Revision der Bundesanwaltschaft stattgab und das Urteil des Oberlandesgericht München gegen die IS-Rückkehrerin Jennifer W. hinsichtlich der Strafhöhe aufhob, beginnt am 19. Juli der neue Prozess. Der BGH widersprach der Ansicht des OLG München, das einen minderschweren Fall angenommen hatte. Jennifer W. hatte unter anderem tatenlos zugesehen, wie ihr Ehemann ein fünfjähriges jesidisches Mädchen ankettete und in der Sonne verdursten ließ. Ein Urteil ist für den 29. August vorgesehen, so bild.de.

VG Berlin zu Presseauskunft/Lindner-Grußwort: Das von Finanzminister Christian Lindner (FDP) geführte Bundesministerium der Finanzen (BMF) muss Presseanfragen zur Affäre um den an Christian Lindner vergebenen Privatkredit der BBBank und sein Grußwort an die BBBank beantworten, so das Verwaltungsgericht Berlin. Aus der Pressefreiheit ergibt sich ein Anspruch auf Beantwortung von vier der neun gestellten Fragen. Die Bank habe kein schutzwürdiges Interesse an der Nichtbeantwortung der Fragen, weil sie bei Grußworten durch bekannte politische Persönlichkeiten mit Presseanfragen rechnen müsse. Hingegen bestehe kein Anspruch auf Beantwortung jener Fragen, die nur die privaten Geschäftsbeziehungen Lindners betreffen, weil diese gerade nicht dienstlich geprägt seien. Es berichten SZ und LTO.

VG Köln zu Auskunftsanspruch/"Schabowski-Zettel": Das Museum "Haus der Geschichte" muss einem Bild-Journalisten Einsicht in die Kaufverträge der "Schabowski-Zettel" gewähren, so das Verwaltungsgericht Köln. Das Museum hatte die berühmten Zettel, die Schabowski auf der Pressekonferenz am 9. November 1989 verwendete, für 25.000 Euro gekauft. Der Anspruch des Journalisten auf Einsicht ergibt sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz, wie die FAZ schreibt.

VG Hamburg zu Islamischem Zentrum: Der Hamburgische Verfassungsschutz durfte das Islamische Zentrum Hamburg e.V. (IZH), das die Imam-Ali-Moschee betreibt, und dessen Leiter ein geschulter Vertreter des iranischen Regimes ist, in seinem Landesverfassungsschutzbericht 2019 als "extremistisch" bezeichnen. Damit wies das Verwaltungsgericht Hamburg eine Unterlassungsklage des IZH zurück und bestätigte, dass das IZH tatsächlich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. LTO berichtet.

LG Köln zu Serienmorden mit Thallium: Das Landgericht Köln verurteilte Manuel H. wegen des grausamen und heimtückischen Mordes an zwei Frauen sowie unter anderem des versuchten Mordes an einer dritten Frau zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. H. hatte im Mai 2020 zunächst seine damalige Ehefrau mit Thallium vergiftet; ein Jahr später die Großmutter seiner neuen Lebensgefährtin und versuchte schließlich auch seine neue Lebensgefährtin selbst zu vergiften, die zu diesem Zeitpunkt mit dem gemeinsamen Kind schwanger war. Dem LG Köln zufolge habe H. eine "perverse, sadistische und grausame Seite". Es berichten SZ (Uta Eisenhardt), FAZ (Reiner Burger) und bild.de (Dimitri Soibel).

LG Kiel – Pick-up-Attacke: Die taz-nord (Esther Geißlinger) gibt anlässlich des Prozessauftaktes gegen Melvin S., der sich wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Kiel verantworten muss, nachdem  er im Oktober 2020 gezielt mit einem Pick-up in eine Menge von Gegendemonstrant:innen am Rande einer AfD-Veranstaltung gefahren sein soll, ausführlich die Geschehnisse des ersten Prozesstages wieder. In einer WhatsApp-Gruppe hatte der Angeklagte, der beteuerte kein Nationalsozialist zu sein und dessen Anwalt eine "politische Dimension" der Tat bestritt, unter anderem Bilder mit Hakenkreuz ausgetauscht. Es berichten außerdem FAZ (Julian Staib) und bild.de (Linus Uhrig).

LG Ulm – Messerangriff auf dem Schulweg: Kurz vor Ende des Strafprozesses gegen den 27-jährigen Eritreer Okba B., der zwei Mädchen in Illerkirchberg mit dem Messer angegriffen und eines davon tödlich verletzt hatte, lässt die SZ (Max Ferstl) die bisherigen Geschehnisse im Verfahren vor dem Landgericht Ulm Revue passieren und fasst die Erkenntnisse zur möglichen Motivation von B. zusammen. B. wollte eigentlich aus Frust Mitarbeitende des Ulmer Landratsamtes mit dem Küchenmesser attackieren. Die beiden Schulkinder waren nur Zufallsopfer, weil B. dachte, das Tragen eines Messers sei in Deutschland verboten und die Kinder hätten gesehen, wie er das Messer in seinem Rucksack verstaute.

LG München I – "Badewannenmord": Im wiederaufgenommenen Strafverfahren um den sogenannten Badewannenmord fordert auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch und eine Entschädigung für den vor 13 Jahren wegen Mordes verurteilten Hausmeister Manfred Genditzki. Am Freitag wird voraussichtlich ein Urteil verkündet, so die SZ (Hans Holzhaider) und bild.de.

LG Berlin – Kunstbetrug: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über ein Verfahren vor dem Landgericht Berlin, in dem fünf Menschen wegen Kunstbetrugs angeklagt sind. Sie sollen einem Unternehmer wertlose Fotofälschungen für 1,5 Millionen Euro verkauft haben.

StA Hamburg/Umzug: Die Hamburger Staatsanwaltschaft soll in ein gemeinsames Gebäude umziehen, allerdings fehlt in den neuen Räumen ausreichend Platz für alle Papierakten, wie LTO das "Umzugschaos" beschreibt. Weil der Umzug auch aus anderen Gründen ins Stocken geraten ist, müsse der Hamburger Senat pro Monat fast 400.000 Euro Miete für ein nicht genutztes Gebäude bezahlen, berichtet bild.de (Markus Arndt). Verantwortlich sei dafür Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne).

Unabhängigkeit von Staatsanwält:innen: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer befasst sich auf LTO zunächst mit der Frage, wie politisch Staatsanwält:innen sein dürfen. Da Recht nicht naturgegeben, sondern stets "geronnene Politik" sei, sei auch die Feststellung, dass ein Rechtdurchsetzungsorgan wie die Staatsanwaltschaft politisch handle, "trivial". Wichtiger sei vielmehr die Frage nach Möglichkeit und Zulässigkeit von Einflussnahmen auf staatsanwaltschaftliche Entscheidungen durch Legislative und Exekutive. Staatsanwält:innen sind weisungsgebunden und genießen somit gerade keine individuelle Unabhängigkeit wie Richter:innen. Zwar sind ministerielle Weisungen praktisch äußerst selten. Allerdings könne eine (mittelbare) Steuerung sowohl durch das Berichtswesen als auch durch informellen Druck erfolgen. Letzterer mindert jedoch "die Qualität und erhöht die Fehleranfälligkeit" staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen.

Recht in der Welt

Ukrainekrieg - internationale Strafjustiz: Das Zentrum zur Verfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine (ICPA), das bei der EU-Justizbehörde Eurojust angesiedelt ist, nimmt nun seine Arbeit auf. Das ICPA arbeitet mit Eurojust, der Ukraine, der US-amerikanischen Justiz und dem Internationalen Strafgerichtshof zusammen. Es soll strafrechtliche Ermittlungen koordinieren und Beweise in einer gemeinsamen Datenbank sichern, um so Ermittlungen durch ein möglicherweise zu schaffendes Sondertribunal oder durch nationale Strafgerichte zu ermöglichen. EU-Justizkommissar Didier Reynders bezeichnete die Schaffung des ICPA als "wichtigen Schritt im weltweiten Kampf gegen Straflosigkeit". Zudem sei das ICPA für das internationale Recht von großer Bedeutung, weil es das Verbrechen des Angriffskriegs untersuchen will, das aktuell noch nicht zum universell-verbindlichen Völkergewohnheitsrecht zählt. Auf der Pressekonferenz gab es allerdings Dissens zur Form eines möglichen zukünftigen Tribunals: Während sich US-Vertreter:innen für ein hybrides Tribunal nach ukrainischem Recht mit internationalen Elementen aussprachen, befürwortete der ukrainische Generalstaatsanwalt ein internationales Tribunal, vor dem auch Putin zur Verantwortung gezogen werden kann, weil er keine Immunität genießt. Es berichten SZ (Leopold Zaak)FAZ (Thomas Gutschker) und taz (Tobias Müller).

Italien – Sea-Eye 4: Die Seenotrettungsorganisation Sea-Eye hat gegen die Festsetzung ihres Schiffes Sea-Eye 4 vor einem italienischen Zivilgericht Klage eingereicht. Italienische Behörden hatten das Schiff, basierend auf den neuen die zivile Seenotrettung einschränkenden Gesetzen der von Giorgia Meloni geführten Rechtskoalition, festgesetzt und eine Geldstrafe verhängt, weil Sea-Eye  4 nach der Rettung von 17 Personen nicht direkt den Hafen von Ortona angelaufen hat, sondern dem Notruf weiterer 32 Personen folgte und erst dann nach Ortona gefahren sei, wie die SZ meldet.

Sonstiges

Demokratiegefährdung/AfD: Im Feuilleton-Interview mit der SZ (Ronen Steinke) warnt Rechtsprofessorin Nora Markard angesichts der AfD-Wahlerfolge vor möglichen Umbrüchen und meint, dass wir "manchmal unterschätzen, wie viel in unserem politischen System bislang nur deshalb so gut funktioniert, weil die Akteur:innen sich demokratischen Umgangsformen verpflichtet fühlen." Insbesondere Richter:innen sollten "parteiisch für das Grundgesetz" sein und den durch das Grundgesetz vorgeschriebenen offenen Raum "für eine pluralistische Gesellschaft" verteidigen.

Das Letzte zum Schluss

Politischer Eklat in Barbie-Film: Der neue Barbie-Film unterliegt in Vietnam einer politischen Zensur und darf nicht gezeigt werden. Grund hierfür ist, dass in dem Film eine Karte zu sehen ist, auf der seit Jahrzehnten umstrittene Gebiete im Südchinesischen Meer China zugeordnet werden, so spiegel.de und bild.de (Nils Kottmann).

 

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LTO/lh/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2023: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52142 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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