Die juristische Presseschau vom 13. Juni 2023: Kritik an EU-Asyl­kom­pro­miss / Pro­zess­auf­takt im Mord­fall Ayleen / "Forum Recht" hat Pro­b­leme

13.06.2023

Die geplante EU-Asylrechtsreform erfährt immer größere Kritik. Vor dem Landgericht Gießen beginnt der Prozess im Mordfall Ayleen. Das Rechtsstaats-Erlebnis-Projekt "Forum Recht" ist in Turbulenzen geraten. 

Thema des Tages

Asyl: Nachdem sich die EU-Innenminister in der vergangenen Woche auf eine Änderung des EU-Asylrechts geeinigt haben, erfahren die Pläne immer größere Kritik. Laut LTO (Hasso Suliak) bezeichnet nun auch der Deutsche Anwaltsverein die Zustimmung Deutschlands als "beschämend". Er befürchtet, dass Asylsuchenden künftig keine angemessenen rechtstaatlichen Verfahren zur Verfügung stehen werden. Auch aus den Reihen der Grünen mehren sich kritische Stimmen, etwa von dem EU-Abgeordneten Erik Marquardt und der Parteichefin Ricarda Lang, so die taz (Alexandra Hilpert/Stefan Reinecke). Andrea Ypsilanti, einst SPD-Vorsitzende in Hessen und Beinahe-Ministerpräsidentin, verkündete sogar ihren Austritt aus der SPD. Die Zustimmung zum Asylkompromiss lasse sie laut FAZ (Timo Steppat) "ohnmächtig und sprachlos" zurück. Der Beschluss werde noch schlimmeres Elend zur Folge haben und er werde "von jenen bejubelt werden, gegen die zu kämpfen die Sozialdemokratie angetreten ist".

Rechtspolitik

Gemeinschaftsaufgaben im GG: Wie das Hbl (Dietmar Neuerer) schreibt, fordert Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, eine Verfassungsänderung, um Geflüchteten schneller und unbürokratischer helfen zu können. Die Aufgaben Migration, Integration und Versorgung von Flüchtlingen sollten in den Katalog der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern nach Artikel 91a des Grundgesetzes aufgenommen werden. Dadurch werde sichergestellt, dass die Kosten je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden müssen. Dies sei dringend erforderlich. Nur wenn die Kommunen Planungssicherheit auch über 2023 hinaus hätten, könnten sie auch neue Unterkünfte planen und bauen. 

KI: Am morgigen Mittwoch will das Europäische Parlament über den Vorschlag für eine KI-Verordnung abstimmen. Experten fordern allerdings Nachbesserungen. Diese betreffen in erster Linie Haftungs-, aber auch Fragen nach den Umweltauswirkungen. taz (Svenja Bergt) und Hbl (Heike Anger/Barbara Gillmann u.a.) berichten.

Auch Uno-Generalsekretär António Guterres sieht die Zukunft der Künstlichen Intelligenz laut spiegel.de kritisch. Er schlägt vor, eine von den Uno-Staaten gemeinsam geführte Regulierungsbehörde einzusetzen. Eine solche Behörde könne "inspiriert davon sein, was die Internationale Atomenergie-Organisation heute ist". 

Waffen/Messer: Laut FAZ (Reiner Burger) werden sich die Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Konferenz am morgigen Mittwoch auch über das Thema Messer-Gewalt austauschen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat bereits angekündigt, ein Messerverbot in Zügen und Bussen anzuregen. Die Bundespolizei könne dann etwa die stichpunktartigen Kontrollen an Bahnhöfen erhöhen. Neben Messer-Verbotszonen brauche es nach Auffassung der Innenminister eine möglichst breit angelegte Aufklärungs- und Sozialarbeit, insbesondere um Messer-Gewalt durch Jugendliche vorzubeugen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) setzt zur Abschreckung und Verhaltensänderung auch auf intensive Kontrollen. 

Bundestags-Wahlrecht: Rechtsprofessor Hans-Detlef Horn setzt sich im FAZ-Einspruch kritisch mit der umstrittenen Wahlrechtsreform auseinander. Er befürchtet, diese werde dazu führen, dass unter den Realverhältnissen der gewachsenen Parteienlandschaft ein signifikanter Teil des Bundesvolkes nicht mehr repräsentiert wird. 

Justiz

LG Gießen – Mord an Ayleen: Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Landgericht Gießen die Verhandlung gegen Jan P., den heute 30-Jährigen, der gestanden hat, 2022 die 14-jährige Ayleen getötet zu haben. Zuvor hatte er im sozialen Netzwerk Snapchat und im Videospiel "Fortnite" mit ihr gechattet. Die Anklage lautet auf Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge, Entziehung Minderjähriger und Nötigung. Im Fall einer Verurteilung droht Jan P. neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Es wird in dem Prozess auch um etwaige Versäumnisse der Behörden gehen, denn Jan P. ist einschlägig vorbestraft und befand sich deshalb bereits zehn Jahre lang in der forensischen Psychiatrie, bevor er entlassen wurde und seine Führungsaufsicht endete. SZ (Gianna Niewel) und Welt (Per Hinrichs) berichten.  

EuGH – EU-Klimaschutz: Laut spiegel.de plant Polen, beim Europäischen Gerichtshof Rechtsmittel gegen einige Vorschriften des EU-Klimaschutzprogramms "Fit for 55" einzulegen, insbesondere gegen das bereits beschlossene Aus für Neuwagen mit Verbrennungsmotor in der Europäischen Union, wonach Neuwagen ab 2035 keine CO₂-Emissionen mehr ausstoßen dürfen. 

LSG Nds-Bremen zur Unterstützungspflicht der Krankenkassen: Bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen wegen ärztlicher Behandlungsfehler müssen die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen. Hierfür reicht jedoch die Einholung eines Gutachtens auch dann aus, wenn die Versicherten mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden und klargestellt, dass die Krankenkasse in diesem Fall kein weiteres Gutachten einholen muss. LTO berichtet.

LG Hamburg - Impfschaden: Der Prozess einer Hamburger Ärztin, die vom Impfstoffhersteller Biontech Schadensersatz wegen Impfschäden verlangt, wurde kurzfristig abgesetzt. Grund ist ein Befangenheitsantrag gegen den Richter, den der Anwalt der Klägerin gestellt hatte. Darin geht es um die Frage, ob in dieser Sache wie geplant ein Einzelrichter entscheiden darf oder ob beim ersten Prozess um einen Corona-Impfschaden vor einem deutschen Gericht eine Kammer zuständig sein muss. ndr.de berichtet.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Betrugsprozess gegen Ex-Wirecard Chef Markus Braun u.a. am Landgericht München I hat erneut die ehemalige Chef-Juristin von Wirecard, Andrea Görres, als Zeugin ausgesagt. Auf die meisten Fragen antwortete sie, sich nicht erinnern zu können. Zu den Vorwürfen der Anklage machte sie lediglich in Bezug auf das sogenannte Drittpartnergeschäft in Asien eine klare Aussage. Dieses habe es nach ihrem Eindruck nicht gegeben. Markus Braun beschrieb sie als "manipulativ". Er habe Druck ausgeübt, sei "despektierlich, teilweise herablassend" gewesen. Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet. 

SG München zu Unfall beim Homeschooling: Das Sozialgericht München hat entschieden, dass bei einem Unfall während des Unterrichts per Videoübertragung der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greife – selbst dann, wenn Kameras und Mikrofone ausgeschaltet sind. Das Gericht gab damit einer Schülerin Recht, die während der pandemiebedingten Schulschließung beim Holen eines Buches gestürzt war. Durch die Ergänzung des § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII habe der Gesetzgeber mittlerweile klargestellt, dass auch die Arbeit zuhause in gleicher Weise versichert sei wie die Arbeit im Betrieb. Deshalb sei auch der Unfall der Schülerin als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. LTO berichtet. 

VG Düsseldorf zu Bettelverbot: spiegel.de (Lukas Eberle) schreibt über die Klage des Obdachlosen "Tolli", der sich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgreich gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld zur Wehr gesetzt hat, mit der das "aktive Betteln" untersagt werden sollte. Das Gericht hat im Eilverfahren entschieden, dass die Allgemeinverfügung rechtswidrig ist. Das Bettelverbot wurde vorerst ausgesetzt. In der Begründung heißt es, die Stadt habe nicht klar genug gemacht, wann zulässiges stilles Betteln vorliege und wann verbotenes aktives. Eine behördliche Anordnung mit Verboten müsse klarer formuliert sein.

VG Leipzig – Rundfunkbeitrag: Die FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet über das Vorgehen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) im Umgang mit einem Leipziger Studenten, der sich wegen Mittellosigkeit von der Zahlungspflicht des Rundfunkbeitrags befreien lassen wollte. Nachdem der Härtefallantrag des Studenten 14 Monate lang unbearbeitet blieb und ihm eine Zwangsvollstreckung angedroht wurde, reichte der Student eine Untätigkeitsklage ein. Sodann beschloss der MDR, dem Studenten seinen "Rückstand" zu erlassen. Es liege der Verdacht nahe, dass mit dem Erlass eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig vermieden werden sollte, um ein für den MDR nachteiliges Präzedenzurteil zu verhindern.

AG Berlin-Tiergarten zu Klimaprotest: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über ein Verfahren gegen die Klimaaktivistin Lilly S. vor dem Amtsgericht Tiergarten. Wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde sie zwar zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen je 15 Euro verurteilt, der Richter zeigte allerdings Verständnis und nannte das Motiv der jungen Frau "ehrenwert". Er stimmte der Aktivistin zu, dass es bereits "fünf nach zwölf, vielleicht zehn nach zwölf" sei. Die Erde werde sich sehr schnell, sehr rasant wandeln, zum Nachteil aller, die auf ihr lebten. 

Recht in der Welt

USA – Trump/Dokumente: Der frühere US-Präsident Donald Trump ist vor seinem Gerichtstermin wegen der Mitnahme von geheimen Regierungsdokumenten in Miami angekommen, so spiegel.de. Vorgeworfen wird ihm unter anderem die gesetzwidrige Aufbewahrung höchstsensibler Informationen und eine Verschwörung zur Behinderung der Ermittlungen. Die Sicherheitsvorkehrungen in Miami wurden bereits erhöht. 

Christian Zaschke (SZ) befürchtet, dass es zu Ausschreitungen komme. Denn so, wie Trump verbal immer radikaler werde, könnten ihm Teile seiner Basis in dieser Radikalisierung mit Taten folgen. 

USA – JPMorgan Chase/Jeffrey Epstein: Nachdem mehrere Opfer des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein der US-Großbank JPMorgan Chase vorgeworden hatten, trotz Kenntnis seiner Taten weiter mit Epstein zusammengearbeitet zu haben und dadurch weitere Sexualstraftaten mit ermöglicht zu haben, hat sich das Finanzinstitut nun mit den Frauen auf einen Vergleich geeinigt, so Hbl (Dennis Schwarz/Astrid Dörner) und spiegel.de. Ein Zivilprozess wird folglich nicht stattfinden.

USA – Polizeigewalt gegen Randy Cox: Dem 36-jährigen US-Amerikaner Richard "Randy" Cox wurden von seiner Heimatstadt New Haven im US-Bundesstaat Connecticut in einer außergerichtlichen Einigung 45 Millionen Dollar Entschädigung zugesprochen, nachdem er 2022 im Polizeigewahrsam misshandelt worden war. Seit dem Vorfall ist er querschnittsgelähmt. Das Strafverfahren steht noch aus. spiegel.de berichtet. 

Österreich – Kindesmisshandlung: Die FAZ (Stephan Löwenstein) schreibt über einen Fall schwerster Kindesmisshandlung. Eine 32 Jahre alte Frau soll ihren zwölf Jahre alten Sohn körperlich und seelisch gequält, zeitweise in eine Hundebox gesperrt und starker Kälte ausgesetzt haben. Nun wird gegen die Mutter unter anderem wegen versuchten Mordes ermittelt. Es wird vermutet, dass eine "gravierende psychische Störung" der Frau in Verbindung mit einer "offensichtlich vorliegenden sadistischen Persönlichkeit" vorliege.

Großbritannien – ukrainische Bank: Vor dem High Court in London beginnt in dieser Woche ein Prozess gegen zwei ukrainische Oligarchen wegen Betruges. Kläger ist die ukrainische PrivatBank, das größte Geldinstitut des Landes, das bis zur Notverstaatlichung 2016 den beiden Oligarchen gehörte. Das Verfahren gegen die beiden wird auch als Test für Kiews Entschlossenheit angesehen, gegen Korruption vorzugehen. 2016 hatte die Ukraine die Bank verstaatlicht, nachdem die Finanzaufseher in der Bilanz ein Loch von 5,5 Milliarden Dollar entdeckten. Walerija Gontarewa, die damalige Zentralbank-Gouverneurin, nannte die PrivatBank "eine reine Geldwäsche-Maschine". Geklagt wird in London, weil einige der Scheinfirmen auf den Britischen Jungferninseln registriert waren. Die FAZ (Philip Plickert) berichtet. 

Belgien/EU – Korruption: Nachdem der Hausarrest gegen Eva Kaili, frühere Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Ende Mai aufgehoben wurde, sind nun drei Interviews mit ihr erschienen – dies, obwohl sie die Auflage erhalten hat, sich nicht gegenüber Medien zu ihrem Fall zu äußern. Die drei Zeitungen behaupteten, sie hätten ihre Interviews schon vorher geführt. Kaili stellt sich in den Berichten als Opfer einer großen Verschwörung dar, obwohl sie in den Interviews die Verdachtsmomente gegen sie nicht plausibel entkräften konnte. Der belgische Generalbundesanwalt Van Leeuw äußerte die Hoffnung, dass die Ermittlungen bis Ende des Jahres abgeschlossen werden können. Die FAZ (Thomas Gutschker) berichtet. 

Juristische Ausbildung

VG Dresden zu rechtsextremem Referendar: Der Doktorand Jonas Deyda beschäftigt sich auf dem Verfassungsblog mit den Folgen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, den rechtsextremen Bewerber Matthias B. zum Referendariat zuzulassen, insbesondere mit der von der Justizministerkonferenz angeregten Reform der BRAO. Durch eine solche Reform würde – da die Zulassungshürden zum Vorbereitungsdienst an den Zulassungshürden für die Anwaltschaft hängen – die freie Advokatur ausgehöhlt. Dies sei ein zu hoher Preis, um dem Problem, dass der Vorbereitungsdienst in Sachsen zu einem Sammelbecken für rechtsradikale Referendare werden könnte, zu begegnen.

Uni-Ranking Jura: LTO-Karriere stellt die Ergebnisse verschiedener Uni-Rankings im Fach Jura für das Jahr 2023 vor. 

Sonstiges

Forum Recht: LTO (Christian Rath) schreibt über Turbulenzen rund um die Stiftung Forum Recht, die vom Bundestag 2019 per Gesetz beschlossen wurde. Sie soll in Karlsruhe und Leipzig ein "auf Bürgerbeteiligung angelegtes Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforum" zum Rechtsstaat schaffen. Derzeit liegt die 1.700 Seiten schwere Bedarfsplanung beim Bundesfinanzministerium, das die Konzeption auf Plausibilität prüft und sie billigen muss. Allerdings schlug der Bundesrechnungshof im Januar in einem Mängelbericht vor, den Bau der Gebäude zurückzustellen, bis die Stiftung Erfolge nachweisen kann. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat von der Stiftung deshalb einen Bericht angefordert und zu Ende September verlässt nun auch noch Gründungsdirektorin Henrike Claussen die Stiftung.

Rammstein: Rechtsanwalt Yves Georg klärt auf LTO über die im Fall Till Lindemann medial vielfach falsch verwendeten Begriffe aus dem Sexualstrafrecht auf. 

Johanna Dürrholz (FAZ) weist auf den Widerspruch hin, der damit einhergeht, dass es im Fall Till Lindemann immer wieder heißt, es gelte die Unschuldsvermutung, während gleichzeitig die Frauen, die gegen ihn aussagen, als Lügnerinnen diffamiert werden. Dementsprechend konstatiert die Autorin, dass die meisten offenbar eher einer Frau die Verleumdung zutrauen als einem Mann den sexuellen Übergriff. "Dabei sollte die Unschuldsvermutung für jeden gelten, egal, um welches Delikt es sich handelt".

Reiseausweis für Eritreer: Eritreische subsidiär Schutzbedürftige sollen nun bundesweit einen Reiseausweis für Ausländer erhalten. Das Bundesinnenministerium will den Ländern entsprechende Handlungsempfehlungen geben. So soll – mit acht Monaten Verspätung – ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Oktober 2022 bundesweit umgesetzt werden. Damit hätte die Praxis ein Ende, dass eritreische Geflüchtete bei ihren Auslandvertretungen unter unzumutbaren Bedingungen, etwa der Unterzeichnung einer sogenannten Reueerklärung, einen eritreischen Pass beantragen müssen. Die taz (Marina Mai) berichtet. 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Juni 2023: Kritik an EU-Asylkompromiss / Prozessauftakt im Mordfall Ayleen / "Forum Recht" hat Probleme . In: Legal Tribune Online, 13.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51979/ (abgerufen am: 19.07.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen