Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2023: Schröder bekommt Büro nicht zurück / EuGH zu DSGVO-Scha­dens­er­satz / Selenskij in Den Haag

05.05.2023

Laut VG Berlin hat Ex-Kanzler Schröder keinen Anspruch auf ein Büro. Laut EuGH besteht Anspruch auf immateriellen DSGVO-Schadensersatz nur bei einem tatsächlichem Schaden. Der ukrainische Präsident fordert ein hybrides Sondertribunal. 

Thema des Tages

VG Berlin zu Gerhard Schröders Büro: Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) abgewiesen, der einen Anspruch auf Büro und Personal geltend machte. Soweit die Klage einen Beschluss des Haushaltsausschusses im Bundestag betraf, in dem sein bisheriges Büro "ruhend" gestellt wurde, war sie schon unzulässig, da der Beschluss keine Außenwirkung habe. Soweit es um Schröders Anspruch auf ein Büro mit Personal ging, war die Klage zulässig, aber unbegründet. Es gebe keine Rechtsgrundlage für den von Schröder geltend gemachten Anspruch. So hätten die Beteiligten trotz der langen Praxis keine gewohnheitsrechtliche Überzeugung, dass ein derartiger Anspruch von Altkanzler:innen bestehe. Schröder könne sich auch nicht auf Art. 3 GG berufen, da die Gewährung eines Büros ggf. öffentlichen Zielen diene und keine subjektive Begünstigung der Altkanzler:innen sei. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Es berichten SZ (Georg Ismar), FAZ (Markus Wehner), LTO (Markus Sehl) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

Georg Ismar (SZ) meint in einem separaten Kommentar, dass der Fall Schröder gezeigt habe, dass eine Reform erforderlich sei und klar geregelt werden müsse, wie viele Stellen und wie viel Geld für wie lange Zeit den ehemaligen Bundeskanzler:innen zustehen soll. Als Maßstab schlägt er die Dauer der geleisteten Amtszeit vor. Reinhard Müller (FAZ) findet, die SPD möge Schröder ein Büro stellen, der Staat müsse das aber nicht. Respekt und Anstand, den der ehemalige Kanzler einfordert, müsse er auch selbst zeigen. Laut Stefan Reinecke (taz) sei Schröder der "schlimmste Ex-Kanzler, den die Bundesrepublik je hatte". Der Autor hält die Entscheidung des Kanzleramts für moralisch verständlich, aber juristisch heikel. 

Rechtspolitik

Werbung mit Umweltaussagen: Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Substantiierung und Kommunikation von Umweltaussagen vorgelegt, wie die Rechtsanwälte Marc Ruttloff und Eric Wagner auf FAZ-Einspruch schreiben. Damit soll eine einheitliche unionsrechtliche Regulierung der Umweltaussagen von Unternehmen zu ihren Produkten und zu Nachhaltigkeitssiegeln erfolgen. Der Entwurf erfasst alle in der EU tätigen Händler:innen und sieht vor, dass umweltbezogene Aussagen künftig informativ und ausführlich begründet sein müssen. So soll pauschalen und nicht fundierten Umweltaussagen vorgebeugt werden. Bei Zuwiderhandlung sollen den Unternehmen empfindliche Bußgelder drohen. 

Justiz

EuGH zu immateriellem DSGVO-Schadensersatz: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass nicht jeder Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) automatisch Anspruch auf einen immateriellen Schadensersatz nach sich ziehen muss. Für einen Anspruch muss eine Person, die von einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung betroffen war, vielmehr auch darlegen, dass mehr als ihr "subjektives Unmutsgefühl" beeinträchtigt wurde. Im Ausgangsfall ging es um eine unrechtmäßige Datenverarbeitung durch die österreichische Post, die für Zwecke der Wahlwerbung Informationen zu möglichen Parteipräferenzen (sogenannte Zielgruppenadressen) mit Hilfe eines Algorithmus anhand von Merkmalen wie der Wohnanschrift gespeichert hatte. Der Gerichtshof hat nun entschieden, dass für einen immateriellen Schadensersatz-Anspruch nach der DSGVO immer auch ein individueller Schaden nachgewiesen werden muss, eine Erheblichkeitsschwelle sei dabei aber nicht zu beachten. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), tagesschau.de (Max Bauer) und der Rechtsanwalt Michael Fuhlrott auf LTO. Fuhlrott meint zudem, der Gerichtshof hätte gut daran getan, klarere Grenzen zwischen berechtigten Ansprüchen und zweckentfremdeten Klagen aufzuzeigen.

EuGH – Corona-Quarantäne und Jahresurlaub: Wenn ein Arbeitnehmer seine Urlaubstage nach Kontakt mit einem Corona-infizierten Kollegen in Quarantäne verbringen muss, hat er aus EU-Recht keinen Anspruch auf Rückgabe der so verbrauchten Urlaubstage. So plädierte der Generalanwalt in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, wie LTO (Tanja Podolski) schreibt. Auch während der Quarantäne habe man die Möglichkeit, sich zu entspannen und selbst über die freie Zeit zu verfügen, es bestehe jedoch kein Anspruch auf tatsächliche Entspannung und Erholung während der Urlaubszeit. Der Fall war dem EuGH vom Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein vorgelegt worden. Andere deutsche Arbeitsgerichte hatten in der Vergangenheit ähnlich gelagerte Fälle bereits im Sinne des Generalanwalts entschieden. Der Prozess betrifft allerdings eine inzwischen überholte deutsche Rechtslage; seit September 2022 werden Tage der Absonderung nicht mehr auf den Jahresurlaub angerechnet..

BGH zu AGB von Mobilfunkanbietern: Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, dass sie ihren Internetzugang nur mobil mit dem Smartphone oder einem Tablet nutzen dürfen. Eine entsprechende Klausel in den AGB von Mobilfunkanbietern verstoße gegen die Endgerätewahlfreiheit, entschied der Bundesgerichtshof laut LTODer Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den Anbieter Telefónica geklagt und verlangt, dass Mobilfunktarife mit unbegrenztem Datenvolumen auch mit einem stationären LTE-Router genutzt werden können. 

LG Darmstadt – Onecoin: Vor dem Landgericht Darmstadt ist der Ex-Mann der sogenannten Krypto-Queen Ruja Ignatova wegen Geldwäsche angeklagt, wie die FAZ (Franz Nestler/Marcus Jung) berichtet. Ignatova hatte Anleger:innen glauben gemacht, dass der nie wirklich als Kryptowährung existierende Onecoin bald Bitcoin als erfolgreichste Digitalwährung ablösen werde und so schätzungsweise vier Milliarden Dollar eingenommen. Ignatova selbst ist seit 2017 untergetaucht.

LG Leipzig – Online-Drogenshop Candylove: Im Strafverfahren um den Drogen-Onlineshop "Candylove" am Landgericht Leipzig kündigte die Kammer überraschend an, dass aus ihrer Sicht die Beweisaufnahme nunmehr abgeschlossen sei, wie die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anne Baldauf auf LTO schreibt. Zuvor ging es um einen sichergestellten Datenträger, der vom bestellten Sachverständigen nicht entschlüsselt werden konnte. Danach wurde der Vermieter einer Bunkerwohnung als Zeuge gehört, dessen Befragung aber nicht die gewünschten Erkenntnisse erbrachte.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: In dem Prozess vor dem Landgericht München I um den Wirecard-Skandal hat das Gericht versucht, Aufschluss über die Persönlichkeit des mitangeklagten Ex-Chefbuchhalters Stephan von Erffa zu erlangen, wie die SZ (Johannes Bauer) schreibt. Es wurde gemutmaßt, dass dieser autistische Züge habe. Anders als die Angeklagten Markus Braun und Oliver Bellenhaus hält sich von Erffa im Prozess zurück und hat auch noch keine eigene Aussage getätigt. 

LG Karlsruhe – Radio Dreyeckland: Die Staatsanwaltschaft hat laut taz (Peter Nowak) gegen einen Redakteur des linken Freiburger Senders Radio Dreyeckland Anklage erhoben, da dieser auf der Homepage des Senders unter die kurze Meldung zur Einstellung des Strafverfahrens gegen die angeblichen Betreiber:innen der linksradikalen Plattform Indymedia-Linksunten den Hinweis verlinkte, dass der alte Inhalt der Seite weiterhin als Archiv im Internet auffindbar sei. Dieser Link wird von der Staatsanwaltschaft als Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gewertet.

Kunst- und Meinungsfreiheit vor Gericht: Jost Müller-Neuhoff (Tsp) kommentiert gemeinsam zwei Entscheidungen zur Kunst- und Meinungsfreiheit. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte ein Konzert des israelfeindlichen Musikers Roger Waters ermöglicht und das Bundesverwaltungsgericht hatte ein Verbot des NPD-Wahlplakates "Migration tötet" beanstandet. "Zum freiheitlichen Staat gehört auch die Freiheit, sich diskriminierend, rassistisch und sogar antisemitisch äußern zu können", kommentiert der Autor. Moralischer Rigorismus sei für exekutives Handeln schlecht geeignet.

Recht in der Welt

Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Bei einem Besuch in Den Haag hat der ukrainische Präsident Selenskij gefordert, dass sich Russlands Präsident Putin wegen des Angriffs auf die Ukraine vor einem vollwertigen internationalen Tribunal verantworten müsse, wie die SZ, FAZ (Thomas Gutschker) und taz (Tobias Müller) schreiben. Selenskij plädierte für ein hybrides Sondertribunal nach ukrainischem Recht, aber mit internationalen Elementen. 

IStGH – Wladimir Putin: Die FAZ (Reinhard Müller) erklärt die Hintergründe des Hafbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und beleuchtet den Lebenslauf des Chefanklägers Karim Ahmad Khan. Außerdem berichtet die FAZ (Claudia Bröll) über einen möglichen Besuch von Putin in Südafrika anlässlich des BRICS-Gipfels und die damit verbunden Versuche des Landes, Putin zu empfangen, ohne den Haftbefehl gegen ihn vollstrecken zu müssen. 

OSZE/Russland – Menschenrechtsverletzungen: Der Bericht einer Untersuchungsmission für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat festgestellt, dass Russland durch die Deportation von Kindern aus der Ukraine schwere Verstöße gegen Menschenrechte und spezifische Kinderechte sowie die Genfer Konvention begangen hat, wie die FAZ (Stephan Löwenstein) schreibt. Die Untersuchungsmission geht davon aus, dass mehrere hunderttausend Kinder aus von russischen Kräften kontrollierten ukrainischen Gebieten nach Russland verschleppt wurden. Es geht dabei um Waisen und von ihren Eltern getrennte Kinder. Auch Russland erkenne den Vorgang grundsätzlich an. 

EuGH/Luxemburg – Tax Rulings: Generalanwältin Juliane Kokott hat dem Europäischen Gerichtshof empfohlen, den Klagen der französischen Engie-Gruppe und des luxemburgischen Staats gegen eine Beihilfeentscheidung der EU-Kommission stattzugeben und Letztere für nichtig zu erklären, wie die FAZ (Werner Mussler) berichtet. Die EU-Kommission hatte Luxemburger Tax-Rulings für nichtig erklärt, weil sie Unternehmen selektive Steuervorteile einräumten, die die Komission als unzulässige Beihilfen wertete. Die Generalanwältin betonte, dass es nicht auf die Steuervorbescheide, sondern auf das nationale Steuerrecht ankomme. Auch sei nicht jeder unrichtige Steuervorbescheid eine unzulässige Beihilfe, die ein Eingreifen der EU-Kommission erfordere.

In einem getrennten Kommentar meint Werner Mussler (FAZ), dass es noch nie leicht nachvollziehbar war, wie sich die Kommission über das Beihilferecht in das nationale Steuerrecht einmische. Es sei fraglich, ob die Kommission das Beihilferecht für diesen Zweck je hätte einsetzen sollen.

USA – Trump/E. Jean Carroll: Die gerichtliche Aussage der Klägerin E. Jean Carroll, dass sie nicht um Hilfe gerufen habe, obwohl sie von Donald Trump vergewaltigt worden sei, hat eine Debatte in den USA über das Sexualstrafrecht neu entfacht, wie die SZ (Fabian Fellmann) schreibt. In den einzelnen Bundesländern gebe es verschiedene Regelungen, vom auch in Deutschland geltenden "Nein heißt Nein" bis zum mittlerweile in Kalifornien etablierten "Ja heißt Ja". 

USA – Ed Sheeran: Der britische Sänger und Songwriter Ed Sheeran hat mit seinem Hit "Thinking Out Loud" aus dem Jahr 2014 nicht unrechtmäßig bei Marvin Gayes Song "Let’s Get It On" aus dem Jahr 1973 abgeschrieben. Das entschied ein Bundesgerichts in Manhattan laut spiegel.de

In einem Vorbericht erklärte die SZ (Jakob Biazza) eingehend, auf welchen musikalischen Hintergründen die Anschuldigungen gegen Sheeran beruhen. Die Akkordverbindungen, auf die sich der Plagiatsvorwurf gegen Sheeran stützte, seien nicht nur dieselben wie im Stück von Gaye, sondern auch wie in unzähligen anderen Popsongs. 

USA – Angriff aufs Kapitol: Der frühere Anführer der rechtsradikalen "Proud Boys" und drei weitere Mitglieder der Gruppe wurden in Washington wegen "aufrührerischer Verschwörung" im Zusammenhang mit dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 schuldig gesprochen, wie SZ und FAZ melden. 

Juristische Ausbildung

Prüfungsorte in Bayern: Die Jungen Liberalen kritisieren, dass in Bayern im Zweiten Staatsexamen ab dem zweiten Prüfungsdurchgang 2024 die Prüfungsstandorte Bayreuth und Passau wegfallen sollen, wie LTO-Karriere (Joschka Buchholz/Marcel Schneider) berichtet. Dies sei laut Landesjustizministerium wegen der Einführung des E-Examens erforderlich. Die Jungen Liberalen bemängeln, dass die Streichung zu längeren Anreisewegen führen werde und dies die ohnehin prekären Ausbildungsbedingungen weiter verschlechtere. 

Gesetzesmarkierungen in Rheinland-Pfalz: Das in Rheinland-Pfalz angekündigte Verbot von Markierungen in juristischen Hilfsmitteln, die im Examen genutzt werden, wurde laut LTO-Karriere nach Protesten von Studierenden um zwei Jahre verschoben. Mit der Übergangsregelung wolle man insbesondere diejenigen Examenskandidat:innen und Referendar:innen schützen, die ihre Gesetze und Kommentare für schon bald anstehende Prüfungen bereits markiert haben.

Sonstiges

Klimaprotest/Bezahlung fremder Geldstrafen: Der ethische Investment-Anbieter Ökoworld AG hat seine Zusage zurückgenommen, Geldstrafen und Gebührenbescheide gegen Klimaaktivist:innen der "Letzten Generation" zu übernehmen. Der Vorstandsvorsitzende der Ökoworld AG begründete den Schritt mit massiven Anfeindungen. Der BGH hatte 1990 entschieden, dass die Bezahlung fremder Geldstafen zulässig ist, wie taz.de (Christian Rath) erläutert.

Chinesische Auslandspolizei: Vor etwa einem halben Jahr hat die Bundesregierung China aufgefordert, illegale chinesische Polizeistationen in Deutschland zu schließen, bisher jedoch ohne Resultat. In den USA wurden bereits mehrere Personen angeklagt, als chinesische Agenten auf US-Gebiet tätig geworden zu sein. In Deutschland gibt es laut SZ (Christoph Koopmann) noch keine strafrechtlichen Ermittlungen. Der Verfassungsschutz warnt allerdings schon länger vor den Aktivitäten des chinesischen Sicherheitsapparats in Deutschland.


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ls/chr

(Hinweis für Journalist:innen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2023: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51699 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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