Expertenkommission hält Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne für möglich. EU-Kommission stellt Gesetzesvorschlag zu digitalem Euro vor. EU-Parlament will Sexualstrafrecht vereinheitlichen.
Thema des Tages
Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Der Abschlussbericht einer vom Berliner Senat eingesetzten Expertenkommission kommt zum Ergebnis, dass das Vorhaben, große Immobilienunternehmen ab 3.000 Wohnungen gegen Entschädigung zu enteignen, rechtlich möglich ist. Der Vorschlag einer Bürgerinitiative hatte in einem Berliner Volksentscheid 2021 eine Mehrheit von rund 59 Prozent erhalten. Daraufhin hatte der Senat die Expertenkommission unter der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) eingesetzt. Die damaligen Senatsparteien SPD, Grüne und Linke sowie die Bürgerinitiative durften jeweils drei Mitglieder entsenden, die (damalige) Opposition wurde nicht beteiligt. Der 156 Seiten dicke Bericht stellt fest, dass Art. 15 Grundgesetz eine Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen erfasse und das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für ein derartiges Gesetz habe. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit sei gewahrt, die Entschädigung dürfe unter dem Verkehrswert liegen. Details hierzu waren in der Kommission umstritten. Mit einer zeitnahen Umsetzung der Vergesellschaftung ist allerdings nicht zu rechnen. Der Berliner Senat, der inzwischen von CDU und SPD gebildet wird, hat angekündigt, dass zunächst ein Vergesellschaftungsrahmengesetz beschlossen und dieses vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden soll. Die Bürgerinitiative wirft dem Senat eine "Verschleppungstaktik" vor. SZ (Simon Sales Prado), FAZ (Markus Wehner), Hbl (Silke Kersting) und LTO berichten.
Jan Heidtmann (SZ) hält eine Vergesellschaftung für kein geeignetes Mittel, um gegen die Wohnungsnot und die massiven Mietsteigerungen in Berlin vorzugehen. Auch Heike Göbel (FAZ) meint, die Verstaatlichung schaffe "keinen Quadratmeter zusätzlichen Wohnraum". Thomas Sigmund (Hbl) nennt den Schutz des privaten Eigentums "eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Soziale Marktwirtschaft" und hält eine mögliche Vergesellschaftung deshalb für gefährlich.
Rechtspolitik
Digitaler Euro: Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag vorgestellt, der Menschen im Euroraum ermöglichen soll, künftig mit einem sogenannten digitalen Euro zu bezahlen. Dieser soll in einer digitalen Geldbörse, zum Beispiel auf dem Smartphone, aufbewahrt werden. Ob und wann er ausgegeben wird, entscheidet die Europäische Zentralbank. Mit einem weiteren Verordnungsvorschlag hat die Kommission geregelt, dass Bargeld künftig noch einfacher verfügbar sein soll. Verbraucherschützer begrüßen die Initiativen, weisen jedoch darauf hin, dass der digitale Euro die Privatsphäre der Verbraucher schützen müsse. FAZ (Werner Mussler), Zeit (Kolja Rudzio), Hbl (Elisabeth Atzler/Carsten Volker) und LTO berichten.
Werner Mussler (FAZ) kritisiert, dass es der EU nicht gelungen sei, gute Gründe für den digitalen Euro zu benennen.
Sexualstraftaten: Das Europäische Parlament will das Sexualstrafrecht in den Mitgliedstaaten vereinheitlichen und jeden nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung einstufen. Es soll wie in Deutschland das Prinzip "Nein heißt Nein" gelten. Die Pläne beruhen auf einem Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die es erlaubt, für schwere Straftaten einheitliche Mindestvorschriften festzulegen. Während die Mehrheit der Mitgliedstaaten aus Kompetenzgründen Vergewaltigungen aus der Richtlinie streichen will, geht das EU-Parlament noch weiter als die Kommission. So will es etwa die Definition von Vergewaltigung auch auf Handlungen erweitern, die "angesichts der Schwere der Tat mit einer Penetration vergleichbar" sind. Auch der Tatbestand einer "fahrlässigen Vergewaltigung" soll eingeführt werden. Die FAZ (Thomas Gutschker) berichtet.
Geschlechtliche Selbstbestimmung: Die Rechtsprofessorin Judith Froese befasst sich in der FAZ mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz und kritisiert daran unter anderem, dass der Entwurf keinerlei überprüfbare, objektivierbare Anforderungen an eine Änderung oder Streichung des Geschlechtseintrags stelle, und sich auch nicht dazu äußere, was überhaupt unter Geschlecht und Geschlechtsidentität zu verstehen sei. Aus der voraussetzungslosen Änderungsmöglichkeit des Eintrags ergäben sich zudem Folgeprobleme, für die der Entwurf keine Lösungen vorsehe.
Zugang zu Daten: Das Europaparlament hat sich mit dem EU-Ministerrat auf eine EU-Verordnung geeinigt, die regeln wird, welche Rechte Verbraucher und Unternehmen in Bezug auf Daten haben, die bei der Nutzung von digitalen Geräten sowie in Fahrzeugen und Industrieanlagen anfallen. Der sogenannte "Data Act" soll auch Behörden in Ausnahmefällen Zugriff auf Daten gestatten, die in Besitz der Privatwirtschaft sind. Die Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnet die Einigung als "enttäuschend". Es bestehe die Gefahr, dass der Datenschutz geschwächt werde. Unternehmen befürchten eine erzwungene Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen oder eine Beeinträchtigung des internalen Datentransfers. Die Verordnung soll 2025 in Kraft treten. Es muss noch formal von EU-Parlament und Ministerrat bestätigt werden. FAZ (Hendrik Kafsack), taz (Svenja Bergt) und spiegel.de berichten.
Hendrik Kafsack (FAZ) kommentiert, der Data Act könne "nicht weniger als eine Revolution am Datenmarkt auslösen".
Justiz
BVerfG – Legasthenie-Vermerk in Zeugnissen: Drei Männer wehren sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen einen Vermerk in ihren Abiturzeugnissen. Der Hinweis "Aufgrund einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" sei bei späteren Bewerbungen von Nachteil. Vor dem Bundesverwaltungsgericht waren die Kläger 2015 unterlegen. Damals hieß es, Legasthenie sei zwar als Behinderung anerkannt, bei dem Zeugnisvermerk handele es sich jedoch nicht um eine unzulässige Benachteiligung von Behinderten. Mit einem Urteil des BVerfG ist erst in einigen Monaten zu rechnen. tagesschau.de (Gigi Deppe) brachte einen Vorbericht zur mündlichen Verhandlung, die erst um 14 Uhr begann.
BGH – Amazon gegen BKartA: Nachdem der Bundesgerichtshof bei der Verhandlung am Dienstag eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof noch für wahrscheinlich hielt, teilte das Gericht nun mit, dass der Kartellsenat derzeit keine solche Vorlage plane. In einem vertiefenden Beitrag berichtet nun auch LTO über die Kartellverfahrensbeschwerde des Online-Händlers Amazon gegen seine Einstufung als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung" durch das Bundeskartellamt.
BGH zu Lübcke-Tatwaffe: Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Teilfreispruch von Elmar J., einem Bekannten des wegen Mordes an Walter Lübcke verurteilten Rechtsextremisten Stephan Ernst, zurückgewiesen. Ernst hatte in seinem Verfahren angegeben, J. habe ihm die Tatwaffe verkauft. Da das Landgericht Paderborn dies nicht als erwiesen ansah, verurteilte es den heute 68-Jährigen nur wegen des unerlaubten Besitzes von Munition. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte unter anderem gerügt, dass Ernst in der Verhandlung gegen Elmar J. aufgrund des damals bestehenden Zeugnisverweigerungsrechts nicht angehört worden war. Nach Auffassung des BGH sei dies nicht zu beanstanden. Auch sei in der Revisionsbegründung nicht erläutert worden, was Ernst als Zeuge zur Aufklärung des Waffenerwerbs hätte beitragen können. LTO berichtet.
BVerwG – Salafisten-Verein Ansaar International: Vor dem Bundesverwaltungsgericht hat ein Verfahren wegen des Verbots des Salafisten-Vereins Ansaar International und mutmaßlicher Teilorganisationen begonnen, so LTO. Die Vereine und Organisationen waren vor gut zwei Jahren vom Bundesinnenministerium mit der Begründung verboten worden, terroristische Vereinigungen in Syrien, dem Gazastreifen und Somalia finanziell zu unterstützen. In einem ersten Schritt wird das BVerwG prüfen, ob die im Verbot erfassten Vereine Teilorganisationen von Ansaar International waren.
LG Tübingen zu Missbrauch durch Gregor Braun: Der inzwischen 67-jährige Ex-Radsport-Olympiasieger Gregor Braun und seine 35-jährige Gebliebte wurden unter anderem wegen teils schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten bzw. drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Landgericht Tübingen sah es als erwiesen an, dass die beiden zwischen 2013 und 2018 regelmäßig im Beisein der Tochter der 35-Jährigen Sex gehabt haben, wovon das Kind Videoaufnahmen anfertigen musste. Auch wurden kinderpornografische Videos von dem Mädchen gemacht. spiegel.de und bild.de (Robin Mühlebach) berichten.
LG Bonn zu Portal "gesund.bund.de": Das Landgericht Bonn hat einer Klage des Wort & Bild-Verlags ("Apotheken-Rundschau") gegen das nationale Gesundheitsportal "gesund.bund.de" stattgegeben. Die Bundesregierung verstoße mit dem nunmehr untersagten Angebot gegen das Gebot der Staatsferne der Presse. Der Staat dürfe der Presse keine Konkurrenz machen. Es bestehe zudem die Gefahr, dass es zu einer Vermischung von objektiv-neutralen Inhalten und politisch motivierter Berichterstattung komme. Dem Kläger steht ein Unterlassungsanspruch zu, einen Anspruch auf Schadenersatz hat das Landgericht allerdings mangels eines "konkreten Vortrags zu dem Eintritt eines Schadens" verneint. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. FAZ (Michael Hanfeld) und SZ (Anna Ernst) berichten.
LG München II zu Ex-Audi-Chef Stadler: Max Hägler (zeit.de) meint, hinter dem Urteil gegen Ex-Audi-Chef Stadler stecke "mehr Gutes, als man angesichts des schmuddeligen Wortes Deal vermuten mag". Denn das Gericht habe festgestellt, dass ein Vorstandschef – auch im strafrechtlichen Sinne – der Letztverantwortliche sei.
ArbG Berlin zu Kündigung wegen SM-Sexualpraktiken: Das Expertenforum Arbeitsrecht (Arnd Diringer) stellt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin aus dem Jahr 1999 vor, wonach die Kündigung eines auf einer psychiatrischen Station angestellten Krankenpflegers, der im Rahmen einer Talkshow öffentlich über seine sadomasochistischen Sexualpraktiken berichtet hatte, rechtswidrig war. Der Arbeitgeber befürchtete unter anderem, aufgrund der sexuellen Vorlieben des Pflegers könne es etwa bei der Fixierung von Patienten zu Distanzverletzungen kommen. Dies überzeugte das Gericht nicht. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum Mitarbeiter, die gesellschaftlich weniger akzeptierte sexuelle Vorlieben haben, eher zu Distanzverletzungen neigen sollten als Mitarbeiter, die sich im Rahmen des gesellschaftlichen Akzeptierten sexuell betätigen.
AG Leverkusen-Opladen zur Erpressung von Fußballprofi Tah: Wie spiegel.de schreibt, wurde der Spielerberater Claudio Bega wegen Erpressung des Fußballprofis Jonathan Tah (Bayer Leverkusen) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Amtsgericht Leverkusen-Opladen sah es als erwiesen an, dass Bega den Spieler über mehrere Jahre hinweg subtil bedroht und so mehr als 100.000 Euro erpresst hatte.
Recht in der Welt
Großbritannien – Kevin Spacey: In London beginnt der vierte Prozess gegen den Schauspieler Kevin Spacey. Es geht um sexuelle Nötigung in mehreren Fällen zwischen 2001 und 2013, die Beschuldigungen stammen von vier verschiedenen Männer. Bereits in der Vergangenheit haben mehr als ein Dutzend Männer angegeben, von Spacey sexuell belästigt worden zu sein. Die bisherigen Verfahren führten allerdings nicht zu einer Verurteilung. Der Strafprozess in London ist auf vier Wochen angesetzt. SZ (Michael Neudecker/Christian Zaschke) und spiegel.de (Philipp Oehmke) berichten.
Italien – Rackete vs. Salvini: Laut spiegel.de stufte der Senat in Rom die 2019 erfolgten Äußerungen von Italiens Vize-Ministerpräsidenten Matteo Salvini gegen die deutsche Aktivistin Carola Rackete als "unanfechtbar" ein. Er folgte damit einer Empfehlung des Senats-Immunitätsausschusses aus dem Februar und verhinderte damit eine Fortsetzung des von Rackete angestrengten Prozesses. Salvini hatte die Kapitänin der privaten Hilfsorganisation Sea-Watch unter anderem als "reiche und verwöhnte deutsche Kommunistin" bezeichnet. Ein Mailänder Gericht hatte den Prozess mit der Begründung unterbrochen, der Senat, dem Salvini seit 2018 als Parlamentarier angehört, müsse beurteilen, ob seine Äußerungen "unanfechtbar" seien.
USA – Donald Trump/E. Jean Carroll: Nachdem der ehemalige US-Präsident Donald Trump im Mai wegen Missbrauchs an der Autorin E. Jean Carroll verurteilt worden war, hat er nun Verleumdungsklage gegen Carroll erhoben, weil diese nach Trumps Verurteilung in einem Interview gesagt hatte, die Tat habe sich angefühlt wie eine Vergewaltigung. spiegel.de berichtet.
USA – Suizid Jeffrey Epstein: Vier Jahre nach dem Tod des Sexualstraftäters Jeffrey Epsteins listet ein Aufsichtsbericht des US-Justizministeriums zahlreiche Fehler von Gefängnisaufsehern auf, die Eppsteins Suizid ermöglicht haben sollen, so die SZ (Fabian Fellmann). Der Gefangene sei etwa allein eingesperrt gewesen, obwohl er nach seinem ersten Suizidversuch einen ständigen Zellengenossen haben sollte. Auch sei es zu Versäumnissen bei der Vorgabe gekommen, Epsteins Zelle halbstündlich zu überprüfen.
USA – Gerrymandering: Nun berichtet auch die FAZ (Sofia Dreisbach) über die erteilte Absage des US-Supreme Courts an die sogenannte "Independent State Legislature"-Doktrin, wonach über Wahlregeln nur die Gesetzgeber der Staaten, nicht aber Gerichte entscheiden können. Die Klage ging zurück auf einen Fall aus North Carolina. Demokraten hatten dort vor dem Obersten Gerichtshof des Staates gegen eine von den Republikanern angestoßene Neueinteilung der Wahlbezirke geklagt, die den Republikanern Vorteile verschafft hätte. Beim sogenannten Gerrymandering werden die Grenzen der Wahlkreise so verschoben, dass eine Partei einen erheblichen Vorteil erhält.
Fabian Fellmann (SZ) begrüßt es, dass sich der Supreme Court "als besonnener Garant demokratischer Wahlen und Verfahren positioniert hat". Dies gebe Anlass zur Hoffnung, dass die angeschlagene US-Demokratie Trump standzuhalten vermöge.
USA – Betrug im Schachsport: Ein Bundesrichter in Missouri hat die Klage des Schachgroßmeisters Hans Niemann gegen Magnus Carlsen und andere auf Schadenersatz in Höhe von 100 Millionen Dollar abgewiesen, so die FAZ (Stefan Löffler). Ex-Weltmeister Carlsen hatte zuvor schwere Betrugsvorwürfe gegen Niemann erhoben, woraufhin dieser Verleumdungsklage erhoben hatte. Ein Untersuchungsbericht von chess.com aus dem Jahr 2022 hatte ergeben, Niemann habe in mehr als 100 Online-Partien betrogen.
USA – Polizeichef als Brandstifter: Im US-Bundesstaat Maryland wurde ein ehemaliger Polizeichef wegen Brandstiftung und versuchten Mordes in mehreren Fällen zu einer zweifachen lebenslangen Freiheitsstrafe sowie weiteren 75 Jahren Gefängnis verurteilt. Über eine Zeitspanne von neun Jahren soll der mittlerweile 71-jährige David Crawford mehr als zwei Dutzend Feuer gelegt haben. Ziel seiner Anschläge waren Personen, mit denen er zuvor Auseinandersetzungen gehabt hatte. spiegel.de berichtet.
Sonstiges
AfD-Landrat: Nun berichten auch FAZ (Stefan Locke), SZ (Markus Balser u.a.) und die Welt (Jan Alexander Casper) über die Pläne des Landesverwaltungsamts Thüringen, die Verfassungstreue des am Sonntag im Landkreis Sonneberg gewählten Landrats Robert Sesselmann (AfD) zu überprüfen. Landräte müssten als Staatsdiener gewährleisten können, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Dabei werde auch auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zurückgegriffen. Sollte die Prüfung ergeben, dass Sesselmann die beamtenrechtliche Eignung fehlt, müsste die Landratswahl ohne Sesselmann wiederholt werden.
Im Gespräch mit der taz (Sabine am Orde) weist Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) darauf hin, dass es sich um eine Einzelfallprüfung handele und die Mitgliedschaft in der AfD – trotz deren Einstufung durch den Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Partei – als alleiniges Kriterium nicht ausreiche.
Verfassungsschutz/Delegitimierung: Der Doktorand Oliver Drewes befasst sich auf dem Verfassungsblog mit dem Extremismusphänomenbereich der "verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates", der erstmals 2021 – im Zuge der Protestbewegungen gegen die Coronapolitik – in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen wurde und seitdem wegen seiner Unschärfe massiv kritisiert wurde. Der Autor bemängelt, dass der Begriff nun erneut aufgenommen wurde, ohne dass eine Präzisierung stattgefunden habe. Dies gehe letztlich zu Lasten der Extremismusprävention.
Umgang mit Mitarbeitern/Mobbing: Im Interview mit spiegel.de (Florian Gontek) erklärt Rechtsanwalt Michael Fuhlrott, wann der Umgang von Vorgesetzten mit ihren Mitarbeiter:innen die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschreitet und wie sich Betroffene dagegen arbeitsrechtlich wehren können.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 29. Juni 2023: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52108 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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