Die juristische Presseschau vom 27. Juni 2023: Scha­dens­er­satz wegen ille­galer Ther­mo­fenster / Sui­zid­hilfe im Juli im Bun­destag / Straf­an­zeige einer Ukrai­nerin

27.06.2023

BGH gewährt Käufern von Diesel-PKWs Schadenersatz iHv 5-15 % des Kaufpreises. Am 6. Juli wird über zwei Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe abgestimmt. Eine Ukrainerin erstattete bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen russische Soldaten.

Thema des Tages

BGH zu Thermofenstern: Käufer:innen von Diesel-Autos mit sogenannten Thermofenstern haben grundsätzlich Schadensersatzansprüche gem. § 823 II BGB gegenüber den PKW-Herstellern, wenn es sich um illegale Einrichtungen zur Abschaltung der Abgasreinigung handelt. Dies entschied - wie erwartet - nun der Bundesgerichtshof. Er folgte damit dem Europäischen Gerichtshof, der im März entschieden hatte, dass die EG-Fahrzeuggenehmigungs-Verordnung drittschützend ist und daher ein Schutzgesetz gem. § 823 II BGB sein kann. Anders als bei der sittenwidrigen Schädigung gem. § 826 BGB genügt bei § 823 II BGB auch Fahrlässigkeit als Verschuldensform. Der BGH lässt als Schadenersatz in Thermofenster-Fällen keine Rückabwicklung des Kaufvertrags ("großer Schadensersatz") zu, sondern nur eine Geldentschädigung von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises, die die Gerichte ohne Gutachten zusprechen sollen. Voraussetzung für den Schadenersatz-Anspruch ist erstens, dass tatsächlich eine illegale Abschalteinrichtung vorlag. Voraussetzung ist zweitens, dass der Hersteller zumindest fahrlässig handelte und keinem unvermeidbaren Verbotsirrtum unterlag. In bestimmten Konstellationen müssen vom Schadenersatz auch noch Nutzungsvorteile abgezogen werden. Über die Entscheidung berichten SZ (Wolfgang Janisch/Christina Kunkel), FAZ (Katja Gelinsky u.a.), taz (Christian Rath), Hbl (Lazar Backovic), LTO (Felix W. Zimmermann), tagesschau.de (Max Bauer) und spiegel.de

Den weiterhin mühseligen Kampf der Betroffenen um Schadenersatz bedauert Christina Kunkel (SZ). Nach den Erfahrungen seit Entdeckung des Dieselskandals stehe zu erwarten, dass "die Hersteller den Streit um die Zulässigkeit jeder einzelnen Art von Thermofenster" – von denen es viele gebe – unerbittlich weiterführen werden. Viele Kläger:innen werden deshalb noch aufgeben. So zahle sich die "Verzögerungstaktik" am Ende aus. Felix W. Zimmermann (LTO) stellt fest, dass "von Rechtssicherheit nach dem Urteil keine Rede sein kann", weil abzuwarten bleibe, wie nun die Feststellung von Fahrlässigkeit oder unvermeidbarem Verbotsirrtum durch die Instanzgerichte ausfallen wird.

Rechtspolitik

Suizidhilfe: In der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause will der Bundestag am 6. Juli über eine Neuregelung der Suizidhilfe abstimmen. Der Tsp (Lea Schulze) stellt die beiden Gesetzentwürfe vor: Der erste Entwurf stammt von einer Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und sieht eine der derzeitigen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ähnliche Vorschrift im Strafgesetzbuch vor: Grundsätzlich soll die geschäftsmäßige Sterbehilfe strafbar sein. Ausnahmsweise ist die Suizidhilfe erlaubt, wenn bestimmte Beratungspflichten und Wartezeiten erfüllt sind. Der liberalere Entwurf der Parlamentarierinnen Kathrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) sieht vor, dass Sterbewillige grundsätzlich nach einer Beratung Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten erhalten. Ausnahmsweise sollen Ärzt:innen auch ohne vorherige Beratung die entsprechenden Medikamente verschreiben können, wenn sich die Sterbewilligen "in einem existenziellen Leidenszustand mit anhaltenden Symptomen" befinden.

BVerfG-Richterwahl: Ein Ende April von der AfD in den Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf sieht vor, dass Politiker:innen vor der Wahl an das Bundesverfassungsgericht eine sechsjährige Karenzzeit abwarten müssen. LTO (Markus Sehl) analysiert, dass der Gesetzentwurf zwar geringe Chancen hat, die AfD damit jedoch ein "rechtspolitisches Reizthema ausfindig gemacht hat", das auch jenseits der AfD diskutiert wird.

Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien: Rechtsprofessor Volker Römermann widmet sich auf LTO den Plänen des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP), das Fremdbesitzverbot für Rechtsanwaltskanzleien zu liberalisieren und damit die Beteiligungsmöglichkeiten an Kanzleien zu erweitern. Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits 2014 und 2016 unter anderem entschieden hatte, dass das Sozietätsverbot aus § 59a I 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verfassungswidrig ist, trat zum 1. August 2022 eine umfassende Reform der BRAO in Kraft. Diese Reform sah allerdings nur die Zusammenschlussmöglichkeiten mit anderen Freiberufler:innen wie Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen vor. Auf dem Deutschen Anwaltstag ließ Buschmann nun erkennen, die Fremdbeteiligung an Kanzleien erneut prüfen lassen zu wollen.

Demokratie: Innerhalb der Regierungskoalition drängen SPD und Grüne auf eine baldige Verabschiedung des Demokratieförderungsgesetzes, schreibt die taz (Konrad Litschko)Nach der ersten Bundestagslesung im vergangenen März hätte der Entwurf noch vor dem Sommer verabschiedet werden sollen. Mittlerweile fordere die FDP jedoch die Wiedereinführung der sogenannten Extremismusklausel für zu fördernde Projekte.

KI: Nun fasst auch zeit.de (Ann-Kathrin Nezik) ausführlich den am letzten Mittwoch im EU-Parlament befürworteten Entwurf einer Verordnung, die die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) regeln soll, zusammen. In einem Kommentar begrüßt Jan Diesteldorf (SZ) den Versuch der EU-Gremien, dem Einsatz von KI-Software gesetzgeberische "Leitplanken zu bauen." Einerseits sei es notwendig, "einen nicht zu starren Rahmen" für "Entwickler, Software-Anbieter und Anwender, darunter staatliche Akteure" vorzugeben, andererseits müsse "der absolute Schutz der Grundrechte" gewährleistet werden. Man müsse nicht bis nach China schauen, um der Gefahren umfassender Echtzeit-Überwachung gewahr zu werden. Auch innerhalb der EU gebe es "ein Problem mit der Rechtsstaatlichkeit", wie das Ausspähen etwa von Journalist:innen mit Pegasus-Software belege.

Justiz

GBA – Ukraine: Eine nach Deutschland geflüchtete Ukrainerin hat mit Unterstützung der ukrainischen Organisation Ukrainian Legal Advisory Group und dem European Center für Constitutional and Human Rights (ECCHR) Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Sie wirft zwei russischen Soldaten und zwei Vorgesetzten Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Die russischen Soldaten drangen im März 2022 in das Haus der Frau ein, töteten ihren Mann und vergewaltigten sie mehrfach, während sich ihr zum Tatzeitpunkt fünfjähriger Sohn im Keller versteckte. Zwar werde gegen einen der Soldaten zurzeit in der Ukraine in Abwesenheit verhandelt. Allerdings seien derartige in absentia-Verfahren rechtsstaatlich fragwürdig. Außerdem kenne das ukrainische Strafrecht weder den Tatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, also der ausgedehnten oder systematischen Begehung besonders schlimmer Taten, noch eine "Vorgesetztenverantwortlichkeit", sodass eine Verurteilung der russischen Befehlshaber kaum möglich sei. Die SZ (Lena Kampf) berichtet.

BVerwG – Sudanesische Pässe: Fünf Sudanesi:innen haben nach Bericht der taz (Saskia Jaschek) beim Bundesverwaltungsgericht Eilanträge gestellt, um die Bundesrepublik zur sofortigen Herausgabe ihrer sudanesischen Pässe zu verpflichten. Zum Zeitpunkt der bürgerkriegsbedingten Evakuierung der deutschen Botschaft im April hätten sich ungefähr 600 Reisepässe zwecks Bearbeitung von Visumsanträgen im Botschaftsgebäude in Khartum befunden.

OLG Frankfurt/M. zur Einreise russischer Angeklagter: In einem nun veröffentlichten Beschluss vom 14. Juni entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M., dass die aufgrund des Ukrainekrieges erschwerte Einreisemöglichkeit russischer Angeklagter kein andauerndes Verfahrenshindernis ist und somit nicht die Verfahrenseinstellung gemäß § 206a Strafprozessordnung rechtfertigt. Zwar gibt es keinen direkten Flugverkehr zwischen Russland und Deutschland. Allerdings, so das OLG Frankfurt/M., stelle die beschwerlichere Einreise auf dem Landweg keinen Hinderungsgrund im Sinne des § 206a StPO dar. LTO berichtet.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Der SZ (Klaus Ott/Stephan Radomsky) liegt ein 139-seitiger Bericht des Wirecard-Insolvenzverwalters Michael Jaffé vor, wonach es "keinen einzigen Anhaltspunkt" dafür gibt, dass die seit Sommer 2020 vermissten 1,9 Milliarden Euro aus dem angeblichen Drittpartner-Geschäft zunächst real existiert hätten und erst dann veruntreut worden seien. Es berichten außerdem LTO, spiegel.de und focus.de.

LG Mainz – Impfschaden: Zur Eröffnung eines zivilrechtlichen Verfahrens gegen Astra-Zeneca beschrieb die Klägerin, die Schadensersatz für einen Impfschaden verlangt, ein Taubheitsgefühl im Gesicht, das sie direkt nach der Impfung gespürt habe. Die Klägerin fordert nun Schadensersatz in Höhe von 150.000 Euro. Das LG Mainz wird sich am 21. August zum Fortgang des Verfahrens äußern. Es berichten die FAZ und bild.de (John Roth).

VG Halle – Tipster: Nach Informationen der SZ (Nils Wischmeyer u.a.) hat der vorläufige Insolvenzverwalter des Wettanbieters Tipster beim Verwaltungsgericht Halle sowohl Klage als auch Eilantrag gegen den vorläufigen Lizenzentzug durch die Gemeinsame Glückspielbehörde der Länder (GLL) im Mai eingelegt. Die wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung veranlasste Maßnahme biete verfahrensrechtlich und "in der Sache selbst" Angriffspunkte, zitiert der Bericht den Insolvenzverwalter. Das VG tendiere dazu, die GLL zu einer vorläufigen Nichtvollstreckung des Lizenzentzugs zu veranlassen.

ArbG Stuttgart/ArbG Leipzig – Porsche-Betriebsratsvergütung: An den Arbeitsgerichten Stuttgart und Leipzig sind mehrere Klagen von Betriebsrät:innen des Autobauers Porsche eingegangen. Sie wehren sich gegen Vergütungskürzungen, zu denen sich Porsche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Falle von VW-Betriebsrät:innen gezwungen gesehen habe. Dies schreiben die Welt und spiegel.de.

StA Köln – Cum-Ex/Thomas Book: Das Hbl (Andreas Krömer/Volker Votsmeier) hat erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen Thomas Book, Vorstandmitglied der Deutschen Börse, wegen des Verdachts der Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften aufgenommen hat. Tatsächlich werde bereits seit einigen Jahren im Umfeld der Deutschen Börse ermittelt, auch interne Untersuchungen bemühten sich um eine Aufklärung. In einem der Zeitung vorliegenden Gutachten für das hessische Finanzministerium werde die Deutsche-Börse-Gruppe und namentlich auch Book mit der Kenntnis von Cum-Ex-Geschäften in Verbindung gebracht.

StA Münster – rechtextreme SEK-Chatgruppe: In einer WhatsApp-Gruppe mit 20 Polizist:innen, unter ihnen SEK-Beamt:innen, wurden mutmaßlich rechtsradikale, gewaltverherrlichende und sexistische Nachrichten versendet, wie im Juli 2022 bekannt wurde. Das daraufhin von der Staatsanwaltschaft Münster eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung aufgrund versendeter Hitler-Fotos wurde nun eingestellt, weil die Chatgruppe nicht öffentlich sei. Weitere Verfahren wegen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte stellte die Staatsanwaltschaft Münster teilweise gegen eine Geldauflage ein. Fast alle Beamt:innen sind wieder im polizeilichen Dienst, wie bild.de (Andreas Wegener) schreibt.

Recht in der Welt

Russland – Strafverfahren gegen Oppositionelle: Für den FAZ-Einspruch beschreibt Rechtsprofessor Rainer Wedde, wie in der Russischen Föderation analog zur "Aggression nach außen" auch tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle "mit einer immer schärferen Repression im Innern" zu rechnen hätten. So würden die Strafnormen gegen die Verbreitung "falscher Informationen" über Handlungen der Streitkräfte fortlaufend verschärft. Am Beispiel der Verurteilung des Oppositionspolitikers Ilja Jaschin legt Wedde dar, wie unter dem "Eindruck eines normalen Strafurteils", das sich vorgeblich um objektive Sachverhaltsermittlung und juristische Subsumtion bemühe, "rechtliche Haltlosigkeit" herrsche, die erfolglos "die Fratze der Macht" verdecke. Eine möglichst umfangreiche Dokumentation dieser Repression sei erforderlich, um "die Voraussetzungen für eine spätere Aufarbeitung" zu schaffen.

Israel – Siedlungen: Nachdem die israelische Regierung vorherige Woche die Verkürzung der Genehmigungsprozesse von Siedlungsbauten in besetzten palästinensischen Gebieten beschloss, hat eine israelische Behörde nun dem Bau von 5.600 Wohnungen im besetzen Westjordanland zugestimmt. Die israelische Siedlungspolitik wird immer wieder von den Vereinten Nationen kritisiert. Zuletzt bezeichnete VN-Generalsekretär António Guterres die Genehmigung von Siedlungsbauen als "eklatante Verletzung des Völkerrechts", so spiegel.de.

Sonstiges

Landrat: Anlässlich der Wahl des AfD-Kandidaten Robert Sesselmann zum Landrat des thüringischen Landkreises Sonneberg erklärt die FAZ (Jasper von Altenbockum) die Aufgaben des Amtes. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung seien Landräte unter Aufsicht von Landesverwaltungsämtern, den Innenministerien und indirekt der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Erfüllung zugewiesener Aufgaben zuständig.

Putsch und Völkerrecht: Eine völkerrechtliche Bewertung eines Putsches nimmt die FAZ (Reinhard Müller) vor. Grundsätzlich verbiete die Souveränität eines Staates äußere Einflussnahmen auch im Falle militärischer Aufstände. Gleichwohl kenne auch die jüngere Geschichte Beispiele, in denen sich die internationale Gemeinschaft auf die Seiten von Aufständischen geschlagen oder diese anderweitig unterstützt habe.

Vollverschleierung in der Schule: Nach Bericht der FAZ (Rüdiger Soldt) erlebt Baden-Württemberg den ersten Fall der 2020 gesetzlich verbotenen Vollverschleierung im Unterricht. Eine Schülerin eines beruflichen Gymnasiums in Rastatt erschien im im Niqab zum Unterricht. Nach mehreren Gesprächen und einem "zeitweiligen Schulausschluss" nehme die Schülerin wieder am Unterricht teil und trage hierbei eine FFP2-Maske.

Reinhard Müller (FAZ) findet das baden-württembergische Niqab-Verbot "gut". In Schulen sei sehr wohl Platz "für unterschiedliche Meinungen" und "verschiedene Weltanschauungen". Zwar "darf der freiheitliche Staat niemanden zwingen, dauernd Gesicht zu zeigen". Indes sei ein offener Austausch nach Ansicht Müllers bei einer Vollverschleierung nicht möglich.

Das Letzte zum Schluss

Bußgeld für Sauftourismus: Mallorca möchte weg vom Ballermann-Bild und von trinkenden Tourist:innen. Dafür nutzen die Spanier:innen rechtliche Mittel, die focus.de ausführlich vorstellt: Alkoholkonsum kann mit Bußgeldern bis zu 3.000 Euro geahndet werden. Rauchen ist nur im Stehen, nicht aber im Gehen erlaubt. Außerdem ist es teils verboten, oberkörperfrei oder kostümiert herumzulaufen.

 

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LTO/mpi/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Juni 2023: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52089 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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